Common use of Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht Clause in Contracts

Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.3 AHB – die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Lea- singnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haft- pflicht des jeweiligen Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser Eigenschaft.

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Samples: illtal-makler.de, service.comfortplan.de

Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht. Eingeschlossen ist – abweichend von Ziff. 7.3 7.3) AHB – die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Lea- singnehmer Leasingnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haft- pflicht gesetz- liche Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners (VermieterVermie- ter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser EigenschaftEigen- schaft.

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Samples: www.vbraab.de

Vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht. Eingeschlossen ist sind – abweichend von Ziff. 7.3 AHB – die vom Versicherungsnehmer als Mieter, Entleiher, Pächter oder Lea- singnehmer Leasingnehmer durch Vertrag übernommene gesetzliche Haft- pflicht Haftpflicht des jeweiligen Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter, Leasinggeber) in dieser EigenschaftEigenschaft (x. X. Xxxxx- und Reinigungspflicht).

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Samples: www.fv.de