Versichererwechsel. Ergänzend zu § 4 a ARB CIF 2014 gilt: Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin be- stehenden Vorversicherung fällt, werden wir die Schaden- bearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises unse- rer Zuständigkeit ablehnen. Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungs- schutzes in Vorleistung. Dabei leisten wir jedoch nicht mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Unsere Leistung erbringen wir unter der Voraussetzung, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversi- cherer an uns abtreten. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an uns abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in unsere Zuständigkeit fiel und der Vor- versicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel erbrachte Leistung zurückverlangen. Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Scha- den zuständig ist, erbringen wir auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern fest- gestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlus- ses bei unserer Gesellschaft noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab. Uhrzeit bei Versicherungswechsel: Um eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu vermeiden, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sondern bereits um 0 Uhr, falls die Vorversicherung um 0 Uhr des gleichen Tages bzw. um 24 Uhr des Vortages endet.
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Samples: Conceptif Rechtsschutzversicherung
Versichererwechsel. Ergänzend zu § 4 a ARB CIF 2014 CIF:PRO 2018 gilt: Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden Sach- schaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten eingetre- ten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin be- stehenden bestehenden Vorversicherung fällt, werden wir die Schaden- bearbeitung Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises unse- rer unserer Zuständigkeit ablehnenab- lehnen. Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen Rah- men des mit uns vereinbarten Versicherungs- schutzes Versicherungsschutzes in VorleistungVor- leistung. Dabei leisten wir jedoch nicht mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wor- den wäre. Unsere Leistung erbringen wir unter der VoraussetzungVorausset- zung, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche Ansprü- che gegen den Vorversi- cherer Vorversicherer an uns abtreten. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an uns abgetretenen abge- tretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich tatsäch- lich nicht in unsere Zuständigkeit fiel und der Vor- versicherer Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel erbrachte Leistung zurückverlangenzu- rückverlangen. Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Scha- den Schaden zuständig ist, erbringen wir auch eine sich gegenüber der Vorversicherung Vor- versicherung ergebende Mehrleistung, sofern fest- gestellt werden festgestellt wer- den kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlus- ses Abschlusses bei unserer Gesellschaft noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen eingetrete- nen Schaden gab. Uhrzeit bei Versicherungswechsel: Um eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu vermeidenvermei- den, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sondern bereits um 0 Uhr, falls die Vorversicherung um 0 Uhr des gleichen glei- chen Tages bzw. um 24 Uhr des Vortages endet.
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Samples: Conceptif Rechtsschutzversicherung
Versichererwechsel. Ergänzend zu § 4 a ARB CIF 2014 CIF4ALL 2021 gilt: Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin be- stehenden Vorversicherung fällt, werden wir die Schaden- bearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises unse- rer Zuständigkeit ablehnen. Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche wel- che Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungs- schutzes Versicherungsschut- zes in Vorleistung. Dabei leisten wir jedoch nicht mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung Vorversiche- rung erbracht worden wäre. Unsere Leistung erbringen wir unter der Voraussetzung, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversi- cherer Vorversicherer an uns abtreten. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an uns abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in unsere Zuständigkeit fiel und der Vor- versicherer Vorver- sicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel erbrachte Leistung zurückverlangen. CIF4ALL BB RS classic 2021_06.2021/01 Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Scha- den Schaden zuständig ist, erbringen wir auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern fest- gestellt festge- stellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlus- ses Abschlusses bei unserer Gesellschaft noch keine Anzeichen für einen bereits be- reits eingetretenen Schaden gab. Uhrzeit bei Versicherungswechsel: Um eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu vermeidenver- meiden, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sondern son- dern bereits um 0 Uhr, falls die Vorversicherung um 0 Uhr des gleichen Tages bzw. um 24 Uhr des Vortages endet.
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Samples: Insurance Agreement
Versichererwechsel. Ergänzend zu § 4 a ARB CIF 2014 CIF4ALL 2021 gilt: Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin be- stehenden Vorversicherung fällt, werden wir die Schaden- bearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises unse- rer Zuständigkeit ablehnen. Können wir uns mit dem Vorversicherer nicht einigen, welche wel- che Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, treten wir im Rahmen des mit uns vereinbarten Versicherungs- schutzes Versicherungsschut- zes in Vorleistung. Dabei leisten wir jedoch nicht mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung Vorversiche- rung erbracht worden wäre. Unsere Leistung erbringen wir unter der Voraussetzung, dass Sie uns soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversi- cherer Vorversicherer an uns abtreten. Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an uns abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in unsere Zuständigkeit fiel und der Vor- versicherer Vorver- sicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, können wir von Ihnen die zu viel erbrachte Leistung zurückverlangen. CIF4ALL BB RS complete 2021_06.2021/01 Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Scha- den Schaden zuständig ist, erbringen wir auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern fest- gestellt festge- stellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlus- ses Abschlusses bei unserer Gesellschaft noch keine Anzeichen für einen bereits be- reits eingetretenen Schaden gab. Uhrzeit bei Versicherungswechsel: Um eine Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu vermeidenver- meiden, beginnt der Versicherungsschutz abweichend von den Angaben im Versicherungsschein nicht um 12 Uhr, sondern son- dern bereits um 0 Uhr, falls die Vorversicherung um 0 Uhr des gleichen Tages bzw. um 24 Uhr des Vortages endet.
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Samples: Insurance Agreement