Best-Leistungs-Garantie Musterklauseln

Best-Leistungs-Garantie. Sollte sich im Versicherungsfall herausstellen, dass der Leistungsum- fang Ihrer SV Privathaftpflichtversicherung geringer ist als die Privat- haftpflichtversicherung eines anderen in Deutschland zugelassenen Versicherers, so werden wir Sie auf Ihren Wunsch hin so stellen, als wä- ren die Versicherungsbedingungen des anderen Versicherers verein- bart. Voraussetzung hierfür ist, dass die Privathaftpflichtversicherung des anderen Versicherers im Zeitpunkt des Versicherungsfalls allge- mein zugänglich ist und von jedem Interessenten nach deutschem Recht abgeschlossen werden kann. Das Vorliegen dieser Vorausset- zungen ist von Ihnen durch Vorlage der vollständigen Versicherungs- bedingungen (incl. der ggf. dazu gehören den Besonderen Bedingun- gen und Klauseln) zu belegen. Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für Deckungskonzepte eines Maklers oder Assekuradeurs. Unsere Begrenzungen der Leistungen nach Ziffer 6.1 bleiben in jedem Fall unverändert; eine darüberhinausgehende Leistung ist nicht mög- lich. - die über die gesetzliche Haftpflicht hinaus gehen - aufgrund Vorsatzes (vgl. Ziffer 7.7) - wegen Eigenschäden (vgl. Ziffer 7.9) - aufgrund gewerblicher, beruflicher oder nebenberuflicher Risiken (Verweis) - aufgrund des Haltens oder des Gebrauchs von Kraft-, Luft- oder Was- serfahrzeugen (vgl. Ziffer7.25) - aufgrund des Haltens oder Hütens von Tieren (abweichend von Ziffer 12.3) - auf Assistance-Dienstleistungen oder ähnliche Leistungen, die über den eigentlichen Haftpflichtschutz hinausgehen - die unter die Update-Garantie (Ziffer 15) fallen - die sich gegen einen anderen als den nach Ziffer 9 mitversicherten Personenkreis richten.
Best-Leistungs-Garantie. A1-6.8.5.1 Sofern zum Zeitpunkt des Schadensereignisses ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang, höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) oder geringeren Selbstbeteiligungen als wir in seinem aktuellen Bedingungswerk anbietet, werden wir im Schadensfall
Best-Leistungs-Garantie. 39.1 Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für
Best-Leistungs-Garantie a. Bietet für den in den VGB 2018 und/oder „BB VGB 2018 Protect“ beschriebenen Deckungsumfang ein anderer Ver- sicherer einen besseren oder höheren Deckungsumfang an, so wird der vertragliche Deckungsumfang auf die- sen Deckungsumfang entsprechend den nachstehenden Bestimmungen erweitert.
Best-Leistungs-Garantie a. Bietet für den in den VGB 2018 und/oder „BB VGB 2018 HomeCare“ beschriebenen Deckungsumfang ein anderer Versicherer einen besseren oder höheren Deckungsum- fang an, so wird der vertragliche Deckungsumfang auf die- sen Deckungsumfang entsprechend den nachstehenden Bestimmungen erweitert.
Best-Leistungs-Garantie. 1. Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers oder der in diesem Vertrag mitversicherten Personen im Versicherungsfall für ▪ Risiken oder ▪ Deckungserweiterungen oder ▪ höhere Entschädigungsregelungen, die im Rahmen dieses Vertrages nicht eingeschlossen sind, jedoch durch einen Tarif eines anderen Versicherers entsprechend den dortigen Bedingungswerk eingeschlossen wären;
Best-Leistungs-Garantie. 10.2.1 Umfang: Die Best-Leistungs-Garantie bietet Versicherungsschutz für Schadenfälle, die im Rahmen dieses Vertrages nicht oder nicht komplett unter den Deckungsschutz fal- len, jedoch durch einen leistungsstärkeren, allgemein zugänglichen Tarif zur Fahrradkaskoversicherung eines anderen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Versicherers zum Zeitpunkt des Schadeneintritts überhaupt oder besser eingeschlossen wären. Die Erweiterung umfasst:
Best-Leistungs-Garantie a. Bietet für den in den VHB 2019 und/oder „XX XXX 0000 HomeCare“ beschriebenen Deckungsumfang ein anderer Versicherer einen besseren oder höheren Deckungsumfang an, so wird der vertragliche Deckungsumfang auf diesen Deckungsumfang entsprechend den nachstehenden Bestimmungen erweitert.
Best-Leistungs-Garantie. 1. Anpassung des Beitrags aufgrund des Gebäudealters
Best-Leistungs-Garantie. 63.1 Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer einen Leistungsstärkeren Tarif an, wird bzw. werden durch die Best-Leistungs-