Verletzung von Datenschutzgesetzen. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.2.6.8 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Mitversichert sind - abweichend von Ziffer 4.2.2.7 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. Nicht versichert sind Ansprüche aus Sanktionierungen (z. B. Geldbußen) wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 3.000.000 EUR.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Verletzung von Datenschutzgesetzen. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.2.6.8 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Mitversichert sind - abweichend von Ziffer 4.2.2.7 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. Nicht versichert sind Ansprüche aus Sanktionierungen (z. B. Geldbußen) wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 3.000.000 EUR.
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Verletzung von Datenschutzgesetzen. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.2.6.8 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung personenbezogener Daten. Mitversichert sind - abweichend von Ziffer 4.2.2.7 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. Nicht versichert sind Ansprüche aus Sanktionierungen (z. B. Geldbußen) wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften. Die Höchstersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 3.000.000 EUREuro.
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Samples: Haftpflichtversicherung
Verletzung von Datenschutzgesetzen. Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 4.2.6.8 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verwendung Missbrauch personenbezogener Daten. Mitversichert sind - abweichend von Ziffer 4.2.2.7 der Haftpflichtversicherungsbedingungen - die gesetzlichen Haftpflichtansprüche von Versicherten untereinander. Nicht versichert sind Ansprüche aus Sanktionierungen (z. B. Geldbußen) wegen des Verstoßes gegen gesetzliche Vorschriften. Die Höchstersatzleistung Ersatzleistung je Versicherungsfall beträgt 3.000.000 EURVersicherungsfall, die im Rahmen der vertraglichen Versicherungssumme für Vermögensschäden zur Verfügung stehet, ist dem Versicherungsschein/Nachtrag zu entnehmen.
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