Common use of Verletzung von Datenschutzgesetzen Clause in Contracts

Verletzung von Datenschutzgesetzen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers wegen Schäden – auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstan- den sind, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbe- zogener Daten. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisier- ter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vor- gangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Verände- rung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Ver- knüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Ver- nichtung. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen imma- terieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander. Der Aus- schluss in A1-7.3 findet insoweit keine Anwendung. Die Ausschlüsse in A1-6.12.2, A1-7.9 und A1-7.26 finden keine Anwendung.

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Samples: Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung, Betriebs / Berufshaftpflichtversicherung

Verletzung von Datenschutzgesetzen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden – auch VermögensschädenVer- mögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstan- den entstanden sind, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbe- zogener perso- nenbezogener Daten. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisier- ter automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vor- gangsreihe Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Verände- rungVeränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Ver- knüpfungVerknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Ver- nichtungVernichtung. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen imma- terieller immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander. Der Aus- schluss in A1-7.3 findet insoweit keine Anwendung. Die Ausschlüsse in A1-6.12.2, 6.13.2 und A1-7.9 und A1-7.26 finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebshaftpflichtversicherung Von Schulbetrieben Und Anderen Bildungseinrichtungen

Verletzung von Datenschutzgesetzen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungs- nehmers Versicherungsnehmers wegen Schäden – auch Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstan- den entstanden sind, sowie immaterielle Schäden – aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen durch Verarbeitung personenbe- zogener personenbezogener Daten. Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisier- ter automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vor- gangsreihe Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das ErhebenErhe- ben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Verände- rungVerän- derung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich oder die Ver- knüpfungVerknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Ver- nichtungVernichtung. Versichert sind gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind, sowie wegen imma- terieller immaterieller Schäden von Versicherten (Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen) untereinander. Der Aus- schluss in A1-7.3 findet insoweit keine Anwendung. Die Ausschlüsse in A1-6.12.26.12.1, A1-7.9 und A1-7.26 finden keine Anwendung.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Betriebs Und Berufshaftpflichtversicherung (Avb Bhv)