Vermögenswirksame Leistungen. 1Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 Euro monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung anlegen. 2Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem dem Ausbildenden die erforderlichen Angaben mitgeteilt werden, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. 3Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur für Kalendermonate gewährt, für die den Auszubildenden Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. 4Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, sind die vermögenswirksamen Leistungen Teil des Krankengeldzuschusses.
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Samples: Änderungstarifvertrag, Tarifverträge Der Länder – Forst, Tarifvertrag Für Auszubildende Zum Forstwirt
Vermögenswirksame Leistungen. 1Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe Hö- he von 13,29 Euro monatlich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 Euro monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen je- weiligen Fassung anlegen. 2Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht ent- steht frühestens für den Kalendermonat, in dem dem den Ausbildenden die erforderlichen Angaben mitgeteilt werden, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. 3Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur für Kalendermonate gewährt, für die den Auszubildenden Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. 4Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, sind die vermögenswirksamen Leistungen Teil des Krankengeldzuschusses.
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Vermögenswirksame Leistungen. 1Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 Euro monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes Vermögensbil- dungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung anlegen. 2Der Anspruch auf vermögenswirksame vermö- genswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem dem Ausbildenden die erforderlichen Angaben mitgeteilt werden, und für die beiden vorangegangenen vo- rangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. 3Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur für Kalendermonate gewährt, für die den Auszubildenden Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss zusteht. 4Für TVA BG Kliniken Gesundheit vom 30. Oktober 2018 Seite 8 in der Fassung des Änderungs-TV Nr. 3 vom 29.11.2021 Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, sind die vermögenswirksamen Leistungen Leis- tungen Teil des Krankengeldzuschusses.
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Samples: Tarifvertrag
Vermögenswirksame Leistungen. 1Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 Euro monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes Vermögens- bildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung anlegen. 2Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem dem Ausbildenden die erforderlichen Angaben mitgeteilt werden, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. 3Die vermögenswirksamen Leistungen werden nur für Kalendermonate gewährt, für die den Auszubildenden Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss Krankengeld- zuschuss zusteht. 4Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, sind die vermögenswirksamen Leistungen Teil des Krankengeldzuschusses.
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Samples: Haustarifvertrag Für Auszubildende in Gesundheitsberufen
Vermögenswirksame Leistungen. 1Auszubildende erhalten im Tarifgebiet West eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich monat- lich und im Tarifgebiet Ost in Höhe von 6,65 Euro monatlich, wenn sie diesen Betrag nach Maßgabe des Vermögensbildungsgesetzes Vermö- gensbildungsgesetzes in seiner jeweiligen Fassung anlegen. 2Der Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen entsteht frühestens für den Kalendermonat, in dem dem den Ausbildenden die erforderlichen Angaben mitgeteilt werdenwer- den, und für die beiden vorangegangenen Monate desselben Kalenderjahres. 3Die vermögenswirksamen Leistungen Leis- tungen werden nur für Kalendermonate gewährt, für die den Auszubildenden Ausbildungsentgelt, Entgeltfortzahlung Entgeltfortzah- lung oder Krankengeldzuschuss zusteht. 4Für Zeiten, für die Krankengeldzuschuss zusteht, sind die vermögenswirksamen vermögens- wirksamen Leistungen Teil des Krankengeldzuschusses.
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Samples: Tarifvertrag Für Den Öffentlichen Dienst Der Länder (Tv L)