Vermessungstechnische Eigenüberwachung Musterklauseln

Vermessungstechnische Eigenüberwachung. Die vermessungstechnische Eigenüberwachung der Bauausführung ist auf Verlangen in Gegenwart der örtlichen Bauüberwachung auszuführen oder auf Verlangen des AG von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu Lasten des AN ausführen zu lassen. Die vertragsgemäße Herstellung der baulichen Anlagen ist in den einzelnen Bauzuständen nach Lage und Höhe zu prüfen.