Versicherungsnachweis. Die Begrenzung auf den Ehegattenhöchstbeitrag/Lebenspartnerhöchstbeitrag wird beantragt:
Versicherungsnachweis. Die DMSZ verpflichtet sich, für die im Rahmen des Auftrages zu erbringenden Dienstleistungen auf Anforderung eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
Versicherungsnachweis. Der ÖWD ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung im Rahmen der übernom- menen Haftung, deren Grenze sich aus Pkt 12. ergibt, abzuschließen. Der AG kann den Nachweis über den Abschluss einer solchen Versicherung verlangen.
Versicherungsnachweis. Als Versicherungsnachweis bzw. Versicherungsschein gilt der Original- kaufbeleg und die Online-Rechnung.
Versicherungsnachweis. Der Auftragnehmer haftet für Personen- und Sachschäden, die nachweislich durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Die ausreichende Versicherung ist dem Auftraggeber nachzuweisen. Die Mindest- Deckungssummen betragen im Einzelfall: Personenschäden 0.000.000.- € Sach- und Vermögensschäden 0.000.000.- € Schlüsselverlustschäden 00.000.- € Bearbeitungsschäden 00.000.- €
Versicherungsnachweis. Der Abschluss der vorgenannten Versicherungen ist dem Auftraggeber vor Baubeginn durch Übersendung von Kopien der Policen und der Versicherungsverträge unaufgefordert nachzuweisen und ist zusätzliche Fälligkeitsvoraussetzung für alle Zahlungen nach diesem Vertrag. Erfolgt ein entsprechender Nachweis trotz fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist nicht, ist der Auftraggeber – vorbehaltlich der Ausübung der außerordentlichen Kündigungsbefugnis – berechtigt, die entsprechenden Versicherungsverträge abzuschließen und die ihm hierdurch entstehenden Kosten von Abschlagszahlungen abzuziehen. Der Auftragnehmer ermächtigt den Auftraggeber, in Schadensfällen unmittelbar Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen und von dieser Informationen abzufordern oder Verhandlungen zu führen.
Versicherungsnachweis. Der unterzeichnende Versicherer bestätigt hiermit, daß nach Maßgabe des Versicherungsvertrages und der folgenden Kennziffern eine Versicherung gemäß § 7a des Güterkraftverkehrsgesetzes gegen alle Schäden besteht, für die der Unternehmer nach dem vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches in Verbindung mit dem Frachtvertrag haftet:
Versicherungsnachweis. Die Zulassungsstelle hat den Versicherer unter Verwendung der nach Muster 6 oder 8 vorgesehenen Mitteilung über die Zuteilung oder Ausgabe des Kennzeichens zu unterrichten. Die Mitteilung nach Muster 7 beschränkt sich auf die Unterrichtung, dass die Versicherungsbestätigung der Zulassungsstelle vorliegt.
Versicherungsnachweis. A9 Angaben zum Gesamtumsatz A10 Angaben zum Volumen Assets under Management A11 Datenschutzerklärung und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt A12 Referenzen zu Aufträgen mit vergleichbarer Leistung A13 Fragenkatalog / Konzepte A14 Preisblatt Formlos Handelsregisterauszug oder vergleichbar Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit haben die Bieter die jeweiligen Form- blätter (Vergabeunterlage Teil 2) zu verwenden und diese im pdf-Format bei der Erstellung des elektroni- schen Angebots hochzuladen. Einseitige Änderungen des Bieters an den vorformulierten Texten der Formblätter sowie des EAA Servicing Agreements sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren. Wenn der Bieter die Ein- tragungen in die Formblätter vornimmt, sind eventuelle Änderungen an den Eintragungen des Bieters zwei- felsfrei kenntlich zu machen. Die den Bietern im Verlauf des Verfahrens erteilten weiteren Informationen (Antworten der EAA auf Fragen der Bieter, sonstige schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Angebots zugrunde zu legen. Antwortschreiben und schriftliche Hinweise der EAA, welche die Verga- beunterlagen ergänzen, präzisieren oder abändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor.
Versicherungsnachweis. A9 Angaben zum Gesamtumsatz A10 Angaben zum Volumen Assets under Management A11 Datenschutzerklärung und Eigenerklärung zum Interessenkonflikt A12 Referenzen zu Aufträgen mit vergleichbarer Leistung Formlos Handelsregisterauszug oder vergleichbar § 50 VgV, § 48 Abs. 3 VgV.