Versicherung unbenannter Gefahren. a. In Erweiterung von A 1 VGB 2018 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsneh- mer, der Gebäudeeigentümer, ein Hausverwalter oder ein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten vorherse- hen können. Im Falle der groben Fahrlässigkeit kann der Versicherer unter den in B 4.12.1.2 und B 3.3.3 VGB 2018 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Zif- fer I.10 Plus Schutz BB VGB 2018 HomeCare findet hierfür keine Anwendung.
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Versicherung unbenannter Gefahren. a. In Erweiterung von A 1 VGB 2018 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes unvor- hergesehenes Ereignis abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsneh- mer, der Gebäudeeigentümer, ein Hausverwalter oder ein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten vorherse- hen können. Im Falle der groben Fahrlässigkeit kann der Versicherer unter den in B 4.12.1.2 und B 3.3.3 VGB 2018 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Zif- fer I.10 Plus Schutz BB VGB 2018 HomeCare findet hierfür keine Anwendung.
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Versicherung unbenannter Gefahren. a. In Erweiterung von A 1 VGB 2018 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsneh- mer, der Gebäudeeigentümer, ein Hausverwalter oder ein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten vorherse- hen können. Im Falle der groben Fahrlässigkeit kann der Versicherer unter den in B 4.12.1.2 und B 3.3.3 VGB 2018 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Zif- fer I.10 Plus Schutz BB VGB 2018 HomeCare Protect findet hierfür keine Anwendung.
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Versicherung unbenannter Gefahren. a. In Erweiterung von A 1 VGB 2018 leistet der Versicherer Entschädigung für versicherte Sachen, die durch ein unvorhergesehenes unvor- hergesehenes Ereignis abhanden kommen, zerstört oder beschädigt werden. Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsneh- mer, der Gebäudeeigentümer, ein Hausverwalter oder ein Repräsentant weder rechtzeitig vorhergesehen haben noch mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätten vorherse- hen können. Im Falle der groben Fahrlässigkeit kann der Versicherer unter den in B 4.12.1.2 und B 3.3.3 VGB 2018 beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Zif- fer I.10 Plus Schutz BB VGB 2018 HomeCare Protect findet hierfür keine Anwendung.
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