Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: www.schott-spedition.de, ccg-logistics.com, cs-log.de
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße auf- tragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie AdressenAdres- sen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: www.mbe.de, www.schmidl-logistik.de
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen Symbole für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: timber-worxx.de, terrasped.de
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße auftragsmäßige Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: www.epolog.com, intermodal-transporte.de
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen Kenn- zeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen Symbole für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: www.lhi-logistik.eu
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung Be- handlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: zaml.systemalliance.de
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen erfor- derlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und EigenschaftenEigen- schaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: www.tks-express.de
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße auftrags- gemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen für Handhabung und Eigenschaften; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: transportrecht.org
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers. 6.1 Die Packstücke sind vom Auftraggeber deutlich und haltbar mit den für ihre auftragsgemäße Behandlung erforderlichen Kennzeichen zu versehen, wie Adressen, Zeichen, Nummern, Symbolen Symbole für Handhabung und EigenschaftenEigenschaf- ten; alte Kennzeichen müssen entfernt oder unkenntlich gemacht sein.
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Samples: www.uld-hamburg.de