Common use of Versicherte Schäden, besondere Ausschlüsse Clause in Contracts

Versicherte Schäden, besondere Ausschlüsse. Versichert sind Personenschäden (Tötung oder Gesundheitsbeeinträch- tigung von Menschen) oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernich- tung von Sachen) oder daraus resultierende Vermögensschäden der versicherten Personen, für die der Schädiger aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit - radioaktiven, isotopischen und genetischen Schäden stehen, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind und - Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes, Ge- werbes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für - Vertragsstrafen, - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forde- rungsübergangs, - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwen- dungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung

Versicherte Schäden, besondere Ausschlüsse. Versichert sind Personenschäden (Tötung oder Gesundheitsbeeinträch- tigung Gesundheitsbeeinträchti- gung von Menschen) oder Sachschäden (Beschädigung oder Vernich- tung von Sachen) oder daraus resultierende Vermögensschäden der versicherten ver- sicherten Personen, für die der Schädiger aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum Schadenersatz verpflichtet ist. Nicht versichert sind Schäden, die in ursächlichem Zusammenhang mit - radioaktiven, isotopischen und genetischen Schäden stehen, soweit diese nicht auf eine medizinische Behandlung zurückzuführen sind und - Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich eines Betriebes, Ge- werbesGewer- bes, Berufes, Dienstes oder Amtes des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zuzurechnen sind. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für - Vertragsstrafen, - Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder vertraglichen Forde- rungsübergangsForderungsübergangs, - Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass berechtigte Einwen- dungen Einwendungen oder begründete Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorgebracht oder eingelegt wurden.

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Samples: Haftpflichtversicherung