Versorgungsausgleich. 17 Ausgleichspflichtiger
Versorgungsausgleich. Seit dem Inkrafttreten des Versorgungsausgleichsgesetzes fallen auch die Anrechte der betrieblichen Al- tersversorgung im Falle einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in der Regel in den Versorgungsausgleich.
Versorgungsausgleich. Im Falle einer Scheidung erfolgt der Versorgungsausgleich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Versorgungsausgleich. Die Unterzeichnenden sind darüber informiert, dass der Versorgungsausgleich im Scheidungsfall von Amts wegen gerichtlich durchgeführt wird. Für Änderungen, die diesen gesetzlich festgelegten Versorgungsausgleich betreffen, bedarf es der Beurkundung durch einen Notar, § 7 VersAusglG, 20 LPartG.
Versorgungsausgleich. Sofern aufgrund einer Scheidung Ansprüche aus dem Leistungsplan im Rahmen eines Versorgungsausgleichs zu teilen sind, gelten die Regelungen des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs sowie die von der NVK aufgestellte Teilungsordnung. Diese kann bei der NVK angefordert werden.
Versorgungsausgleich. 16 Ausgleichspflichtiger § 17 Inkrafttreten Tabelle der Verrentungsfaktoren für Leistungsplan N Jahrgänge 1988 bis 2012 Faktoren für Leistungsplan N zur Bestimmung vorgezogener Altersrenten Jahrgänge 1988 bis 2012 01.01.1958 bis 31.12.1962 01.01.1953 bis 31.12.1957 01.01.1948 bis 31.12.1952 01.01.1958 bis 31.12.1962 01.01.1953 bis 31.12.1957 01.01.1948 bis 31.12.1952 Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente für Leistungsplan N Leistungsplan N Plus § 1 § 2 § 3 § 4
Versorgungsausgleich. 16 Ausgleichspflichtiger Tabelle der Verrentungsfaktoren (Auslagerung) für Tarif RN Jahrgänge 1988 bis 2012 Faktoren für Tarif RN zur Bestimmung vorgezogener Altersrenten Jahrgänge 1988 bis 2012 01.01.1958 bis 31.12.1962 01.01.1953 bis 31.12.1957 01.01.1948 bis 31.12.1952 01.01.1958 bis 31.12.1962 01.01.1953 bis 31.12.1957 01.01.1948 bis 31.12.1952 Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente für Tarif RN Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung zum Tarif RN (Tarif RN Plus) § 1 § 2 § 3 § 4
Versorgungsausgleich. Für Änderungen am gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsausgleich bedarf es der nota- riellen Überprüfung und Beurkundung.
Versorgungsausgleich. [Hier können Sie den Verzicht auf den Altersvorsorgeunterhalt erklären oder diesen an bestimmte Voraussetzungen knüpfen.]
Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich wird für den Fall einer Scheidung unserer Ehe ausgeschlossen. Wir sind uns darüber im Klaren, dass dadurch ein Ausgleich für die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften im Scheidungsfall nicht erfolgt und jeder Ehegatte deshalb auf eine eigene Altersversorgung angewiesen ist. Auf die Risiken fehlender sozialer Sicherung im Scheidungsfall, aber auch auf die denkbare Nichtigkeit dieser Vereinbarung wegen Sittenwidrigkeit wurden wir hingewiesen.