Verpackung und Versand. 1) Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Kundens verpackt. Leihverpackungen sind vom Empfänger unverzüglich zu entleeren und im einwandfreien Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden. 2) Der Versand erfolgt auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Kundens. Zur Transportversicherung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Erfolgt die Versicherung, so gehen die Kosten zu Lasten des Kundens. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von uns dem Kaufpreis zugeschlagen werden, insbesondere, wenn wir von den Vorlieferanten entsprechend belastet sind. 3) Verluste oder Beschädigungen auf dem Bahntransport sind vom Empfänger bei der Bahn zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bahnamtlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen die Bahn nicht erlischt. Beschädigungen auf dem Bahntransport berechtigen uns gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung. 4) Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einer Versendungsschuld mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Kunde die Versandkosten übernommen hat.
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Verpackung und Versand. 1) Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Kundens Kunden verpackt. Leihverpackungen sind vom Empfänger unverzüglich zu entleeren und im einwandfreien Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.
2) Der Versand erfolgt auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung auf Gefahr des KundensKunden. Zur Transportversicherung sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet. Erfolgt die Versicherung, so gehen die Kosten zu Lasten des KundensKunden. Transportkostenerhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von uns dem Kaufpreis zugeschlagen werden, insbesondere, wenn wir von den Vorlieferanten entsprechend belastet sind., es sei denn, dies wurde im Kontrakt ausdrücklich ausgeschlossen
3) Verluste oder Beschädigungen auf dem Bahntransport sind vom Empfänger bei der Bahn zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bahnamtlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen die Bahn nicht erlischt. Beschädigungen auf dem Bahntransport berechtigen uns gegenüber nicht zur Annahmeverweigerung.
4) Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einer Versendungsschuld mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Kunde die Versandkosten übernommen hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verpackung und Versand. (1) Die Ware wird in handelsüblicher Weise auf Kosten des Kundens Käufers verpackt. Leihverpackungen Leih- verpackungen sind vom Empfänger unverzüglich zu entleeren und im einwandfreien Zustand frachtfrei zurückzugeben. Sie dürfen nicht mit anderen Waren gefüllt oder anderweitig verwendet werden.
(2) Der Versand erfolgt auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung auf Gefahr des KundensKäu- fers. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Käufer liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber über, an dem der Lie- fergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Käufer angezeigt hat.
(3) Zur Transportversicherung sind wir ist der Verkäufer berechtigt, aber nicht verpflichtet. Erfolgt die Versicherung, so gehen die Kosten zu Lasten des Kundens. TransportkostenerhöhungenKäufers.
(4) Transporterhöhungen, Tarifänderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschläge können von uns vom Verkäufer dem Kaufpreis zugeschlagen werden, insbesondere, . Insbesondere wenn wir der Verkäufer von den Vorlieferanten entsprechend belastet sind.
3) wird. Verluste oder Beschädigungen Beschä- digungen auf dem Bahntransport sind vom Empfänger bei der Bahn zu reklamieren und vor der Übernahme der Sendung bahnamtlich bescheinigen zu lassen, damit der Entschädigungsanspruch gegen die Bahn nicht erlischt. Beschädigungen auf dem Bahntransport berechtigen uns dem Verkäufer gegenüber nicht zur AnnahmeverweigerungAnnahmeverweige- rung.
4) Ist der Kunde Unternehmer, geht bei einer Versendungsschuld mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers oder bei Direktversand ab Werk mit dem Verlassen des Werkes die Gefahr auf den Kunden über. Das gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Kunde die Versandkosten übernommen hat.
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Samples: Allgemeine Verkaufs , Lieferungs Und Zahlungsbedingungen