Vermögensverwaltende Personengesellschaft. Die Investmentgesellschaft soll nach dem Konzept der Verwal- tungsgesellschaft als vermögensverwaltende Personengesell- schaft – in Abgrenzung von einer gewerblichen Mitunternehmer- schaft – zu qualifizieren sein, da angestrebt wird, dass sich eine Gewerblichkeit weder aus einer gewerblichen Prägung noch aus einer gewerblichen Tätigkeit ergibt. Eine Beteiligung an gewerb- lichen Personengesellschaften soll allenfalls indirekt in einer Art und Weise erfolgen, die eine gewerbliche Infizierung ausschließt.
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Vermögensverwaltende Personengesellschaft. Die Investmentgesellschaft soll nach dem Konzept der Verwal- tungsgesellschaft Ver- waltungsgesellschaft als vermögensverwaltende Personengesell- schaft Personen- gesellschaft – in Abgrenzung von einer gewerblichen Mitunternehmer- schaft Mitun- ternehmerschaft – zu qualifizieren sein, da angestrebt wird, dass sich eine Gewerblichkeit weder aus einer gewerblichen Prägung noch aus einer gewerblichen Tätigkeit ergibtergeben soll. Eine Beteiligung an gewerb- lichen gewerblichen Personengesellschaften soll allenfalls indirekt in einer Art und Weise mittelbar über eine Kapitalgesellschaft erfolgen, die sodass auch eine gewerbliche Infizierung ausschließtausscheidet.
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Samples: Investment Prospectus
Vermögensverwaltende Personengesellschaft. Die Investmentgesellschaft soll nach dem Konzept der Verwal- Verwal tungsgesellschaft als vermögensverwaltende Personengesell- Personengesell schaft – in Abgrenzung von einer gewerblichen Mitunternehmer- Mitunternehmer schaft – zu qualifizieren sein, da angestrebt wird, dass sich eine Gewerblichkeit weder aus einer gewerblichen Prägung noch aus einer gewerblichen Tätigkeit ergibt. Eine Beteiligung an gewerb- gewerb lichen Personengesellschaften soll allenfalls indirekt in einer Art und Weise erfolgen, die eine gewerbliche Infizierung ausschließt.
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