Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.3 AHB – die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Lea- singnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haft- pflicht des jeweiligen Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser Eigenschaft.
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Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.3 7.3) AHB – die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Lea- singnehmer Leasingnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haft- pflicht gesetz- liche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners (VermieterVermie- ter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser EigenschaftEigen- schaft.
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung
Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht. Eingeschlossen ist sind – abweichend von Ziff. 7.3 AHB – die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Lea- singnehmer Leasingnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haft- pflicht Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser EigenschaftEigenschaft (x. X. Xxxxx- und Reinigungspflicht).
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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung