Common use of Verpackungen Clause in Contracts

Verpackungen. Die Einweg-Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Verpackungen, die vom Kunden beigestellt werden bzw. mit dem Kunden vereinbart wurden müssen zwei Wochen vor Auslieferung in einer ausreichenden Menge angeliefert sein. Ebenso hat der Kunde die geeignete Reinigung gemäß Restschmutzvereinbarung sicherzustellen. Der Aufwand für eine notwendige Reinigung der Behälter wird in Rechnung gestellt. Der Aufwand für Ausweichverpackungen wird stets in Rechnung gestellt. Ist keine Ausweichverpackung vereinbart so haftet Stecher nicht für die Verspätete Anlieferung.

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Verpackungen. Die Einweg-Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Verpackungen, die vom Kunden beigestellt werden bzw. mit dem Kunden vereinbart wurden wurden, müssen zwei Wochen vor Auslieferung in einer ausreichenden Menge angeliefert sein. Ebenso hat der Kunde die geeignete Reinigung gemäß Restschmutzvereinbarung sicherzustellen. Der Aufwand für eine notwendige Reinigung der Behälter wird in Rechnung gestellt. Der Aufwand für Ausweichverpackungen wird stets in Rechnung gestellt. Ist keine Ausweichverpackung vereinbart vereinbart, so haftet Stecher Automation GmbH nicht für die Verspätete verspätete Anlieferung.

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Verpackungen. Die Einweg-Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Verpackungen, die vom Kunden beigestellt werden bzw. mit dem Kunden vereinbart wurden müssen zwei Wochen vor Auslieferung in einer ausreichenden Menge angeliefert sein. Ebenso hat der Kunde die geeignete Reinigung gemäß Restschmutzvereinbarung sicherzustellen. Der Aufwand für eine notwendige Reinigung der Behälter wird in Rechnung gestellt. Der Aufwand für Ausweichverpackungen wird stets in Rechnung gestellt. Ist keine Ausweichverpackung vereinbart so haftet Stecher Metal nicht für die Verspätete verspätete Anlieferung.

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Verpackungen. Die Einweg-Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Verpackungen, die vom Kunden beigestellt werden bzw. mit dem Kunden vereinbart wurden wurden, müssen zwei Wochen vor Auslieferung in einer ausreichenden Menge angeliefert sein. Ebenso hat der Kunde die geeignete Reinigung gemäß Restschmutzvereinbarung sicherzustellen. Der Aufwand für eine notwendige Reinigung der Behälter wird in Rechnung gestellt. Der Aufwand für Ausweichverpackungen wird stets in Rechnung gestellt. Ist keine Ausweichverpackung vereinbart vereinbart, so haftet Stecher die Stecher-Gruppe nicht für die Verspätete verspätete Anlieferung.

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Samples: www.stecher.de

Verpackungen. Die Einweg-Verpackung wird grundsätzlich nicht zurückgenommen. Verpackungen, die vom Kunden beigestellt werden bzw. mit dem Kunden vereinbart wurden müssen zwei Wochen vor Auslieferung in einer ausreichenden Menge angeliefert sein. Ebenso hat der Kunde die geeignete Reinigung gemäß Restschmutzvereinbarung sicherzustellen. Der Aufwand für eine notwendige Reinigung der Behälter wird in Rechnung gestellt. Der Aufwand für Ausweichverpackungen wird stets in Rechnung gestellt. Ist keine Ausweichverpackung vereinbart so haftet Stecher Automation GmbH nicht für die Verspätete Anlieferung.

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