Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag angemahnten Beitrag nicht bezahlt haben, – - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines ei- nes Monats den angemahnten Betrag bezah- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht bezahlt haben, – − besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – , − können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag angemahnten Beitrag nicht bezahlt haben, – • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenBeitrag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf Frist- ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. , – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalteneinzuhal- ten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutzVersicherungsschutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist Zahlungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf Fristablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der dieser Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag noch nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Samples: www.continentale.de, www.mannheimer.de, www.continentale.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt be- zahlt haben, – - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – Versicherungs- schutz - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Samples: www.pferd-versichert.de, www.gup-makler.de, www.reiterunfallversicherung.com
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt habenha- ben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.nv-online.de, www.nv-online.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, – haben, > besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – > können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb in- nerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbe- zahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.vpv.de, www.vpv.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt be- zahlt haben, – • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenBe- trag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersiche- rungsschutz.
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Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag angemahnten Be- trag nicht bezahlt haben, – • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein VersicherungsschutzVersi- cherungsschutz. – • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalteneinzu- halten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines ei- nes Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag haben Sie die angemahnte Prämie nicht bezahlt haben, – bezahlt. In diesem Fall • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein VersicherungsschutzVersicherungs- schutz. – • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Zahlen Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenange- mahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen Versicherungsfälle zwi- schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.janitos.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – ▪ besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – Ver- sicherungsschutz, ▪ können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalteneinzu- halten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist Zah- lungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Samples: www.wgv.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.gdv.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – ⚫ besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein VersicherungsschutzVer- sicherungsschutz. – ⚫ können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb inner- halb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.concordia.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, – - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenBei- trag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Ver- sicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist Zah- lungsfrist und Ihrer ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVer- sicherungsschutz.
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Samples: www.sparkasse-leipzig.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbe- zahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versiche- rungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist Zahlungs- frist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutzVersiche- rungsschutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Samples: media.barmenia.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versiche- rungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.schwarzwaelder-versicherung.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht • Besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können • Xxxxxx wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Samples: www.wwk.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.mecklenburgische.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – , - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.volkswohl-bund.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – ⚫ besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein VersicherungsschutzVer- sicherungsschutz. – ⚫ können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb inner- halb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbe- zahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.vcd-service.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahn- ten Betrag nicht bezahlt haben, – besteht ▪ Besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – können ▪ Xxxxxx wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht be- steht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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Samples: www.wwk.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt haben, – ▪ besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein VersicherungsschutzVer- sicherungsschutz. – ▪ können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalteneinzu- halten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist Zah- lungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
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Samples: www.wgv.de
Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung. Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange- mahnten angemahnten Betrag nicht bezahlt habenha- ben, – • besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz. – • können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Betrag bezah- lenbezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs- fälle Versicherungsfälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs- schutz. Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah- lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab- lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie bei der Kündigung ausdrücklich hinVersicherungsschutz.
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