Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts- verletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Verkäufer stellt sicher, dass Xxxxx durch die vertragsgemäße Nutzung der Lieferungen und Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Der Verkäufer stellt Xxxxx von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Xxxxx wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten geltend gemacht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen oder Kosten, die Flint zur Vermeidung oder zur Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Verkäufer. 14. Infringement of industrial property rights The vendor shall ensure that no third party property rights are infringed by Xxxxx as a result of use of the goods and services in accordance with the contract. The vendor shall indemnify and hold Xxxxx harmless from all claims made by third parties against Flint on the grounds of infringement of industrial property rights. Any licence fees, expenditure or costs incurred by Flint in order to avoid or to rectify any infringements of property rights shall be borne by the vendor.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Verkäufer stellt sicher, dass Xxxxx durch die vertragsgemäße Nutzung der Lieferungen und Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Der Verkäufer stellt Xxxxx von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Xxxxx wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten geltend gemacht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen oder Kosten, die Flint zur Vermeidung oder zur Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Verkäufer.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1 Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Ur- heberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftrag- nehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben ge- nannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenz-ge- bühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsver- letzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer. Führt die In- anspruchnahme durch den Dritten zu einem Nutzungsverbot, wird der Auftragnehmer unverzüglich die erforderlichen Maß- nahmen ergreifen, um zugunsten des Auftraggebers schnellstmöglich die vertragsgemäße Nutzungsmöglichkeit wieder herzustellen.
12.2 Besteht die zu lizensierende Software teilweise oder vollständig aus Software, die unter einer Freien Lizenz lizen- ziert wird („Open Source Software“ oder „OSS“), so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber hierauf schriftlich unter Vor- lage der entsprechenden OSS Lizenzbedingungen hinzuwei- sen oder den Auftraggeber umfassend freizustellen. Unter- lässt der Auftragnehmer dies schuldhaft, steht dem Auftrag- geber ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Gel- tendmachung aller ihm hieraus entstehenden Schäden zu.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1 Der Lieferant stellt sicher, daß wir durch die vertragsgemäße Nutzung seiner Liefe- rungen oder Leistungen, Patente oder Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Er stellt uns von allen Ansprüchen frei, die an uns wegen Verletzung eines inländischen gewerblichen Schutzrechtes gestellt werden.
12.2 Im übrigen hat der Lieferant sicherzustellen, daß uns die für den Einsatz von Lieferungen / Leistungen zu dem vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt werden.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Verkäufer stellt sicher, dass XXXX durch die vertragsgemäße Nutzung der Lieferungen und Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt. Der Verkäufer stellt XXXX von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen XSYS wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten geltend gemacht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen oder Kosten, die XSYS zur Vermeidung oder zur Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Verkäufer.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und/oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der Auftragnehmer Abbott von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Abbott wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die Abbott zur Vermeidung und/oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 12.1. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und / oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzen.
12.2. Unbeschadet sonstiger gesetzlicher Ansprüche stellt der Auftragnehmer CS von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegen CS wegen Verletzung oben genannter Schutzrechte geltend gemacht werden, wenn diese auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen. Lizenzgebühren, Aufwendungen und Kosten, die der CS zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entstehen, trägt in diesem Fall der Auftragnehmer.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. Der Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und Benützung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Etwaige Lizenzgebühren trägt der Lieferant.
Verletzung gewerblicher Schutzrechte. 16.1. Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte gegenüber uns, unseren leitenden Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns, unseren leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorliegen oder von uns die Nichtverletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte garantiert wurden.
16.2. Das Recht zum Rücktritt des Kunden wegen der Ver- letzung von gewerblichen Schutzrechten bleibt unberührt.
16.3. Keine Verletzung gewerblicher Schutzrechte und/oder Urheberrechte liegt vor, wenn uns der Inhaber der Schutzrechte/Urheberrechte vor Ausübung des Rücktrittrechts durch den Kunden die Nutzung seiner Schutzrechte/Urheberrechte in dem Umfang einräumt, in dem unser Kunde diese nutzt.