Common use of Verpackungsmaterial Clause in Contracts

Verpackungsmaterial. In den Packräumen darf leichtentflammbares Verpackungsmaterial höchstens in der Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Betriebsbedingte Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufzubewahren.

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Samples: Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen, Versicherungsbedingungen Zur Sachversicherung

Verpackungsmaterial. In den Packräumen darf leichtentflammbares Verpackungsmaterial leichtentflammbares¹ Verpackungs- material höchstens in der Menge eines Tagesbedarfs vorhanden sein. Betriebsbedingte Ausnahmen bedürfen der besonderen Vereinbarung. Zerkleinertes Material dieser Art (Füllstoffe) ist in nichtbrennbaren Behältern mit dicht schließendem Deckel aufzubewahrenaufzu- bewahren.

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Samples: Versicherungsinformation