Verpflegungsleistungen Musterklauseln

Verpflegungsleistungen. < Vollverpflegung, bestehend aus Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen, inklusive der Trinkversorgung mit Wasser, Tee, Kaffee, Milch. < Menüwahl < Diätgerechte Ernährung mit Zwischenmahlzeiten bei pflegefachlichem Bedarf < Sonstiges (bitte beschreiben): ............................................................................. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass regelmäßiges und ausreichendes Essen und vor allem Trinken aus medizinischen und pflegerischen Gründen unbedingt erforderlich ist. Soweit die Bewohnerin / der Bewohner trotzdem auf die Einnahme von Mahlzeiten oder auf den Konsum von Getränken verzichtet, die angeboten werden, ergibt sich daraus keine Minderung des Entgelts. Eine Ausnahme gilt nur, soweit aus medizinischen Gründen eine Nahrungsaufnahme nicht mehr möglich ist, insbesondere bei Sondenernährung.
Verpflegungsleistungen. Getränke ⬜ Kaffee ⬜ Tee inkl. Zucker, Milch, Süßstoff pro Person € 4,00 ⬜ belegte Xxxxx nach Art des Hauses Pro Person € 4,00 ⬜ Torten und Kuchen Anzahl Stücke/Torte Sorte Gem. Preisliste / Angebot d. Bäckerei Stührenberg
Verpflegungsleistungen. Das Frühstück, Mittag und Vesper sowie das zu den Mahlzeiten gereichte Obst und Gemüse werden in der hauseigenen Küche der Kindertagesstätte von qualifizierten Köch*innen täglich frisch vor- und zubereitet. Getränke stehen den Kindern ganztägig zur selbständigen Nutzung zur Verfügung. Der wöchentlich ausgehängte Speiseplan gibt einen Überblick über die angebotenen Speisen. In Absprache zwischen den Personensorgeberechtigten/gesetzlichen Vertretern, der Kita-Leitung und dem Küchenteam kann individuell entschieden werden, inwieweit es der hauseigenen Küche möglich ist, entsprechende Ernährungsbesonderheiten/Allergien zu berücksichtigen. Bei Ernährungsbesonderheiten/Allergien von Kindern, die es erforderlich machen, können entspre- chende Speisen von zu Hause mitgebracht werden. Bei allen anderen Kindern ist dies aus pädagogi- scher und hygienischer Sicht nicht möglich. Die Berechnung des Essengeldes erfolgt nach den jeweils eingenommenen Mahlzeiten. Das Essengeld beträgt € pro Tag und verteilt sich auf die Mahlzeiten wie folgt: Frühstück € Vesper € Mittagessen: € Die Essengeldabrechnung erfolgt rückwirkend zum Monatsende über eine Rechnungslegung. Grundsätzlich wird das Essengeld über ein SEPA-Lastschriftmandat (Anlage 5) vom Konto der o.g. Personensorgeberechtigten/gesetzlichen Vertreter oder einer anderen im SEPA-Mandat ein- getragenen Person ab dem 20. des Folgemonats eingezogen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit der Barzahlung in der Kita, jeweils am 2. Dienstag des Folgemonats. Der Omse e.V. behält sich vor, das Essengeld entsprechend der allgemeinen Kostenentwicklung anzupassen. Die Personensorgeberechtigten / gesetzlichen Vertreter erhalten dazu jeweils eine rechtzeitige Information. Für anspruchsberechtigte Familien besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistung aus dem Bildungspaket für die Mittagsverpflegung zu stellen. Bei Bewilligung eines solchen Antrages be-trägt das Essengelt insgesamt € pro Tag und verteilt sich auf die Mahlzeiten wie folgt: Frühstück € Vesper € Mittagessen: € Dieser Verpflegungsvertrag muss zur Beantragung bei der Landeshauptstadt Dresden – Abteilung Soziales – vorgelegt werden. Im Fall einer Bewilligung muss der Bewilligungsbescheid für die Be- rechnung des ermäßigten Essengeldes in der Kita vorgelegt werden. Die Ermäßigung wird für den im Bescheid festgelegten Zeitraum gewährt. Rückwirkend können keine Verrechnungen vorge- nommen werden. Modalität Gorbitzer Früchtchen: Das Frühstück kann bis 15:00 Uhr des Vorta...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.