Verschrottung. (Nur in Italien erbrachte Leistung) a) die Bergung des Fahrzeugs, auf Termin mit dem Versi- cherten; b) den Transport des Fahrzeugs zur autorisierten Altau- to-Annahmestelle; c) die Ausstellung für den Versicherten oder den von ihm beauftragten Dritten der entsprechenden gesetzlichen Erklärungen bei der Bergung; d) den Versand der Bescheinigungen der erfolgten Ver- schrottung und der Abmeldung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister P.R.A. per Einschreiben an den Versicherten durch den Autoverwerter. a) Zahlungsbeleg der eventuellen Einstellkosten des Fahrzeugs sowohl in Bezug auf die Tage vor dem Antrag des Versicherten bei der Organisations- struktur als auch auf die folgenden 15 Tage; b) Fahrzeugschein im Original; c) Fahrzeugbrief oder digitalen Besitzschein; d) Fahrzeugkennzeichen; e) Steuernummer (Fotokopie); f) gültiges Ausweisdokument der im öffentlichen Kraftfahrzeugregister eingetragenen Person (Ko- pie des Personalausweises oder eines gleichwerti- gen Dokuments); g) gültiges Ausweisdokument der mit der Fahrzeu- gübergabe beauftragten Person, wenn diese nicht mit der im öffentlichen Kraftfahrzeugregis- ter eingetragenen Person identisch ist (Kopie). Wenn eines oder mehrere der oben genannten Dokumente aus den Punkten b), c) und/oder d) fehlen, muss der Versicherte die Ersatzanzeige und/oder das Einzugsprotokoll der zuständigen Behörde im Original sowie eine Kopie des vom öffentlichen Kraftfahrzeugregister ausgestellten chronologischen Auszugs vorlegen. Der Leistungsanspruch entfällt, wenn die oben genannten Dokumente oder andere für die Ver- schrottung des Fahrzeuges erforderliche Unterla- gen nicht vorgelegt werden.
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Samples: KFZ Haftpflichtversicherung, KFZ Haftpflichtversicherung, Versicherungsvertrag Personenkraftwagen
Verschrottung. (Nur in Italien erbrachte Leistung)
a) die Bergung des Fahrzeugs, auf Termin mit dem Versi- cherten;
b) den Transport des Fahrzeugs zur autorisierten Altau- to-Annahmestelle;
c) die Ausstellung für den Versicherten oder den von ihm beauftragten Dritten der entsprechenden gesetzlichen Erklärungen bei der Bergung;
d) den Versand der Bescheinigungen der erfolgten Ver- schrottung und der Abmeldung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister P.R.A. per Einschreiben an den Versicherten durch den Autoverwerter.. Falls Teile vom Fahrzeug abmontiert wurden und/ oder dieses so stark beschädigt ist, dass der Einsatz außerordentlicher Hilfsmittel zu seiner Bergung not- wendig ist, muss der Versicherte bei Beantragung der Leistung dies unverzüglich der Organisations- struktur melden. Die Mehrkosten für das außeror- dentliche Hilfsmittelgehen zu Lasten des Versicher- ten, der diese direkt zu begleichen hat. Falls der Zustand des Fahrzeugs nicht rechtzeitig gemeldet wird und bei seiner Bergung klar wird, dass der Ein- satz eines außerordentlichen Hilfsmittels notwendig ist, gehen die Kosten des zweiten Einsatzes voll- ständig zu Lasten des Versicherten, der diese direkt zu begleichen hat. Mit der Übergabe des Fahrzeugs muss der Versicherte die folgenden Unterlagen übergeben:
a) Zahlungsbeleg der eventuellen Einstellkosten des Fahrzeugs sowohl in Bezug auf die Tage vor dem Antrag des Versicherten bei der Organisations- struktur als auch auf die folgenden 15 Tage;
b) Fahrzeugschein im Original;
c) Fahrzeugbrief oder digitalen digitaler Besitzschein;
d) Fahrzeugkennzeichen;
e) Steuernummer (Fotokopie);
f) gültiges Ausweisdokument der im öffentlichen Kraftfahrzeugregister eingetragenen Person (Ko- pie des Personalausweises oder eines gleichwerti- gen Dokuments);
g) gültiges Ausweisdokument der mit der Fahrzeu- gübergabe beauftragten Person, wenn diese nicht mit der im öffentlichen Kraftfahrzeugregis- ter Kraftfahrzeugregi- ster eingetragenen Person identisch ist (Kopie). Wenn eines oder mehrere der oben genannten Dokumente aus den Punkten b), c) und/oder d) fehlenfeh- len, muss der Versicherte die Ersatzanzeige und/und/ oder das Einzugsprotokoll der zuständigen Behörde im Original sowie eine Kopie des vom öffentlichen Kraftfahrzeugregister ausgestellten chronologischen chronologi- schen Auszugs vorlegen. Der Leistungsanspruch entfällten- tfällt, wenn die oben genannten Dokumente oder andere für die Ver- schrottung Verschrottung des Fahrzeuges erforderliche Unterla- gen erfor- derliche Unterlagen nicht vorgelegt werden.
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Samples: Haftpflichtversicherung Für Motorräder Und Kleinkrafträder, Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder
Verschrottung. (Nur in Italien erbrachte Leistung)
a) die Bergung des Fahrzeugs, auf Termin mit dem Versi- chertenVer- sicherten;
b) den Transport des Fahrzeugs zur autorisierten Altau- to-Annahmestelle;
c) die Ausstellung für den Versicherten oder den von ihm beauftragten Dritten der entsprechenden gesetzlichen Erklärungen bei der Bergung;
d) den Versand der Bescheinigungen der erfolgten Ver- schrottung und der Abmeldung aus dem öffentlichen Kraftfahrzeugregister P.R.A. per Einschreiben an den Versicherten durch den Autoverwerter.. Versicherungsbedingungen - S. 23 von 30
a) Zahlungsbeleg der eventuellen Einstellkosten des Fahrzeugs sowohl in Bezug auf die Tage vor dem Antrag des Versicherten bei der Organisations- struktur Einsatzzentrale als auch auf die folgenden 15 Tage;
b) Fahrzeugschein im Original;
c) Fahrzeugbrief oder digitalen digitaler Besitzschein;
d) Fahrzeugkennzeichen; wenn eines oder mehrere der oben genannten Dokumente aus den Punkten b), c) und/oder d) fehlen, muss der Versicherte die Ersatzanzeige und/oder das Einzugsprotokoll der zuständigen Behörde im Original sowie eine Ko- pie des vom öffentlichen Kraftfahrzeugregister ausgestellten chronologischen Auszugs vorlegen;
e) Steuernummer (Fotokopie);
f) gültiges Ausweisdokument der im öffentlichen Kraftfahrzeugregister eingetragenen Person (Ko- pie des Personalausweises oder eines gleichwerti- gen Dokuments);
g) gültiges Ausweisdokument der mit der Fahrzeu- gübergabe beauftragten Person, wenn diese nicht mit der im öffentlichen imöffentlichen Kraftfahrzeugregis- ter eingetragenen Person identisch ist (Kopie). Wenn eines oder mehrere der oben genannten Dokumente aus den Punkten b), c) und/oder d) fehlen, muss der Versicherte die Ersatzanzeige und/oder das Einzugsprotokoll der zuständigen Behörde im Original sowie eine Kopie des vom öffentlichen Kraftfahrzeugregister ausgestellten chronologischen Auszugs vorlegen. Der Leistungsanspruch entfällt, wenn die oben genannten Dokumente oder andere für die Ver- schrottung des Fahrzeuges erforderliche Unterla- gen nicht vorgelegt werden.
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Samples: Versicherungsvertrag Motorräder Und Kleinkrafträder