Versicherungsleistungen Erstattungsfähigkeit. Erstattungsfähig sind Aufwendungen einer ambulanten zahnärztlichen Behandlung. Erstattungsfähig sind zudem Aufwendungen einer stationären zahnärztlichen Behandlung, wenn die Behandlung aus allgemein- medizinischen Gründen nicht ambulant durchgeführt werden kann und die GKV die allgemeinen Krankenhausleistungen der stationären zahnärztlichen Behandlung trägt. Nicht erstattungsfähig sind Aufwendungen für die gesondert berechenbare Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.
Appears in 4 contracts
Samples: Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung, Zahnzusatzversicherung