Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Der Versicherer wird keine Einwendungen erheben, wenn der Versiche- rungsnehmer vor Ausführung der Leistung oder vor Beginn der Arbei- ten verbindliche Erklärungen abgibt, die eine Berufung auf eingetrete- ne Verjährung erst nach Ablauf von fünf Jahren, gerechnet ab Ausfüh- rung der Leistungen oder ab Abschluss der Arbeiten, ermöglichen. Für Werkverträge gilt dies nur, soweit auch für die verwendeten Produkte eine entsprechende Verlängerung vorliegt.
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Samples: Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung