Versicherungsvertrag. a) Der Versicherungsvertrag kommt durch den Zugang des Versi- cherungsscheins zustande. b) Die Versicherung läuft 12 Monate ab Versicherungsbeginn und verlängert sich automatisch außer bei Sondervereinbarungen, die in der Police vermerkt sind (z. B.: Charter-Rücktrittversicherung, die mit dem Ende des jeweiligen Törns endet). Ausschlaggebend ist daher ausschließlich der Versicherungsbe- ginn und das Versicherungsende in der Police. c) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versi- cherungsjahres, sofern nicht anders vereinbart.
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Samples: Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions, Charter Insurance Terms and Conditions
Versicherungsvertrag. a) Der Versicherungsvertrag kommt durch den Zugang des Versi- cherungsscheins Versicherungsscheins zustande.
b) Die Versicherung läuft 12 Monate ab Versicherungsbeginn Versicherungsbe-ginn und verlängert sich automatisch außer bei Sondervereinbarungen, die in der Police vermerkt sind (z. B.: Charter-Charter- Rücktrittversicherung, die mit dem Ende des jeweiligen Törns endet). Ausschlaggebend ist daher ausschließlich der Versicherungsbe- ginn und das Versicherungsende in der Police.
c) Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat vor Ablauf des Versi- cherungsjahresVersicherungsjahres, sofern nicht anders vereinbart.
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