Verlängerung des Versicherungszeitraums Musterklauseln

Verlängerung des Versicherungszeitraums. Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Wohnsitzland aufgrund eines Schadensfalles, der im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird. Verlust von Extremitäten – Verlust durch bleibende Abtrennung einer ganzen Hand am oderoberhalb des Handgelenks oder der Verlust durch bleibende Abtrennung eines ganzen Fußes am oder oberhalb des Fußgelenkes oder dauerhafte und vollständige Gebrauchs- bzw. Funktionsunfähigkeit dieser Körperteile. Sehverlust - Vollständiger und unwiederbringlicher Verlust der Sehkraft an einem oder beiden Augen. Dieser Verlust liegt vor, wenn die verbleibende Sehkraft mit Sehhilfe maximal 3/60 auf der Snellen-Skala beträgt. (Das bedeutet, dass Sie auf 90 cm Entfernung das oder weniger erkennen können, was Sie auf 18 Meter Entfernung erkennen können sollten.) Unbeaufsichtigt – Wenn Sie Ihr Eigentum oder Fahrzeug nicht voll im Blick haben und nicht in der Lage sind, unbefugten Zugriff auf Ihr Eigentum oder Ihr Fahrzeug zu verhindern. Kontaktieren Sie Europ Assistance unter: (+000) 00 00 00 00. Im Falle eines medizinischen Notfalls, der eine stationäre Behandlung erfordern könnte, oder bevor Vorkehrungen für eine Heimreise getroffen werden oder im Falle eines Ereignisses, das zu einem Reiseabbruch oder Ihrer Rückkehr an Ihren Wohnsitz führt, wenn Sie Notfallhilfe benötigen oder wenn Sie Kosten für medizinische Behandlung von über 500 € je Schadensfall übernehmen müssen, müssen Sie sich an Europ Assistance wenden (sämtliche Kosten aufgrund eines harmlosen medizinischen Zustands werden von Ihnen selbst getragen, und ihre Erstattung kann anschließend durch eine Schadensmeldung beantragt werden). Dieser Service steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr für Beratung und Notfallhilfe, zur Organisation Ihrer Krankenhausaufnahme, Ihrer Heimreise und für die Genehmigung von Kosten für medizinische Behandlungen zur Verfügung. Wenn Sie uns nicht kontaktieren können, weil Ihr Zustand eine sofortige Notfallbehandlung erfordert, müssen Sie sich so bald wie möglich mit Europ Assistance in Verbindung setzen. Eine privatärztliche Behandlung ist nicht versichert, es sei denn, Europ Assistance stimmt dieser ausdrücklich zu. Medizinische Unterstützung Europ Assistance verfügt über medizinische Fachkenntnisse, Kontakte und ein Netzwerk aus Einrichtungen, um Ihnen zu helfen, falls Sie bei einem Unfall verletzt werden oder erkranken sollten.
Verlängerung des Versicherungszeitraums. Der Versicherungszeitraum verlängert sich automa- tisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Heimatland aufgrund eines Ereignis- ses, das im Rahmen dieser Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird.
Verlängerung des Versicherungszeitraums. Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Wohnsitzland aufgrund eines Ereignisses, das im Rahmen dieser Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird.
Verlängerung des Versicherungszeitraums. Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Heimatland aufgrund eines Ereignisses, das im Rahmen dieser Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird. – Société Générale Insurance. – Ihr offizieller Hauptwohnsitz in Ihrem Heimatland. Notrufzentrale der ISON Care: +00 00 00 00 00 00 Im Falle einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls, die/der zu einer stationären Behandlung im Kranken- haus führen kann, oder bevor Arrangements für einen Rücktransport getroffen werden, oder im Falle eines Um- stands, der Ihren Reiseabbruch erfordert, kontaktieren Sie bitte ISON Care. Die Notrufzentrale steht Ihnen an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden täglich zur Verfügung, um Sie zu beraten und zu unterstützen, die Einweisung in ein Krankenhaus und die Rückführung zu organisieren und medizinische Kosten zu genehmigen. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Umstände eine unverzügliche Notbehandlung erfordern, kontaktieren Sie ISON Care bitte so früh wie möglich. Eine privatärztliche Behandlung ist nicht versichert, es sei denn, ISON Care stimmt diesem zu. Medizinische Unterstützung im Ausland ISON Care hat das medizinische Fachwissen, die Kontakte und Einrichtungen, um Ihnen zu helfen, wenn Sie bei einem Unfall verletzt werden oder wenn Sie erkranken. Darüber hinaus veranlasst ISON Care auch den Transport nach Hause, wenn dies als medizinisch notwendig erachtet wird oder wenn Sie von einer schweren Krankheit oder vom Tod eines nahen Angehörigen zu Hause erfahren.
Verlängerung des Versicherungszeitraums. Der Versicherungszeitraum verlängert sich automatisch um den Zeitraum einer Verzögerung, wenn Ihre Rückkehr in Ihr Wohnsitzland aufgrund eines Schadensfalles, der im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen versichert ist, zwangsläufig verzögert wird. Verlust von Extremitäten – Verlust durch bleibende Abtrennung einer ganzen Hand am oder oberhalb des Handgelenks oder der Verlust durch bleibende Abtrennung eines ganzen Fußes am oder oberhalb des Fußgelenkes oder dauerhafte und vollständige Gebrauchs- bzw. Funktionsunfähigkeit dieser Körperteile. Sehverlust - Vollständiger und unwiederbringlicher Verlust der Sehkraft an einem oder beiden Augen. Dieser Verlust liegt vor, wenn die verbleibende Sehkraft mit Sehhilfe maximal 3/60 auf der Snellen-Skala beträgt. (Das bedeutet, dass Sie auf 90 cm Entfernung das oder weniger erkennen können, was Sie auf 18 Meter Entfernung erkennen können sollten.) Unbeaufsichtigt – Wenn Sie Ihr Eigentum oder Fahrzeug nicht voll im Blick haben und nicht in der Lage sind, unbefugten Zugriff auf Ihr Eigentum oder Ihr Fahrzeug zu verhindern. Versicherungsnehmer – BGL BNP Paribas, 50 xxxxxx XX Xxxxxxx, L-2951 Luxemburg. SPB - SPB, eingetragen in das ORIAS unter der Nummer 07 002 642 (xxx.xxxxx.xx), ist der vom Versicherer mit der Verwaltung dieses Vertrages beauftragte Versicherungsmakler. SPB ist Ihr bevorzugter Ansprechpartner für alle Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag oder zu damit zusammenhängenden Ereignissen. Leistungstabelle – Die Tabelle, auf Seite 2 in der die Versicherungsleistungen aufgelistet sind.

Related to Verlängerung des Versicherungszeitraums

  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und