Versicherungsnachweis Musterklauseln

Versicherungsnachweis. Die DMSZ verpflichtet sich, für die im Rahmen des Auftrages zu erbringenden Dienstleistungen auf Anforderung eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Versicherungsnachweis. Der ÖWD ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung, deren Grenze sich aus Pkt 12. ergibt, abzu- schließen. Der AG kann den Nachweis über den Abschluss einer sol- chen Versicherung verlangen.
Versicherungsnachweis. Die Begrenzung auf den Ehegattenhöchstbeitrag/Lebenspartnerhöchstbeitrag wird beantragt: ja, anbei nein Druckstück VG 10/6 ja, anbei nein Druckstück VG 10/6 Bitte immer beantworten, wenn eine beitragsfreie private Pflege-Pflichtversicherung für Kinder (auch Jugendliche, Studenten) beantragt wird: Die Höhe des monatlichen Gesamteinkommens (Definition siehe »Seite 1«) beträgt: 0 € (kein Einkommen) bis 425 € (bzw. bis 450 €*) mehr als 425 € (bzw. mehr als 450 €*) 0 € (kein Einkommen) bis 425 € (bzw. bis 450 €*) mehr als 425 € (bzw. mehr als 450 €*) * Die höhere Einkommensgrenze von 450 € gilt nur bei Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung – sog. Minijob Bitte zusätzlich bei allein zu versichernden Kindern beantworten: Name des/eines privat pflegepflichtversicherten Elternteils und wo versichert? private PPV bei Zuname, Vorname private PPV bei Zuname, Vorname
Versicherungsnachweis. Als Versicherungsnachweis bzw. Versicherungsschein gilt der Original- kaufbeleg und die Online-Rechnung.
Versicherungsnachweis. Der Abschluss der vorgenannten Versicherungen ist dem Auftraggeber vor Baubeginn durch Übersendung von Kopien der Policen und der Versicherungsverträge unaufgefordert nachzuweisen und ist zusätzliche Fälligkeitsvoraussetzung für alle Zahlungen nach diesem Vertrag. Erfolgt ein entsprechender Nachweis trotz fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist nicht, ist der Auftraggeber – vorbehaltlich der Ausübung der außerordentlichen Kündigungsbefugnis – berechtigt, die entsprechenden Versicherungsverträge abzuschließen und die ihm hierdurch entstehenden Kosten von Abschlagszahlungen abzuziehen. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber, in Schadensfällen unmittelbar Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und von dieser Informationen abzufordern oder Verhandlungen zu führen.
Versicherungsnachweis. Der Auftragnehmer haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Die ausreichende Versicherung ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Mindest- Deckungssummen betragen im Einzelfall:  Personenschäden 0.000.000.- €  Sach- und Vermögensschäden 0.000.000.- €  Schlüsselverlustschäden 00.000.- €  Bearbeitungsschäden 00.000.- €
Versicherungsnachweis. Der Lieferant legt uns bei Abschluss des Vertrags unaufgefordert und anschlie- ßend einmal jährlich auf Verlangen seine Versicherungspolicen oder gültigen Versicherungsbestätigungen vor, aus denen sich Art und Umfang der versicher- ten Risiken, die abgesicherten Beträge, die Selbstbeteiligungen und die Laufzeit seiner Haftpflicht- und Schadenversicherungen zu Absicherung der Risiken im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags ergeben. Der Lieferant ist ver- pflichtet, uns unverzüglich über jegliche Änderungen, Aussetzung oder Beendi- gung der vorgenannten Versicherungsverträge zu unterrichten. Die in den Versicherungspolicen des Lieferanten bestimmten Höchstbeträge stellen keine Beschränkung der Haftung des Lieferanten gegenüber uns dar.
Versicherungsnachweis d) Sozialversicherungsausweis sowie Personalausweis (Reisepass) des Fahrers
Versicherungsnachweis. Die NST Ebinger ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernommenen Haftung abzuschließen. Der AG kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
Versicherungsnachweis. (2) Die Zulassungsstelle hat den Versicherer unter Verwendung der nach Muster 6 oder 8 vorgesehenen Mitteilung über die Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens zu unterrichten. Die Mitteilung nach Muster 7 beschränkt sich auf die Unterrichtung, dass die Versicherungsbestätigung der Zulassungsstelle vorliegt.