Versicherungssumme und Versicherungswert Musterklauseln

Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Ist das nicht der Fall, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Ist das nicht der Fall, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen. Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhan- denkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls. ✓ Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung (Versicherungsort) versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise begrenzt versichert.
Versicherungssumme und Versicherungswert. Folgender Versicherungswert kann vereinbart werden: ✓ Neubauwert.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Als Versicherungswert wird der Gleitende Neuwert Plus vereinbart. Der Versicherungsschutz ist ausrei- chend, wenn die ermittelte Versicherungssumme dem vereinbarten Versicherungswert entspricht. Die Versi- cherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versi- cherungsvertrag. – umfangreiche Hilfeleistungen im Notfall, – Schlüsseldienst, – Rohrreinigung, – Notheizung. – Versichert ist die im Versicherungsschein bezeichnete Photovoltaikanlage gegen unvorhergesehene Beschä- digungen oder Zerstörungen (Sachschaden) sowie gegen das Abhandenkommen durch Diebstahl, Ein- bruchdiebstahl oder Raub. – Versichert ist auch im Rahmen der vereinbarten Höchsterstattung der Ertragsausfall als Folge eines versicherten Sachschadens.
Versicherungssumme und Versicherungswert. Folgende Versicherungswerte können vereinbart werden: ✓ Gleitender Neuwert Plus; ✓ Gleitender Zeitwert Plus; ✓ Gemeiner Wert. ✓ Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die ermittelte Versicherungssumme dem Versicherungswert entspricht. ✓ Wir gewähren Unterversicherungsverzicht, wenn der Versicherungswert Ihres Gebäudes mit unserem Wert­ ermittlungsverfahren bestimmt und vereinbart wurde. Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z. B.: ! Krieg; ! Innere Unruhen; ! Kernenergie; ! Schwamm; ! Sturmflut; ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
Versicherungssumme und Versicherungswert. Folgender Versicherungswert kann vereinbart werden: ✓ Neubauwert. ✓ Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die Angaben zum Gebäude zutreffend sind. Wir bieten Ihnen eine Wohngebäudeversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstö- rung an Ihrem Gebäude. ✓ Sie haben für den in dem Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz.
Versicherungssumme und Versicherungswert. Versicherungswert ist der Neubauwert. Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die Angaben zum Gebäude zutreffend sind.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Es gilt der Neuwert (bei hochwertigen Streichinstrumenten und Bögen ab 5.000 EUR gilt eine Sonderregelung!) bzw. der Zeitwert versichert. ✓ Liegt der aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebende Zeitwert unter 40 % des Neuwertes/ Wiederbeschaffungspreises, wird der Zeitwert ersetzt.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Folgender Versicherungswert kann verein- bart werden: ✓ Neubauwert. ✓ Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die Angaben zur Wohnfläche zutreffend sind.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Auf die Bildung einer Versicherungssumme zur Entschädigungsbemessung verzichten wir. Maß- geblich ist bei uns die korrekte Ermittlung der qm- Wohn- und Nutzfläche. ✓ Der Versicherungswert bildet sich aus den end- gültigen Herstellungskosten für das gesamte ver- sicherte Bauvorhaben. Hierzu zählen auch: ✓ Stundenlohnarbeiten, ✓ Eigenleistung des Bauherrn, Neuwerte der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. Wo habe ich Versicherungsschutz? ✓ Sie haben für den im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz.