Verrechnungsausschluss. Am Ende des Arbeitsverhältnisses dürfen negative Saldi aus der Arbeitszeitabrechnung (Minus- stunden, Ruhe- und Feiertage) nicht mit Ferienguthaben des Mitarbeiters verrechnet werden. Arbeitszeit und Freizeit Hingegen dürfen die Saldi von Ruhe- und Feiertagen miteinander verrechnet werden.
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