Versicherungssumme und Versicherungswert Musterklauseln

Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Ist das nicht der Fall, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Die Versicherungssumme ist der ver- einbarte Betrag, der dem Versiche- rungswert entsprechen soll. Ist das nicht der Fall, können Nachteile bei der Entschädigungsberechnung entstehen. Wir bieten Ihnen eine Hausratversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Abhandenkommens Ihres Hausrats infolge eines Versicherungsfalls.
Versicherungssumme und Versicherungswert. Folgender Versicherungswert kann vereinbart werden: ✓ Neubauwert.
Versicherungssumme und Versicherungswert. Die Versicherungssumme ist der zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Einzelnen vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entsprechen soll. Als Versicherungswert kann der gleitende Neuwert vereinbart werden.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, der dem Versicherungswert entspre- chen soll. Ist das nicht der Fall, können Nach- teile bei der Entschädigungsberechnung ent- stehen. ✓ Ihr Hausrat ist in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung versichert. Aber auch, wenn sich der Hausrat vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befindet, ist er zeitweise begrenzt versichert.
Versicherungssumme und Versicherungswert. Folgender Versicherungswert kann vereinbart werden: ✓ Neubauwert. ✓ Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die Angaben zum Gebäude zutreffend sind. Wir bieten Ihnen eine Wohngebäudeversicherung an. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstö- rung an Ihrem Gebäude. ✓ Sie haben für den in dem Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Auf die Bildung einer Versicherungssumme zur Entschädigungsbemessung verzichten wir. Maß- geblich ist bei uns die korrekte Ermittlung der qm- Wohn- und Nutzfläche. ✓ Der Versicherungswert bildet sich aus den end- gültigen Herstellungskosten für das gesamte ver- sicherte Bauvorhaben. Hierzu zählen auch: ✓ Stundenlohnarbeiten, ✓ Eigenleistung des Bauherrn, Neuwerte der Baustoffe und Bauteile sowie hierfür anfallende Kosten für Anlieferung und Abladen. Wo habe ich Versicherungsschutz? ✓ Sie haben für den im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Als Versicherungswert wird der Gleitende Neuwert Plus vereinbart. Der Versicherungsschutz ist ausrei- chend, wenn die ermittelte Versicherungssumme dem vereinbarten Versicherungswert entspricht. Die Versi- cherungssumme vereinbaren wir mit Ihnen im Versi- cherungsvertrag. – umfangreiche Hilfeleistungen im Notfall, – Schlüsseldienst, – Rohrreinigung, – Notheizung. – Versichert ist die im Versicherungsschein bezeichnete Photovoltaikanlage gegen unvorhergesehene Beschä- digungen oder Zerstörungen (Sachschaden) sowie gegen das Abhandenkommen durch Diebstahl, Ein- bruchdiebstahl oder Raub. – Versichert ist auch im Rahmen der vereinbarten Höchsterstattung der Ertragsausfall als Folge eines versicherten Sachschadens.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Folgender Versicherungswert kann verein- bart werden: ✓ Neubauwert. ✓ Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die Angaben zur Wohnfläche zutreffend sind.
Versicherungssumme und Versicherungswert. ✓ Es gilt der Neuwert (bei hochwertigen Streichinstrumenten und Bögen ab 5.000 EUR gilt eine Sonderregelung!) bzw. der Zeitwert versichert. ✓ Liegt der aus Alter, Abnutzung und Gebrauch ergebende Zeitwert unter 40 % des Neuwertes/ Wiederbeschaffungspreises, wird der Zeitwert ersetzt.