Verpackungsmaterial. 7.1 In den Packräumen darf leichtentflammbares¹ Verpackungs- material höchstens in der Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Betriebsbedingte Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufzu- bewahren.
Appears in 2 contracts
Samples: www.wifo-marketingportal.com, aporisk.de
Verpackungsmaterial. 7.1 aa. In den Packräumen darf leichtentflammbares¹ Verpackungs- material leichtentflammbares Verpackungsmaterial höchstens in der Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Betriebsbedingte Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufzu- bewahrenaufzubewahren.
Appears in 2 contracts
Verpackungsmaterial. 7.1 aa) In den Packräumen darf leichtentflammbares¹ Verpackungs- material leichtentflammbares Verpackungsmaterial höchstens in der Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Betriebsbedingte Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufzu- bewahrenaufzubewahren.
Appears in 1 contract
Samples: www.wupa.koeln
Verpackungsmaterial. 7.1 In den Packräumen darf leichtentflammbares¹ Verpackungs- material leicht entflammbares*) Verpackungsmaterial höchstens in der Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Betriebsbedingte Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in nichtbrennbaren nicht brennba- ren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufzu- bewahrenaufzubewahren.
Appears in 1 contract
Samples: www.ostfriesische-brandkasse.de