Reiseabbruch-Schutz Musterklauseln

Reiseabbruch-Schutz. 2.1 Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, erstatten wir die erforder- lichen Mehrkosten der Rückreise. Wenn Sie die Reise innerhalb der ersten Hälfte abbrechen, spätestens jedoch innerhalb der ersten 8 Reisetage, erstatten wir den Reisepreis. Bei Abbruch in der zweiten Hälfte, spätestens ab dem 9. Reisetag oder bei einer Unterbrechung übernehmen wir die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der ge- planten Rückreise. 2.2 Werden Sie während Ihrer Reise stationär behandelt, erstatten wir Ihnen die anteiligen Kosten für die in diesem Zeitraum nicht genutzte Unterkunft. 2.3 Können Sie oder eine versicherte mitreisende Person aufgrund einer Unfallverletzung, Erkrankung (auch symptomfreien Fälle von COVID-19, Coronavirus) oder Schwangerschaftskomplikation die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten, weil Sie sta- tionär oder ambulant behandelt werden müssen oder versterben, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unterkunft. Stand: 01.08.2021 2.4 Können Sie oder eine versicherte mitreisende Person aufgrund einer persönlichen angeordneten Quarantäne die Rückreise nicht antreten, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückrei- se. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unterkunft bis € 1.000,- pro Person. Nicht versichert sind die Unterkunftskosten im Krankenhaus. 2.5 Müssen Sie wegen Feuer oder anderen Naturgewalten länger am Reiseort bleiben, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unter- kunft. 2.6 Können Sie die Reise nicht gemeinsam mit Ihrer Reisegruppe fort- setzen, erstatten wir die erforderlichen Nachreisekosten zu Ihrer Reisegruppe. 2.7 Bei der Erstattung von Mehrkosten für die Rückreise, Nachreise oder für eine Unterkunft richten wir uns nach der ursprünglich ge- buchten Art und Qualität.
Reiseabbruch-Schutz. 2.1 Brechen Sie die Reise vorzeitig ab, erstatten wir die erforder- lichen Mehrkosten der Rückreise. Wenn Sie die Reise innerhalb der ersten Hälfte abbrechen, spätestens jedoch innerhalb der ersten 8 Reisetage, erstatten wir den Reisepreis. Bei Abbruch in der zweiten Hälfte, spätestens ab dem 9. Reisetag oder bei einer Unterbrechung übernehmen wir die anteiligen Kosten für nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen mit Ausnahme der ge- planten Rückreise. 2.2 Werden Sie während Ihrer Reise stationär behandelt, erstatten wir Ihnen die anteiligen Kosten für die in diesem Zeitraum nicht genutzte Unterkunft. 2.3 Können Sie oder eine versicherte mitreisende Person aufgrund einer Unfallverletzung, Erkrankung (auch symptomfreien Fälle von COVID-19, Coronavirus) oder Schwangerschaftskomplikation die Rückreise aus medizinischen Gründen nicht antreten, weil Sie sta- tionär oder ambulant behandelt werden müssen oder versterben, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückreise. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unterkunft. Stand: 01.08.2021 2.4 Können Sie oder eine versicherte mitreisende Person aufgrund einer persönlichen angeordneten Quarantäne die Rückreise nicht antreten, erstatten wir die erforderlichen Mehrkosten der Rückrei- se. Wir übernehmen auch zusätzliche Kosten für die Unterkunft bis € 1.000,- pro Person. Nicht versichert sind die Unterkunftskosten im Krankenhaus.

Related to Reiseabbruch-Schutz

  • Schutzumfang Die Bank ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverban- des deutscher Banken e.V. angeschlossen. Der Einlagensiche- rungsfonds sichert gemäß seinem Statut – vorbehaltlich der darin vorgesehenen Ausnahmen – Einlagen, d.h. Guthaben, die sich im Rahmen von Bankgeschäften aus Beträgen, die auf einem Konto verblieben sind, oder aus Zwischenpositionen ergeben und die nach den geltenden Bedingungen von der Bank zurückzuzahlen sind. Nicht gesichert werden unter anderem die zu den Eigenmitteln der Bank zählenden Einlagen, Verbindlichkeiten aus Inhaber- und Orderschuldverschreibungen sowie Einlagen von Kreditinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Finanzinstituten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 26 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013, Wertpapierfirmen im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 der Richtlinie 2004/39/EG und Gebietskörperschaften. Einlagen von anderen Gläubigern als natürlichen Personen und rechtsfähigen Stiftungen werden nur geschützt, wenn (i) es sich bei der Einlage um keine Verbindlichkeit aus einer Na- mensschuldverschreibung oder einem Schuldscheindarlehen handelt und (ii) die Laufzeit der Einlage nicht mehr als 18 Monate beträgt. Auf Einlagen, die bereits vor dem 01. Januar 2020 bestanden ha- ben, findet die Laufzeitbeschränkung keine Anwendung. Nach dem 31. Dezember 2019 entfällt der Bestandsschutz nach vorstehendem Satz, sobald die betreffende Einlage fällig wird, gekündigt werden kann oder anderweitig zurückgefordert wer- den kann, oder wenn die Einlage im Wege einer Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Verbindlichkeiten der Banken, die bereits vor dem 1. Oktober 2017 bestanden haben, werden nach Maßgabe und unter den Voraussetzungen der bis zum 1. Oktober 2017 geltenden Rege- lungen des Statuts des Einlagensicherungsfonds gesichert. Nach dem 30. September 2017 entfällt der Bestandsschutz nach dem vorstehenden Satz, sobald die betreffende Verbindlichkeit fällig wird, gekündigt oder anderweitig zurückgefordert werden kann, oder wenn die Verbindlichkeit im Wege einer Einzel- oder Ge- samtrechtsnachfolge übergeht.

  • Datenschutzhinweise Entsprechend Art. 13 und 14 der Datenschutz-Grund- verordnung (DSGVO) informieren wir Sie über die Ver- arbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Bitte geben Sie diese Hinweise allen mitversicherten Perso- nen (z. X. Xxxxxxxxxx) zur Kenntnis.

  • Glasbruch Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Als Verglasung gelten • Glas- und Kunststoffscheiben (z. B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trenn- scheiben), • Spiegelglas und • Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung gehören: • Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-, Kamera- und Informations- systemen, Solarmodulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel.

  • Datenschutz 1. Die Parteien verpflichten sich, bei der Verarbeitung von personenbe- zogenen Daten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und Rates vom 27. April 2016 („Daten- schutz-Grundverordnung“, „DSGVO“) sowie des Bundesdaten- schutzgesetzes („BDSG“) einzuhalten. 2. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass Daten, die das Ver- tragsverhältnis betreffen, im Rahmen der Vertragsverwaltung und - durchführung elektronisch verarbeitet werden. Die Parteien verpflich- ten sich in diesem Zusammenhang, ihren jeweiligen Mitarbeiter*innen der jeweils anderen Partei die notwendigen Informationen gemäß Ar- tikel 13 und 14 DSGVO innerhalb eines Monats aber noch vor der ersten Mitteilung an die Mitarbeiter*innen zur Verfügung zu stellen. Diese Informationen ergeben sich für den Auftragnehmer aus den dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten „Hinweisen zur Verarbei- tung personenbezogener Daten“, welche jederzeit unter [datenschutzhinweise - xxx.xxxxxxxx.xx] eingesehen und abgerufen werden können. 3. Soweit der Auftraggeber eine E-Mail-Adresse des Unternehmens und/oder eines Mitarbeiters im Rahmen der Durchführung dieses Ver- trags benennt, darf der Auftragnehmer diese nutzen, um Informatio- nen zu für den Auftraggeber relevanten Produkten des Auftragneh- mers zu übersenden sowie um über Veranstaltungen des Auftragneh- mers zu informieren. Das Produktportfolio beinhaltet derzeit folgende Produktgruppen: ▪ Gebäude- und Flächenservices, u.a. Artikel aus dem Lager für Persönliche Schutzausrüstung, Raumvermietung, Immobilien ▪ Leistungen des Gesundheitsschutzes mit Ausnahme der Akut- medizinischen Behandlung und Beratung ▪ Service Development, u.a. Ideenmanagement, Veranstal- tungsmanagement, Besucherbetreuung, Betriebsbeauftragte, HSE-Datenermittlung für Konzernjahres-berichte ▪ XX.XX, Leistungen zur Information- und Telekommunikation ▪ Genehmigungsleistungen, u.a. Schallschutztechnik alle Pro- dukte außer Schallimmissionsüberwachung CP, Abluftma- nagement, Immissionsschutz und Umweltberichte, Altlasten- /Bodenmanagement ▪ Safety, u.a. Beratung zur Maschinensicherheit durch Sicher- heitsexperten, Beratung und Messung zur Umsetzung der Ge- fahrstoffverordnung, Grundversorgung durch Sicherheitsfach- kräfte, Sicherheitstechnische Beratung, Unfallsachbearbei- tung, betriebliches Sicherheitstraining ▪ Analytik-Services ▪ Bildung-Services Der Nutzung der E-Mail-Adresse(n) kann gegenüber dem Auftrag- nehmer jederzeit widersprochen werden. Der Auftraggeber verpflich- tet sich, seine Mitarbeiter*innen über diese Regelung vor Bekannt- gabe von E-Mail-Adressen durch Auftraggeber oder durch die jewei- ligen Mitarbeiter*innen zu informieren. 4. Sollten weitere personenbezogene Daten durch eine der Parteien im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis verarbeitet werden und/oder eine Auftragsverarbeitung in Betracht kommen, verpflichten sich die Parteien, die erforderlichen Regelungen für diese Verarbei- tung zu treffen.

  • Datenschutzhinweis Potenzielle Anleger und Anteilinhaber werden auf den Datenschutzhinweis der Gesellschaft hingewiesen, der als Nachtrag zum Zeichnungsvertrag zur Verfügung gestellt wird (der „Datenschutzhinweis“). Der Datenschutzhinweis beschreibt, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über Personen verarbeitet, die in die Teilfonds investieren und die beantragen, in die Teilfonds zu investieren. Der Datenschutzhinweis erklärt auch, wie die Gesellschaft personenbezogene Daten über die Verwaltungsratsmitglieder, leitende Angestellte und wirtschaftlich Berechtigte von institutionellen Anlegern verarbeitet. Die Gesellschaft kann den Datenschutzhinweis von Zeit zu Zeit aktualisieren. Die neueste Version des Datenschutzhinweises kann unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxxxxxx-xxxxxx-xxxxxxxx aufgerufen werden und ist auf Anfrage an xxxxxxx@xxx.xxx oder an Data Protection, Man Group plc, Xxxxxxxxx xxxxx, 0 Xxxx Xxxx, Xxxxxx XX0X 0XX, Xxxxxxxxxxxxxx, auch von der Man Group erhältlich. Durch die Unterzeichnung des Zeichnungsvertrags wird davon ausgegangen, dass potenzielle Anleger den Datenschutzhinweis erhalten haben.

  • Datenschutzklausel 1. Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind verantwortliche Stellen und Dienstanbieter im Sinne des Datenschutzrechts nach dem Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG). Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung oder -beendigung vom Vermieter für Dritte unzugänglich erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung) des Vermieters und dessen Lizenzgebers, wenn eine entsprechende datenschutzrechtliche Einwilligung auch für Werbung (Double-Opt-In) vorliegt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung erforderlich ist, z. B. an das Kreditkartenunternehmen des Mieters zum Zwecke der Abrechnung oder an beteiligte Haftpflicht- und Kaskoversicherer und zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung von Unfallschäden. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bedarf der besonderen gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Mieters/Fahrers (s. o.). Der Mieter/Fahrer kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. gemäß §§ 6, 19, 34 BDSG, Artikel 6 EU-DSGVO) Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht für den Mieter/Fahrer nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z. B. gemäß §§ 6, 20, 35 BDSG, Artikel 16 ff. EUDSGVO) ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren des Mieters/Fahrers nach Berichtigung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die im Mietvertrag genannten Kontaktdaten oder über jede Stelle, die die Daten nach Maßgabe dieser Bestimmungen gespeichert hat, möglich. 2. Hinweis gemäß § 28 Abs. 4 BDSG, Artikel 7 Abs. 3 EU-DSGVO: Der Mieter/ Fahrer kann jederzeit einer etwaigen Verarbeitung oder Nutzung seiner Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung widersprechen. Der Widerspruch ist zu richten an den umseitig genannten Vermieter unter Angabe der dort genannten Adresse zum Kennwort: Widerspruch, oder per Email unter Angabe des umseitig genannten Vermieters an: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx.

  • Kostenpauschalen netto / brutto

  • Umweltschutz (§ 4 Absatz 7 Nummer 5) zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungs- betrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer um- weltschonenden Entsorgung zuführen

  • Hinweise zum Datenschutz Informationen über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung MDT travel underwriting GmbH Xxxxxxx-xxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 00000 Xxxxxxxxx Telefon: +00 00 000000000 E-Mail: xxxx@xxx00.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der o. g. Adresse oder unter: xxxxxxxxxxx@xxx00.xx Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Da- tenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versiche- rungsvertragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Wenn Sie sich bei uns versichern möchten, benötigen wir Ihre Daten für den Abschluss des Vertrages und zur Einschätzung des von uns zu übernehmen- den Risikos. Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten, um Ihnen die Police auszustellen oder eine Rechnung schicken zu können. Anga- ben in Schaden- und Leistungsfällen benötigen wir, um zu prüfen, wie Sie sich im Detail abgesichert haben und welche Leistungen Sie von uns erhal- ten. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungs- spezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfül- lung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten, z. B. Ihre Gesund- heitsdaten, erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategori- en, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann z. B. erforderlich sein: – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmiss- brauch hindeuten können. Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen. Dazu gehören z. B. aufsichtsrechtliche Vorga- ben, handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten oder unsere Be- ratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.mdt-versi- xxxxxxx.xx/Xxxxxxxxxxx

  • Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns oder den Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, rechtzeitig, sollten Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb mitgeteilter Fristen erhalten haben.