Common use of Vertragliche Kündigungsbedingungen Clause in Contracts

Vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Dar- lehen während der Festlaufzeit jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor- zeitig ordentlich zu kündigen. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer sein Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung vor Ende der Festlaufzeit ausübt, ist er dazu verpflich- tet, dem Crowd-Investor in Bezug auf den ge- samten ausstehenden Darlehensbetrag den- jenigen Zinsbetrag zu zahlen, der dem Crowd-Investor bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens, mindestens aber bis zum Ende der Festlaufzeit des Darlehens zuge- standen hätte (nachfolgend „Vorfälligkeits- entgelt“). Im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündi- gung durch den Darlehensnehmer ist der ge- samte ausstehende Darlehensbetrag nebst bis dahin aufgelaufener Verzinsung sowie das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt mit Wirksamwerden der Kündigung zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren kein vertragliches Kündigungsrecht zugunsten des Crowd-In- vestors. Der Crowd-Investor ist somit nicht berechtigt, das Darlehen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund hiervon bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Darlehens- vertrag von den Parteien somit fristlos gekün- digt werden. Sofern der Crowd-Investor den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund au- ßerordentlich kündigt, ist der Darlehensneh- mer ebenfalls zur Zahlung des Vorfälligkeits- entgelts verpflichtet. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Crowd-Investor aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbe- trag sowie alle aufgelaufenen, noch nicht ge- zahlten Zinsen (einschließlich des zu zahlen- den Vorfälligkeitsentgeltes) mit Wirksamwer- den der Kündigung zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer werden die Par- teien mit Wirksamwerden der Kündigung von ihren Verpflichtung unter dem Darlehensver- trag frei, soweit sie noch nicht erbracht wor- den sind, und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt, insbesondere ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag ohne Vor- fälligkeitsentgelt innerhalb von fünf (5) Bank- arbeitstagen nach Wirksamwerden der Kündi- gung an den Crowd-Investor zurückzuzahlen und die bis zum Wirksamwerden der Kündi- gung angefallene Verzinsung gemäß Ziffer 5.1 des Darlehensvertrages zu zahlen.

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Samples: Darlehensvertrag

Vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Dar- lehen während der Festlaufzeit jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor- zeitig ordentlich zu kündigen. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer sein Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung vor Ende der Festlaufzeit ausübt, ist er dazu verpflich- tet, dem Crowd-Investor in Bezug auf den ge- samten ausstehenden Darlehensbetrag den- jenigen einen Zinsbetrag gemäß nachfolgend Ziffer 2.5 a) bzw. b) zu zahlen, der (nachfolgend „Vorfällig- keitsentgelt“). Für eine Kündigung a) bis einschließlich 08.09.2024 sind Zinsen bis einschließlich zum 08.09.2024 zu zah- len; oder b) nach dem Crowd-Investor 08.09.2024 sind Zinsen bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens, mindestens min- destens aber bis einschließlich zum Ende der Festlaufzeit des Darlehens zuge- standen hätte (nachfolgend „Vorfälligkeits- entgelt“)08.12.2024 zu zahlen. Im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündi- gung durch den Darlehensnehmer ist der ge- samte ausstehende Darlehensbetrag nebst bis dahin aufgelaufener Verzinsung sowie das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt mit Wirksamwerden der Kündigung zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren kein vertragliches Kündigungsrecht zugunsten des Crowd-In- vestors. Der Crowd-Investor ist somit nicht berechtigt, das Darlehen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund hiervon bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Darlehens- vertrag von den Parteien somit fristlos gekün- digt werden. Sofern der Crowd-Investor den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund au- ßerordentlich kündigt, ist der Darlehensneh- mer ebenfalls zur Zahlung des Vorfälligkeits- entgelts verpflichtet. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Crowd-Investor aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbe- trag sowie alle aufgelaufenen, noch nicht ge- zahlten Zinsen (einschließlich des zu zahlen- den Vorfälligkeitsentgeltes) mit Wirksamwer- den der Kündigung zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer werden die Par- teien mit Wirksamwerden der Kündigung von ihren Verpflichtung unter dem Darlehensver- trag frei, soweit sie noch nicht erbracht wor- den sind, und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt, insbesondere ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag ohne Vor- fälligkeitsentgelt innerhalb von fünf (5) Bank- arbeitstagen nach Wirksamwerden der Kündi- gung an den Crowd-Investor zurückzuzahlen und die bis zum Wirksamwerden der Kündi- gung angefallene Verzinsung gemäß Ziffer 5.1 des Darlehensvertrages zu zahlen.

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Samples: Darlehensvertrag

Vertragliche Kündigungsbedingungen. Eine ordentliche Kündigung des Treuhand- und Beteili- gungsverwaltungsvertrags ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wich- tigem Grund bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordent- lichen Kündigung besteht insbesondere dann, wenn zum selben Zeitpunkt eine außerordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags der Investmentgesellschaft möglich wäre. Die Regelungen zur Einräumung einer Direktkomman- ditistenstellung bleiben davon unberührt. Der Darlehensnehmer Treuhänder ist außerdem berechtigt, das Dar- lehen während der Festlaufzeit jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor- zeitig ordentlich den Treuhand- und Beteiligungsver- waltungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn die in § 21 (Ausscheiden aus wichtigem Grund, Ausschluss) des Gesellschaftsvertrags der Investmentgesellschaft genann- ten Gründe für das Ausscheiden oder den Ausschluss eines Gesellschafters in der Person des Anlegers eintreten. Für den Fall, dass Kün- digungen des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsver- trags haben zu ihrer Wirksamkeit schriftlich an die dem Ver- tragspartner zuletzt bekannt gegebene Adresse zu erfolgen. Die Folgen einer Kündigung sind in § 7 des Treuhand- und Beteiligungsverwaltungsvertrags geregelt. Eine ordentliche Kündigung des Gesellschaftsvertrags der Darlehensnehmer sein Investmentgesellschaft durch ihre Gesellschafter ist aus- geschlossen. Das Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung vor Ende der Festlaufzeit ausübt, ist er dazu verpflich- tet, dem Crowd-Investor in Bezug auf den ge- samten ausstehenden Darlehensbetrag den- jenigen Zinsbetrag zu zahlen, der dem Crowd-Investor bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens, mindestens aber bis zum Ende der Festlaufzeit des Darlehens zuge- standen hätte (nachfolgend „Vorfälligkeits- entgelt“). Im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündi- gung durch den Darlehensnehmer ist der ge- samte ausstehende Darlehensbetrag nebst bis dahin aufgelaufener Verzinsung sowie das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt mit Wirksamwerden der Kündigung zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren kein vertragliches Kündigungsrecht zugunsten des Crowd-In- vestors. Der Crowd-Investor ist somit nicht berechtigt, das Darlehen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund hiervon bleibt unberührt. Bei Vorliegen Die außerordentli- che Kündigung eines wichtigen Grundes kann der Darlehens- vertrag von den Parteien somit fristlos gekün- digt werdenpersönlich haftenden Gesellschafters wird erst wirksam, wenn ein anderer persönlich haftender Gesellschafter bestimmt oder in die Investmentgesellschaft aufgenommen worden ist. Sofern der Crowd-Investor den Darlehensvertrag Die außerordentliche Kündigung eines geschäftsführenden Gesellschafters wird nicht wirk- sam, bevor gemäß § 24 Gesellschaftsvertrag eine andere juristische bzw. natürliche Person als geschäftsführender Gesellschafter in die Investmentgesellschaft aufgenom- men worden ist. Die weiteren Einzelheiten, insbesondere die Voraussetzungen und Rechtsfolgen für das Ausscheiden eines Gesellschafters aus wichtigem Grund au- ßerordentlich kündigtoder den Aus- schluss eines Gesellschafters, ist ergeben sich aus § 21 und § 22 des Gesellschaftsvertrags in der Darlehensneh- mer ebenfalls zur Zahlung des Vorfälligkeits- entgelts verpflichtet. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Crowd-Investor aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbe- trag sowie alle aufgelaufenen, noch nicht ge- zahlten Zinsen (einschließlich des zu zahlen- den Vorfälligkeitsentgeltes) mit Wirksamwer- den der Kündigung zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer werden die Par- teien mit Wirksamwerden der Kündigung von ihren Verpflichtung unter dem Darlehensver- trag frei, soweit sie noch nicht erbracht wor- den sind, und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt, insbesondere ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag ohne Vor- fälligkeitsentgelt innerhalb von fünf (5) Bank- arbeitstagen nach Wirksamwerden der Kündi- gung an den Crowd-Investor zurückzuzahlen und die bis zum Wirksamwerden der Kündi- gung angefallene Verzinsung gemäß Ziffer 5.1 des Darlehensvertrages zu zahlenBeitrittsver- einbarung maßgeblichen Fassung.

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Samples: Verbraucherinformationen Für Außerhalb Von Geschäftsräumen Geschlossene Verträge Und Fernabsatzverträge

Vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Dar- lehen qua- lifizierte Nachrangdarlehen während der Festlaufzeit Fest- laufzeit jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor- zeitig vorzeitig ordentlich zu kündigenkündi- gen. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer sein Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung Kün- digung vor Ende der Festlaufzeit ausübt, ist er dazu verpflich- tetverpflichtet, dem Crowd-Investor in Bezug Be- zug auf den ge- samten gesamten ausstehenden Darlehensbetrag den- jenigen Darle- hensbetrag einen Zinsbetrag gemäß nachfol- gend Ziffer 2.5 a) bzw. b) zu zahlen, der (nachfol- gend „Vorfälligkeitsentgelt“). Für eine Kün- digung a) bis einschließlich 08.09.2025 sind Zinsen bis einschließlich zum 08.09.2025 zu zah- len; oder b) nach dem Crowd-Investor 08.09.2025 sind Zinsen bis zur vollständigen Tilgung des DarlehensNachrangdarle- hens, mindestens aber bis einschließlich zum Ende der Festlaufzeit des Darlehens zuge- standen hätte (nachfolgend „Vorfälligkeits- entgelt“)15.01.2026 zu zahlen. Im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündi- gung Kündigung durch den Darlehensnehmer ist der ge- samte gesamte ausstehende Darlehensbetrag nebst bis dahin aufgelaufener Verzinsung sowie so- wie das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt mit Wirksamwerden der Kündigung zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren kein vertragliches Kündigungsrecht zugunsten des Crowd-In- vestors. Der Crowd-Investor ist somit nicht berechtigt, das Darlehen Nachrangdarlehen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund hiervon bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Darlehens- vertrag Nachrangdarlehensvertrag von den Parteien somit fristlos gekün- digt gekündigt werden. Sofern der Crowd-Investor den Darlehensvertrag Nachrangdarlehensver- trag aus wichtigem Grund au- ßerordentlich außerordentlich kündigt, ist der Darlehensneh- mer Darlehensnehmer ebenfalls zur Zahlung des Vorfälligkeits- entgelts verpflichtetVorfälligkeitsentgelts ver- pflichtet. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Crowd-Investor aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbe- trag sowie alle aufgelaufenen, noch nicht ge- zahlten Zinsen (einschließlich des zu zahlen- den Vorfälligkeitsentgeltes) mit Wirksamwer- den der Kündigung zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer werden die Par- teien mit Wirksamwerden der Kündigung von ihren Verpflichtung unter dem Darlehensver- trag Nachrangdarle- hensvertrag frei, soweit sie noch nicht erbracht wor- den er- bracht worden sind, und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt, insbesondere insbeson- dere ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag ohne Vor- fälligkeitsentgelt Vorfälligkeitsentgelt innerhalb von fünf (5) Bank- arbeitstagen nach Wirksamwerden der Kündi- gung an den Crowd-Investor zurückzuzahlen und die bis zum Wirksamwerden der Kündi- gung angefallene Verzinsung gemäß Ziffer 5.1 des Darlehensvertrages zu zahlen.fünf

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Samples: Nachrangdarlehensvertrag

Vertragliche Kündigungsbedingungen. Der Darlehensnehmer ist berechtigt, das Dar- lehen während der Festlaufzeit jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen vor- zeitig ordentlich zu kündigen. Für den Fall, dass der Darlehensnehmer sein Recht zur vorzeitigen ordentlichen Kündigung vor Ende der Festlaufzeit ausübt, ist er dazu verpflich- tet, dem Crowd-Investor in Bezug auf den ge- samten ausstehenden Darlehensbetrag den- jenigen einen Zinsbetrag gemäß nachfolgend Ziffer 2.5 a) bzw. b) zu zahlen, der (nachfolgend „Vorfällig- keitsentgelt“). Für eine Kündigung a) bis einschließlich 26.07.2024 sind Zinsen bis einschließlich zum 26.07.2024 zu zah- len; oder b) nach dem Crowd-Investor 26.07.2024 sind Zinsen bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens, mindestens min- destens aber bis einschließlich zum Ende der Festlaufzeit des Darlehens zuge- standen hätte (nachfolgend „Vorfälligkeits- entgelt“)25.10.2024 zu zahlen. Im Falle einer vorzeitigen ordentlichen Kündi- gung durch den Darlehensnehmer ist der ge- samte ausstehende Darlehensbetrag nebst bis dahin aufgelaufener Verzinsung sowie das zu zahlende Vorfälligkeitsentgelt mit Wirksamwerden der Kündigung zur Zahlung fällig. Die Parteien vereinbaren kein vertragliches Kündigungsrecht zugunsten des Crowd-In- vestors. Der Crowd-Investor ist somit nicht berechtigt, das Darlehen vorzeitig ordentlich zu kündigen. Das gesetzliche Recht zur au- ßerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund hiervon bleibt unberührt. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Darlehens- vertrag von den Parteien somit fristlos gekün- digt werden. Sofern der Crowd-Investor den Darlehensvertrag aus wichtigem Grund au- ßerordentlich kündigt, ist der Darlehensneh- mer ebenfalls zur Zahlung des Vorfälligkeits- entgelts verpflichtet. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung durch den Crowd-Investor aus wichtigem Grund werden der ausgezahlte Darlehensbe- trag sowie alle aufgelaufenen, noch nicht ge- zahlten Zinsen (einschließlich des zu zahlen- den Vorfälligkeitsentgeltes) mit Wirksamwer- den der Kündigung zur Zahlung an den Crowd-Investor fällig. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung durch den Darlehensnehmer werden die Par- teien mit Wirksamwerden der Kündigung von ihren Verpflichtung unter dem Darlehensver- trag frei, soweit sie noch nicht erbracht wor- den sind, und bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt, insbesondere ist ein bereits gezahlter Darlehensbetrag ohne Vor- fälligkeitsentgelt innerhalb von fünf (5) Bank- arbeitstagen nach Wirksamwerden der Kündi- gung an den Crowd-Investor zurückzuzahlen und die bis zum Wirksamwerden der Kündi- gung Kündigung angefallene Verzinsung gemäß Ziffer 5.1 des Darlehensvertrages zu zahlen.

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Samples: Darlehensvertrag