Vermögensschäden, Abhandenkommen von Xxxxxx Musterklauseln

Vermögensschäden, Abhandenkommen von Xxxxxx. Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen 2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind; 2.2 Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
Vermögensschäden, Abhandenkommen von Xxxxxx. Dieser Versicherungsschutz wird im Rahmen der Ziff. 3 der Bedingungen partiell erwei- tert auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen 2.1 Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstan- den sind; 2.2 Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden dann die Bestim- mungen über Sachschäden Anwendung.
Vermögensschäden, Abhandenkommen von Xxxxxx. 6.9.1 Versichert ist in – Erweiterung zu Ziff. 3.1 – die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. 6.9.2 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Vermögensschäden 6.9.2.1 durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; 6.9.2.2 aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; 6.9.2.3 aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; dem gleichgestellt sind ent- sprechende Unterlassungen sowie fehlerhafte oder unterlassene Kontrolltätigkeiten; 6.9.2.4 aus Vermittlungsgeschäften aller Art; 6.9.2.5 aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; 6.9.2.6 aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungs- vorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung, Betrug und Bestechung, Preisabsprachen etc.; 6.9.2.7 aus • Rationalisierung und Automatisierung, • Datenerfassung, -speicherung, -sicherung, -wiederherstellung, • Austausch, Übermittlung, Bereitstellung elektronischer Daten; 6.9.2.8 aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; 6.9.2.9 aus der Nichteinhaltung von Xxxxxxx, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; 6.9.2.10 aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; 6.9.2.11 aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auf- traggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; 6.9.2.12 aus dem Abhandenkommen von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Wertsachen; 6.9.2.13 durch ständige Immissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen); 6.9.2.14 aus Werbung; 6.9.2.15 aus Vergabe von Lizenzen; 6.9.2.16 aus Tätigkeiten, für die eine gesetzliche Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht besteht, sofern nicht ausdrücklich abweichend im Versicherungsschein vereinbart.

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  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320

  • Sperre auf Veranlassung des Teilnehmers Die Bank sperrt auf Veranlassung des Teilnehmers, insbesondere im Fall der Sperranzeige nach Nummer 8.1 dieser Bedingungen, • den Online-Banking-Zugang für ihn oder alle Teilnehmer oder • seine Authentifizierungselemente zur Nutzung des Online-Banking.

  • Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten / Lieferantenwechsel 13.1 Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhältlich. 13.2 Ein Lieferantenwechsel erfolgt zügig und unentgeltlich. Nach dem Wechsel ist der Lieferant verpflichtet, dem neuen Lieferanten den für ihn maßgeblichen Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums mitzuteilen. Soweit der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den Verbrauch nicht ermitteln kann, ist der geschätzte Verbrauch anzugeben.

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

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  • Geltendmachung von Ansprüchen 21.1. Um die Geltendmachung und Verifizierung von behaupteten Ansprüchen zu erleichtern, wird dem Reisenden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu lassen bzw. Belege, Beweise, Zeugenaussagen zu sichern. 21.2. Gewährleistungsansprüche können innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. 21.3. Es empfiehlt sich, im Interesse des Reisenden, Ansprüche unverzüglich nach Rückkehr von der Pauschalreise vollständig und konkret bezeichnet direkt beim Reiseveranstalter oder im Wege des Reisevermittlers geltend zu machen, da mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.

  • Vermögensschäden 16.1 Versichert ist im Rahmen des Vertrages die gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden im Sinne der § 2.1 AHB wegen Versicherungsfällen, die während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten sind. 16.2 Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden (1) durch vom Versicherungsnehmer (oder in seinem Auftrag oder für seine Rechnung von Dritten) hergestellte oder gelieferte Sachen, erbrachte Arbeiten oder sonstige Leistungen; (2) aus planender, beratender, bau- oder montageleitender, prüfender oder gutachterlicher Tätigkeit; (3) aus Ratschlägen, Empfehlungen oder Weisungen an wirtschaftlich verbundene Unternehmen; (4) aus Vermittlungsgeschäften aller Art; (5) aus Auskunftserteilung, Übersetzung sowie Reiseveranstaltung; (6) aus Anlage-, Kredit-, Versicherungs-, Grundstücks-, Leasing- oder ähnlichen wirtschaftlichen Geschäften, aus Zahlungsvorgängen aller Art, aus Kassenführung sowie aus Untreue oder Unterschlagung; (7) aus Rationalisierung und Automatisierung; (8) aus der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten sowie des Kartell- oder Wettbewerbsrechts; (9) aus der Nichteinhaltung von Fristen, Terminen, Vor- und Kostenanschlägen; (10) aus Pflichtverletzungen, die mit der Tätigkeit als ehemalige oder gegenwärtige Mitglieder von Vorstand, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder anderer vergleichbarer Leitungs- oder Aufsichtsgremien/Organe im Zusammenhang stehen; (11) aus bewusstem Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften, von Anweisungen oder Bedingungen des Auftraggebers oder aus sonstiger bewusster Pflichtverletzung; (12) aus dem Abhandenkommen von Xxxxxx, auch z. X. xxx Xxxx, Wertpapieren und Wertsachen; (13) aus Schäden durch ständige Emissionen (z. B. Geräusche, Gerüche, Erschütterungen).