Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Ergänzend zu Ziffer XIV dieser Bedingungen tritt der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus einer Wei- terveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forde- rungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, eine Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zah- lungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlan- gen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Xxxxxx wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Kaufsache (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entste- hende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte Kaufsache. c. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisier- bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzu- nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemes- sener Verwertungskosten - anzurechnen. e. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspekti- onsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. f. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli- chen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Ergänzend 4.1. MuM behält sich das Eigentum an Waren, Unterlagen, Software, Datenträgern, Dokumentation und Schulungsmaterialien (nachfolgend als „Ware“ bezeichnet) bis zum Eingang aller vereinbarten Zah- lungen aus den zu Ziffer XIV dieser Bedingungen tritt Grunde liegenden Vertragsverhältnissen mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist MuM nach angemessener Fristsetzung berechtigt, die Ware zurückzunehmen; der Kunde uns ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurück- nahme der Ware durch XxX liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Ein- griffen Dritter hat der Kunde MuM unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit MuM Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MuM die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ent- standenen Ausfall.
4.2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt MuM jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich USt) ab, die ihm aus einer Wei- terveräußerung der Ware Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forde- rungen bleibt Ein- ziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der deren Abtretung ermächtigt. Unsere MuMs Befugnis, die Forderungen Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch; jedoch verpflichtet MuM sich, eine Forderung die For- derung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zah- lungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung vorliegtZahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlan- genkann MuM verlangen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner an MuM bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern Schuld- nern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
b. 4.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache Ware durch den Xxxxxx Kunden wird stets für uns MuM vorgenommen. Wird die Kaufsache Ware mit anderen, uns MuM nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, untrennbar verbunden oder vermischt, so erwerben wir erwirbt MuM das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- hältnis Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer) Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der VerarbeitungVerarbeitung oder Vermischung. Er- folgte die Verbindung oder Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde MuM anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum dann für MuM. Für die durch Verarbeitung entste- hende Verarbei- tung oder Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte KaufsacheVorbehaltsware.
c. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisier- bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzu- nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemes- sener Verwertungskosten - anzurechnen.
e. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspekti- onsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
f. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli- chen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Ergänzend a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentums- vorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer Kaufmann, so geht das Ei- gentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlö- sung des Schecks über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzei- ge des Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu Ziffer XIV dieser Bedingungen benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Kunde uns bereits jetzt alle seine Forderungen ab, die ihm aus einer Wei- terveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, den Erwerber in Höhe des uns zustehenden Kaufpreisan- spruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft weiter verkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forde- rungen bleibt dieser Forderung ist der Kunde auch nach der deren Abtretung ermächtigter- mächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, eine ; jedoch werden wir die Forderung nicht einzuzieheneinziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zah- lungsverzug gerät Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen kein Antrag auf Eröff- nung Eröffnung eines Insolvenzverfahrens Insolvenzverfah- rens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung Zahlungseinstellun vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlan- genverlangen, dass uns der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
b. Die e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache Kauf- sache durch den Xxxxxx wird Kunden erfolgt stets für uns vorgenommenals Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. Wird die In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der um- gebildeten Sache fort. Bei Verarbeitung oder Verbindung mit anderen, an- deren Waren entsteht für uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum grundsätzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache und zwar bei Verarbeitung im Ver- hältnis Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer) zu den Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Ver- bindung im Verhältnis der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit Waren. Sollte der Verarbeitung. Für Kunde Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Wer- te ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.Werden die durch Verarbeitung entste- hende Sache oder Verbindung entstandenen Waren weiter- veräußert, so gilt die vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Übrigen das Gleiche wie für Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt, über die unter Vor- behalt gelieferte KaufsacheWare zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die Einziehungsbefugnis des Kunden gegen- über dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung auf uns zu benachrichtigen und die For- derungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
c. Wir verpflichten unsg) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugebennach diesen Bestimmungen zustehen, als der realisier- bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 1020% übersteigt. Die Auswahl , werden wir auf Wunsch des Kunden einen angemessenen Teil der freizugebenden Sicherheiten obliegt unsSicherungsrechte freigeben.
d. Bei vertragswidrigem Verhalten h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des KundenEigentumsvorbehalts in unserem Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, insbesondere bei ZahlungsverzugWasser, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzu- nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemes- sener Verwertungskosten - anzurechnen.
e. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- Diebstahl und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert Einbruchdiebstahl zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspekti- onsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführenAbtretung an.
f. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli- chen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Warenverkauf
Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Ergänzend zu Ziffer XIV dieser Bedingungen tritt 9.1 Bis zur vollständigen Begleichung aller unserer gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Ge- schäftsbeziehung einschließlich etwaiger Nebenforderungen (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren (Vorbehaltswaren) vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigen- tum als Sicherung für unsere Saldoforderung. Falls eine Eintragung des verlängerten Eigentumsvorbehalts in ein öffentliches Register erforderlich ist oder die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts in sonstiger Weise der Mitwir- kung des Kunden bedarf, gibt der Kunde seine Zustimmung zur Eintragung des verlängerten Eigentumsvorbehalts und ermächtigt uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus einer Wei- terveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden istunwiderruflich zur Anmeldung bzw. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung der Forde- rungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, eine Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zah- lungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlan- gen, dass uns wird der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteiltMitwirkungshandlungen vornehmen. Die Kosten einer solchen Anmeldung oder Mitwirkungshandlung trägt der Kunde.
b. 9.2 Die Verarbeitung oder Umbildung Vorbehaltsware darf vor vollständiger Bezahlung der Kaufsache durch den Xxxxxx wird stets für gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns vorgenommen. Wird unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Kaufsache (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entste- hende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte KaufsacheWaren erfolgen.
c. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisier- bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
d. 9.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei ZahlungsverzugNichtzah- lung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Kaufsache zurückzu- nehmenWare aufgrund des verlängerten Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. In Das Herausgabever- langen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; vielmehr sind wir berechtigt, lediglich die Xxxx heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemes- sener Verwertungskosten - anzurechnenden gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
e. 9.4 Der Kunde ist berechtigt die Vorbehaltsware im Rahmen seines gewöhnli- chen Geschäftsbetriebes zu veräußern oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
9.4.1 Der verlängerte Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Vorbehaltsware entstehen- den Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentums- recht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungs- werte der verarbeiteten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter dem verlängerten Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
9.4.2 Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die in Ziffer 9.2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetrete- nen Forderungen.
9.4.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt.
9.4.4 Die Weiterveräußerungsbefugnis und die Einziehungsermächtigung kann von uns mit sofortiger Wirkung widerrufen werden, wenn der Kunde uns gegenüber mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag ganz oder teilweise in Verzug ist, sich aufgrund einer wesent- lichen Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse in Zahlungsschwierig- keiten befindet, seine uns sonst gegenüber obliegenden vertraglichen Ver- pflichtungen nicht ordentlich erfüllt oder sonst unser Sicherungsinteresse gefährdet wird. Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren beantragt, jegliche Zahlung eingestellt, eine Vermögensauskunft gemäß § 807 ZPO abgegeben oder tritt im Zusammenhang mit Zahlungsschwierigkeiten ein Wechsel in der Inhaberschaft des Unternehmens des Kunden ein, erlischt die Befugnis zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen automatisch. Der Kunde ist auf unser erstes schriftliches Verlan- gen hin verpflichtet, uns die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzu- teilen sowie den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
9.5 Der Kunde wird die unserem (Mit-)Eigentum unterliegenden Sachen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unentgeltlich für uns verwahren und ist er verpflichtet, diese verpflichtet sie auf eigene Kosten gegen Feuer-Feuer, Wasser- Einbruchdiebstahl und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert sonstige übliche Risiken zu versichern. Sofern Müssen Wartungs- und Inspekti- onsarbeiten erforderlich sindInspektionsar- beiten durchgeführt werden, muss hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführenrechtzei- tig auszuführen.
f. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns 9.6 Übersteigt der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigenrealisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen gegen den Kunden um mehr als 10%, damit so werden wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli- chen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfallauf Verlan- gen des Kunden Sicherheiten nach unserer Xxxx freigeben.
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Samples: Liefer Und Zahlungsbedingungen
Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Ergänzend Der Käufer ist bis auf Widerruf gem. Buchstabe c) befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu Ziffer XIV dieser Bedingungen veräußern und/oder zu verar- beiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
a) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeug- nisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Ver- hältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder ver- bundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entste- henden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe der etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus einer Wei- terveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Die in § 5.2 genannten Pflichten des Käufers gelten auch in Ansehung der ab- getretenen Forderungen.
c) Zur Einziehung der Forde- rungen Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung Käufer neben uns ermächtigt. Unsere BefugnisWir verpflichtet uns, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, eine Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde Ver- tragspartner seinen Zahlungsverpflichtun- gen aus Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nach- kommt, kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt und wir den vereinnahmten Erlösen nachkommt, Ei- gentumsvorbehalt nicht in Zah- lungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröff- nung durch Ausübung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung vorliegtRechts gem. § 5.3 gel- tend machen. Ist dies aber der Fall, so können wir verlan- genverlangen, dass der Käufer uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt be- kannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen dazuge- hörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung Abtre- tung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Käufers zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Ei- gentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen.
b. Die Verarbeitung oder Umbildung d) Übersteigt der Kaufsache durch den Xxxxxx wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an realisierbare Wert der neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Kaufsache (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entste- hende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte Kaufsache.
c. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisier- bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden unsere Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten obliegt unsnach unserer Xxxx freigeben.
d. Bei vertragswidrigem Verhalten 6.1 (Voraussetzungen) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Anlage nach den Anweisungen bzw. der Betriebsanleitung des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Herstellers oder des Lieferan- ten betrieben wird und die Kaufsache zurückzu- nehmen. In Behandlung nur mit Betriebsmitteln entspre- chend der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten Spezifikation des Kunden - abzüglich angemes- sener Verwertungskosten - anzurechnenHerstellers sorgfältig erfolgt.
e. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspekti- onsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
f. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli- chen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Ergänzend zu Ziffer XIV dieser Bedingungen tritt Wir liefern nur auf der Kunde Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zu- künftigen Lieferungen, auch wenn wir uns bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus einer Wei- terveräußerung der Ware gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden istnicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung behalten uns das Eigentum an der Forde- rungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührtaus dem Liefervertrag vor. Wir verpflichten uns jedoch, eine Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zah- lungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlan- gen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Xxxxxx wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Ver- hältnis des Wertes der Kaufsache (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entste- hende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte Kaufsache.
c. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisier- bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzu- nehmen. In zurückzunehmen, wenn der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugtKäufer sich vertragswidrig verhält. Der Verwertungserlös ist Käufer ist, solange das Eigentum noch nicht auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemes- sener Verwertungskosten - anzurechnen.
e. Der Kunde ist verpflichtetihn übergegangen ist, verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-Diebstahl-, Wasser- Feuer- und Diebstahlsschäden Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Müssen Wartungs- und Inspekti- onsarbeiten erforderlich sindInspektionsarbeiten durchgeführt werden, muss hat der Kunde Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
f. Bei Pfändungen auszuführen oder sonstigen Eingriffen Dritter die Ausführung zu beauftragen. Solange das Eigentum noch nicht übergangen ist, hat uns der Kunde Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben könnenwenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli- chen außer- gerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde Käufer für den uns entstandenen Ausfall. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderun- gen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig da- von, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Käufers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbei- teten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Käufer tritt der Käufer auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizu- geben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.“
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verlängerter Eigentumsvorbehalt. a. Ergänzend zu Ziffer XIV dieser Bedingungen tritt 1. Sämtliche Gegenstände der Kunde uns bereits jetzt alle Forderungen abLieferungen bleiben so lange Eigentum von KuG bis sämtliche Ansprüche von KuG gegenüber dem Besteller vollständig durch den Besteller erfüllt sind. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, etwa bei Zahlungsverzug, ist KuG auch ohne Fristsetzung berechtigt, die ihm aus einer Wei- terveräußerung Herausgabe der Ware gegen seine Abnehmer Waren und der Liefergegenstände zu verlangen und/oder Dritte erwachsenvom Vertrag zurückzutreten, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden wobei dann der Besteller zur umgehenden Herausgabe daran verpflichtet ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit anIn einem solchen Herausgabeverlangen der KuG liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, diese wird von XxX ausdrücklich erklärt.
2. Zur Einziehung Sofern der Forde- rungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere BefugnisBesteller, die von KuG gelieferten Leistungen und Waren verarbeitet, vermischt und weiterveräußert, gilt der Eigentumsvorbehalt auf die daraus entstehenden Forderungen selbst einzuziehenbzw. wird auf die neu entstehenden Waren verlängert. Nimmt der Besteller Verarbeitungen, bleibt unberührt. Wir verpflichten uns jedochuntrennbare Vermischungen oder Umbildungen vor, eine Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtun- gen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, so erfolgt dies für KuG. Werden die gelieferten Waren und Leistungen von KuG vom Besteller mit nicht in Zah- lungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröff- nung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder eine Zah- lungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlan- gen, dass uns der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
b. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Xxxxxx wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen seinem Eigentum stehenden Sachen verarbeitet, so erwerben wir erlangt KuG das Miteigentum an der neuen neu entstehenden Sache im Ver- hältnis Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Kaufpreis einschließlich Umsatzsteuer) von KuG gelieferten Leistungen und Waren zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Ist nach einer solchen Vermischung das neue Produkt des Bestellers als Hauptsache (z.B. Veredelungsprodukt) anzusehen, so verpflichtet sich der Besteller, KuG das anteilige Miteigentum daran zu übertragen. In jedem Fall ist der Besteller verpflichtet, das Alleineigentum und/oder Miteigentum von KuG für KuG entsprechend zu verwahren. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstiger Verfügung oder Eingriffen Dritter, hat der Besteller die KuG unverzüglich zu benachrichtigen.
3. Für den Fall der Veräußerung der neu hergestellten Produkte tritt der Besteller hiermit der KuG seine Ansprüche aus der Weiterveräußerung gegen die durch Verarbeitung entste- hende Sache Kunden sicherungshalber ab, ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf. XxX nimmt diese Abtretung bereits jetzt an. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der KuG wertmäßig an der neu hergestellten Ware in Übereinstimmung mit ihren offenen Rechnungen gegenüber dem Besteller zusteht.
4. Ab Zahlungseinstellung des Bestellers oder bei Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers bzw. bei der Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse, ist der Besteller zur Veräußerung der von KuG gelieferten Leistungen und Waren nicht mehr befugt und hat umgehend eine gesonderte Lagerung bzw. Kennzeichnung dieser Waren und Leistungen mit dem Hinweis „Eigentum der Krüger & Gothe GmbH“ vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Besteller verpflichtet, sich die aus den an KuG abgetretenen Forderungen eingehende Beträge auf einem separaten Konto gutschreiben zu lassen. KuG ist bei ernsthaften Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers oder im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vor- behalt gelieferte Kaufsache.
c. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten Falle des Zahlungsverzuges sowie im Fall des Antrages des Bestellers auf Verlangen Eröffnung des Kunden insoweit freizugeben, als Insolvenzverfahrens über sein Vermögen bzw. im Fall der realisier- bare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
d. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir Ablehnung eines solchen Antrages mangels Masse berechtigt, die Kaufsache zurückzu- nehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach der Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemes- sener Verwertungskosten - anzurechnengelieferten Leistungen und Waren umgehend zurückzuverlangen und abzuholen.
e. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behan- deln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspekti- onsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
f. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtli- chen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
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