Verkehrsdaten. a) Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsda- ten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- gen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren Zeitraum. b) Einzelverbindungsnachweis (EVN) Sie können wählen, ob Sie für die entgeltpflichtigen Verbindungen einen Einzel- verbindungsnachweis (EVN) wünschen oder auf diesen verzichten. Wenn Sie sich für einen EVN entschieden haben, ist Folgendes zu beachten: Sie können wählen, ob der EVN die vollständigen oder um die letzten drei Zif- fern gekürzten Zielnummern ausweisen soll. Der EVN muss von Ihnen vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum bean- tragt werden. Bei Anschlüssen im Haushalt ist Ihre schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber infor- miert wurden oder werden, dass Ihnen die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist die schriftliche Erklärung er- forderlich, dass alle Mitarbeiter darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. Da der EVN nur dem Nachweis der entgeltpflichtigen Verbindungen dient, wer- den die einem Pauschalentgelt unterfallenden Verbindungen (z. B. bei Abrech- nung nach Flatrate-Tarifen) nicht im EVN aufgeführt. c) Anzeige der Rufnummer Der Telefonanschluss bietet die Möglichkeit, dass Ihre Rufnummer bei dem an- gerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise unterdrückt wird, sofern Ihr End- gerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. Wenn Sie kein geeignetes Endgerät besitzen oder keine Rufnummernanzeige wünschen, kann die Übermittlung Ihrer Rufnummer an die angerufenen Anschlüsse dauerhaft ausgeschlossen werden. d) Ausnahmen bei Störungsbeseitigung und Bekämpfung von Missbrauch Soweit erforderlich, erheben und verwenden wir Ihre Bestands- und Verkehrs- daten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an unseren Telekommunikationsanlagen und – soweit Anhaltspunkte bestehen (z. X. XXXXX!Box-Hacking) – zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungs- erschleichung oder einer sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsnetze und -dienste.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkehrsdaten. a) a. Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungengenom- menen Telekommunikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten Verkehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich er- forderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen und die Abrechnung. Verkehrsda- tenVerkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten berechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, Ausnahmefällen wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- genMissbrauchshandlungen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren längeren Zeitraum.
b) b. Einzelverbindungsnachweis (EVN) Sie können wählen, ob Sie für die entgeltpflichtigen Verbindungen einen Einzel- verbindungsnachweis Einzelverbindungsnachweis (EVN) wünschen oder auf diesen verzichten. Wenn Sie sich für einen EVN entschieden haben, ist Folgendes folgendes zu beachten: - Sie können wählen, ob der EVN die vollständigen oder um die letzten drei Zif- fern Ziffern gekürzten Zielnummern ausweisen soll. - Der EVN muss von Ihnen vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum bean- tragt beantragt werden. - Bei Anschlüssen im Haushalt ist Ihre schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses darüber infor- miert informiert wurden oder werden, dass Ihnen die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. - Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist die schriftliche Erklärung er- forderlicherforderlich, dass alle Mitarbeiter darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. - Da der EVN nur dem Nachweis der entgeltpflichtigen Verbindungen dient, wer- den werden die einem Pauschalentgelt unterfallenden Verbindungen (z. B. bei Abrech- nung Abrechnung nach Flatrate-Tarifen) nicht im EVN aufgeführt.
c) Anzeige der Rufnummer Der Telefonanschluss bietet die Möglichkeit, dass Ihre Rufnummer bei dem an- gerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise unterdrückt wird, sofern Ihr End- gerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. Wenn Sie kein geeignetes Endgerät besitzen oder keine Rufnummernanzeige wünschen, kann die Übermittlung Ihrer Rufnummer an die angerufenen Anschlüsse dauerhaft ausgeschlossen werden.
d) Ausnahmen bei Störungsbeseitigung und Bekämpfung von Missbrauch Soweit erforderlich, erheben und verwenden wir Ihre Bestands- und Verkehrs- daten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an unseren Telekommunikationsanlagen und – soweit Anhaltspunkte bestehen (z. X. XXXXX!Box-Hacking) – zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungs- erschleichung oder einer sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsnetze und -dienste.
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Samples: Auftrag Glasfaser Anschluss
Verkehrsdaten. a) a. Umgang mit Verkehrsdaten Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung eines Telekommunikations- dienstes Telekommunikationsdienstes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, wie z. B. Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung, die Rufnummer oder Kennnummer des anrufenden und angerufenen Anschlusses und die in Anspruch genommenen Telekom- munikationsdienstleistungenTelekommunikationsdienstleistungen. Bei Internetzugängen sind dies Anschluss und Benutzerkennung, Beginn und Ende der Verbindung, die IP-Adressen und das übertragene Datenvolumen. Der Nachrichteninhalt zählt nicht zu den Ver- kehrsdaten und wird von uns nicht gespeichert. Wir sind zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Ende der Verbindung berechtigtberech- tigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist. Hierunter fallen z. B. die Er- stellung Erstellung von Einzelverbindungsnachweisen Einzelverbindungsnachwei- sen und die Abrechnung. Verkehrsda- tenVerkehrsdaten, die weder für den Aufbau weiterer Verbindungen noch für andere Zwecke benötigt werden, werden unverzüglich nach Ende der Verbindung gelöscht, soweit nicht gesetzliche Speicherungspflichten bestehen. Die Verkehrsdaten speichern wir zu Abrechnungs- und Beweiszwecken für die Richtigkeit der be- rechneten berechneten Entgelte vollständig bis zu sechs Monate nach Rechnungsversand. Uns ist jedoch eine nachträgliche Prüfung der Entgeltberechnung nur in dem Umfang möglich, in dem die Daten noch vorliegen. Wurden Verkehrsdaten aufgrund rechtlicher Verpflichtung gelöscht, trifft uns gemäß § 45i Abs. 2 TKG keine Nachweispflicht Nachweis- pflicht für die Einzelverbindungen. Nur in Ausnahmefällen, Ausnahmefällen wie z. B. zur Behebung von Störungen, zur Klärung von Einwendungen gegen die Rechnung oder zur Aufklärung oder Verhinderung von Missbrauchshandlun- genMissbrauchshandlungen, verarbeiten und speichern wir Ihre Daten bis zur Klärung über einen län- geren längeren Zeitraum.
b) b. Einzelverbindungsnachweis (EVN) Sie können wählen, ob Sie für die entgeltpflichtigen Verbindungen einen Einzel- verbindungsnachweis Einzelverbindungsnachweis (EVN) wünschen oder auf diesen verzichten. Wenn Sie sich für einen EVN entschieden haben, ist Folgendes folgendes zu beachten: - Sie können wählen, ob der EVN die vollständigen oder um die letzten drei Zif- fern Ziffern gekürzten Zielnummern ausweisen soll. - Der EVN muss von Ihnen vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum bean- tragt beantragt werden. - Bei Anschlüssen im Haushalt ist Ihre schriftliche Erklärung erforderlich, dass alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des Anschlusses An- schlusses darüber infor- miert informiert wurden oder werden, dass Ihnen die Verkehrsdaten zur Erteilung des Nachweises bekannt gegeben werden. - Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden ist die schriftliche Erklärung er- forderlicherforderlich, dass alle Mitarbeiter darüber informiert wurden oder werden und der Betriebsrat oder die Personal- oder Mitarbeitervertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften beteiligt wurde. - Da der EVN nur dem Nachweis der entgeltpflichtigen Verbindungen dient, wer- den werden die einem Pauschalentgelt unterfallenden Verbindungen Ver- bindungen (z. B. bei Abrech- nung Abrechnung nach Flatrate-Tarifen) nicht im EVN aufgeführt.
c) Anzeige der Rufnummer Der Telefonanschluss bietet die Möglichkeit, dass Ihre Rufnummer bei dem an- gerufenen Teilnehmer ständig oder fallweise unterdrückt wird, sofern Ihr End- gerät dieses Leistungsmerkmal unterstützt. Wenn Sie kein geeignetes Endgerät besitzen oder keine Rufnummernanzeige wünschen, kann die Übermittlung Ihrer Rufnummer an die angerufenen Anschlüsse dauerhaft ausgeschlossen werden.
d) Ausnahmen bei Störungsbeseitigung und Bekämpfung von Missbrauch Soweit erforderlich, erheben und verwenden wir Ihre Bestands- und Verkehrs- daten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen oder Fehlern an unseren Telekommunikationsanlagen und – soweit Anhaltspunkte bestehen (z. X. XXXXX!Box-Hacking) – zum Aufdecken sowie Unterbinden von Leistungs- erschleichung oder einer sonstigen rechtswidrigen Inanspruchnahme der Tele- kommunikationsnetze und -dienste.
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Samples: Auftrag Glasfaser Hausanschluss