Vermögenswirksame Leistungen. Der/Die Arbeitnehmer(in) verzichtet widerruflich in Höhe des bisherigen Arbeitgeber-Zuschusses zur VL zugunsten einer Beitragszahlung in die betriebliche Altersversorgung. Dies sind Euro. Die Beitragszahlungsweise entspricht der des/der Arbeitnehmers/-in. Die Vereinbarung endet, sobald der/die Arbeitnehmer(in) keinen Anspruch mehr auf VL hat. In Höhe dieses Beitrags kann keine anderweitige vermögenswirksame Leistung gewährt werden. ruhen zusätzlich zur bAV weiterlaufen. Der/Die Arbeitnehmer(in) finanziert die Beiträge zu dem VL-Ver trag aus dem Netto-Einkommen. Bisher bestand kein VL-Vertrag
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Samples: Entgeltumwandlungsvereinbarung, Entgeltumwandlungsvereinbarung, Entgeltumwandlungsvereinbarung