Beschaffenheitsvereinbarung Musterklauseln

Beschaffenheitsvereinbarung. Die Parteien vereinbaren eine Beschaffenheit des Kaufgegenstands, die sich aus einem auf Kosten des Käufers einzuholenden DEKRA- Gutachten (DEKRA-Siegel) ergibt. Dieses einzuholende DEKRA-Siegel wird zum Gegenstand dieser Vereinbarung gemacht.
Beschaffenheitsvereinbarung. Die Leistungsbeschreibungen, insbesondere Angaben in den Mediainformationen, gelten als Beschaffenheitsvereinbarungen und sind abschließend. Die angegebenen Daten zur Reichweite, insbesondere auch Besucherzahlen, sind jedoch nur Messungen für den jeweils genannten Zeitpunkt und unterliegen aufgrund der starken Dynamik im Internet großen Schwankungen. Bestimmte Besucherzahlen können daher nicht zugesagt werden, sondern nur ein stetiges Bemühen, diese auf hohem Niveau zu halten und zu erhöhen. Weitere Funktionalitäten sind von xxxxxxxxxxxxxxx.xx nicht geschuldet. (1) Der Anzeigenvertrag kommt zustande, wenn xxxxxxxxxxxxxxx.xx den Vertragsschluss per E-Mail oder Fax bestätigt. Der Vertragsschluss ist auch durch Veröffentlichung des vereinbarten Werbemittels und des Exzerpts mit Logo und Link auf dem Portal von xxxxxxxxxxxxxxx.xx konkludent möglich. (2) xxxxxxxxxxxxxxx.xx behält sich vor, Anzeigenanträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder durch Löschung der Anzeige und der Firmendaten zu widerrufen. Dies gilt insbesondere, wenn der Inhalt der Anzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder die Veröffentlichung für xxxxxxxxxxxxxxx.xx aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist. xxxxxxxxxxxxxxx.xx ist berechtigt, die jeweiligen Vorkehrungen ohne vorherige Ankündigung zu treffen. Der Auftraggeber wird von einer Löschung der Anzeige(n) umgehend unterrichtet. (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die einander geschuldeten Leistungen zu dem vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, 4 Wochen. (2) Ist kein Zeitpunkt nach vorstehender Ziffer (1) vereinbart worden, bestimmt xxxxxxxxxxxxxxx.xx diesen Zeitpunkt nach billigem Ermessen (gem. § 315 BGB). (3) Sofern unter der mitgeteilten URL vor Ende der Vertragslaufzeit die Stellenanzeige nicht mehr veröffentlicht wird oder der Auftraggeber eine online eingegebene Anzeige löscht, wird xxxxxxxxxxxxxxx.xx von seinen Leistungspflichten ab diesem Zeitpunkt frei. In diesem Falle ist der Auftraggeber jedoch verpflichtet, Carpe Media hierüber unverzüglich zu unterrichten. (1) Die vereinbarte Vergütung für die vertragsgegenständlichen Leistungen von xxxxxxxxxxxxxxx.xx ist jeweils zu Beginn der Laufzeit 10 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig und vom Auftraggeber ohne Abzug zu zahlen. (2) Die Aufrechnung ist dem Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen...
Beschaffenheitsvereinbarung. Als Beschaffenheit der Auktionspferde sind die im Auktionskatalog angegebenen Abstammungen sowie Angaben zum Geschlecht, zur Farbe, zum Geburtsjahr und zu den im Auktionskatalog verzeichneten Eigenleistungen vereinbart. Sofern im Übrigen darüber hinausgehend im Auktionskatalog bildliche Darstellungen der Pferde und/oder ein Kurzkommentar abgedruckt sind, handelt es sich nicht um Bestandteile der Beschaffenheitsvereinbarung. Es handelt sich nicht um Willens- sondern um Wissenserklärungen im Sinne subjektiver Meinungsäußerungen. Dies gilt auch für Angaben zur Begabung eines Pferdes für etwaige künftige Nutzungen. Eine Vereinbarung über bestimmte Fähigkeiten der Tiere erfolgt durch diese Angaben nicht. Der Verkäufer übernimmt ausdrücklich keine Haftung für die Richtigkeit dieser Angaben. Die Verkäufer haben ihre Pferde vor der Anlieferung zur Vorbereitung auf die Auktion klinisch und röntgenologisch (mit Ausnahme der Fohlen) untersuchen lassen. Die röntgenologische Untersuchung umfasst die Standardübersichtsaufnahmen (Huf vorne beidseits 90° zentriert auf das Hufgelenk; Zehe vorne beidseits 90° zentriert auf das Fesselgelenk; Oxspringaufnahmen vorne beidseits mit Abbildung des Fesselgelenkspaltes; Zehe hinten beidseits 90°; Sprunggelenke beidseits 0°, 45° und 115°; Kniegelenke beidseits 90°- 110° und 180° gleichgroß = PA). Über die erhobenen klinischen und röntgenologischen Befunde haben die Verkäufer einen Bericht des untersuchenden Tierarztes erstellen zu lassen, der von den Auktionstierärzten der Trakehner GmbH beurteilt worden ist. Diese erstellen über ihre Befundung der Röntgenbilder ein Protokoll. Dieses Protokoll, die Röntgenbilder und der Bericht über die klinischen Befunde, liegen im Tierarztbüro aus und können von jedem Interessenten und dem von ihm beauftragten Tierarzt eingesehen werden. Die objektiven Daten/Befunde des klinischen Untersuchungsprotokolls sowie die auf den Röntgenbildern dargestellten objektiven Befunde, sind ebenfalls als Beschaffenheit vereinbart. Soweit darüber hinausgehend im tierärztlichen Bericht Bewertungen, Klassifizierungen und/oder Prognosen enthalten sind, werden diese nicht zum Gegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung, sondern stellen subjektive Meinungsäußerungen des Attestausstellers dar. Die Trakehner GmbH/Veranstalterin und der Verkäufer weisen darauf hin, dass über den vorstehend genannten und im tierärztlichen Untersuchungsprotokoll verzeichneten Untersuchungsumfang hinausgehende Untersuchungen möglich sind, die...
Beschaffenheitsvereinbarung. Der AG erklärt sich mit der vorbeschriebenen Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik einverstanden. Die Verpflichtung des AN, im Übrigen ein mangelfreies Werk zu erstellen, bleibt hiervon unberührt.
Beschaffenheitsvereinbarung. Die Parteien vereinbaren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Pferdes folgende
Beschaffenheitsvereinbarung. Der Käufer hat das Pferd besichtigt und probegeritten. Die Parteien vereinbaren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs des Pferdes folgende
Beschaffenheitsvereinbarung. Äußere Beschaffenheitsmerkmale: Alter:________________Geschlecht_________________Farbe_____________
Beschaffenheitsvereinbarung. Als vereinbarte Beschaffenheit des Pflanzgutes gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt ausschließlich Folgendes: 1. Das Rebenpflanzgut ist art- und sortenecht; 2. in Deutschland erzeugtes Rebenpflanzgut er- füllt die Anforderungen gemäß der Anlage 2 zur Rebenpflanzgutverordnung vom 21. Januar 1986 in der jeweils gültigen Fassung; in ande- ren Ländern erzeugtes Saatgut entspricht den Anforderungen der zugrunde liegenden europä- ischen Richtlinie. 3. Als geringstmöglicher Schädlingsbefall im Sin- ne der Anlage 2 zur Rebpflanzgutverordnung gilt Schädlingsbefall, der nach dem Stand von Wissenschaft und Technik mit zumutbarem Aufwand zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht erkennbar ist.
Beschaffenheitsvereinbarung. Der Hund ist in einem Zuchtbuch eingetragen ja, Schäferhunde Zuchtbuch (SZ) Gesundheitlicher Zustand: Kastriert / Sterilisiert: ja nein Entwurmt: ja nein Geimpft: ja nein Der Hund hat während der Besitzzeit beim Verkäufer keine Krankheiten / folgende Krankheiten gehabt: Dem Verkäufer sind keine Krankheiten oder besonders zu berücksichtigen Befunde des Hundes bekannt. Der Hund wird wie besichtigt verkauft. Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist eine Haftung bei Vorsatz oder Arglist. Hinsichtlich von Schadensersatzansprüchen gelten die vorstehenden Rechtsbeschränkungen auch nicht für eine Haftung bei grob fahrlässig verursachten Schäden und nicht für Personenschäden (Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit), die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Hund wird gekauft als Sporthund / Familienhund.
Beschaffenheitsvereinbarung. Beim Verbrauchsgüterkauf ist eine Ab- weichung von der objektiven (üblichen) Beschaffenheit durch eine Beschaffenheits- vereinbarung nach § 476 Abs. 1 S. 2 BGB nur möglich, wenn der Unternehmer den Verbraucher vor Abgabe seiner Vertrags- erklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt hat, dass ein bestimmtes Merkmal der Ware von den objektiven Anforderungen abweicht und diese Abweichung im Ver- trag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde – womit eine Regelung durch AGB nicht ausreicht.