Vertrags- und Kommunikationssprache Musterklauseln

Vertrags- und Kommunikationssprache. Die Vertrags- und Kommunikationssprache der Parteien ist Deutsch.
Vertrags- und Kommunikationssprache. Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Der Zeichnungsschein, das Basisinformationsblatt und die Anleihebedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Diese Verbraucherinformationen für den Fernabsatz werden nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt und mitgeteilt. Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien wird während der gesamten Vertragslaufzeit in deutscher Sprache erfolgen. Wir weisen darauf hin, dass die nachfolgend benannte Stelle als Verbraucherschlichtungsstelle zuständig ist: Schlichtungsstelle bei der Deutschen Bundesbank Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx Telefon: +00 00 0000-0000 Fax: +00 00 000000-0000 E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx Website: xxx.xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxx Wir sind verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsverfahrens ist der Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle in Textform (z.B. Schreiben, E-Mail, Fax) zu übermitteln oder kann über die Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung gestellt werden (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx, hierzu noch sogleich). Die Schlichtungsstelle wird kein Schlichtungsverfahren eröffnen, wenn u.a. kein ausreichender Antrag gestellt wurde; wenn die Streitigkeit nicht in die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle fällt und der Antrag nicht an eine zuständige Verbraucherschlichtungsstelle abzugeben ist; wenn wegen derselben Streitigkeit bereits ein Schlichtungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt wurde oder anhängig ist; wenn wegen der Streitigkeit ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung keine hinreichende Aussicht auf Erfolg bot oder mutwillig erschien; wenn die Streitigkeit bereits bei einem Gericht anhängig ist oder ein Gericht durch Sachurteil über die Streitigkeit entschieden hat; wenn die Streitigkeit durch Vergleich oder in anderer Weise beigelegt wurde; oder wenn der Anspruch, der Gegenstand der Streitigkeit ist, verjährt ist und der Antragsgegner die Einrede der Verjährung erhoben hat. Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens kann zudem abgelehnt werden, wenn eine grundsätzliche Rechtsfrage, die für die Schlichtung der Streitigkeit erheblich ist, nicht geklärt ist oder, wenn Tatsachen, die für den Inhalt eines Schlichtungsvorschlags entscheidend sind, streitig bleiben, weil der Sachverhalt von der Schlichtungsstelle nicht geklärt werden kann. Die weitere...
Vertrags- und Kommunikationssprache. Vertrags- und Kommunikationssprache der Par- teien ist Deutsch.
Vertrags- und Kommunikationssprache. Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist deutsch. Der Zeich- nungsantrag und das Basisinformationsblatt einschließlich der An- leihebedingungen sind in deutscher Sprache verfasst. Diese Ver- braucherinformationen für den Fernabsatz oder im elektroni- schen Geschäftsverkehr geschlossene Verträge werden nur in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien wird während der gesamten Ver- tragslaufzeit in deutscher Sprache erfolgen.
Vertrags- und Kommunikationssprache. Die maßgeblichen Sprachen für dieses Vertragsverhältnis, die Kommunikation mit dem Kunden und die Auftragserteilung durch den Kunden während der Laufzeit des Vertrages sind Deutsch und Englisch.
Vertrags- und Kommunikationssprache. Die Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch. Der Wertpapierprospekt, der Kaufantrag, die „Informationen zum Datenschutz nach Art. 13, 14 und 21 Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO)“ sowie die „Informationen gemäß § 312d Abs. 2 BGB i.V.m. Artikel 246b § 1 EGBGB“ werden nur in deutscher Sprache herausgegeben. Ebenfalls wird die Kommunikation mit den (potentiellen) Käufern in deutscher Sprache geführt.
Vertrags- und Kommunikationssprache. Die Schuldverschreibungsbedingungen und der Wertpapierprospekt einschließlich etwaiger Nachträge werden ausschließlich auf Deutsch angeboten. Soweit englische Übersetzungen von diesen vorgenannten Dokumenten angeboten werden, dienen diese allein zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich. Der Onlinezeichnungsprozess und die weiteren Vertragsbedingungen (Teilnahme- und Nutzungsbedingungen) sowie diese Verbraucherinformationen werden auf Deutsch und Englisch angeboten. Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien wird während der gesamten Vertragslaufzeit in deutscher und englischer Sprache angeboten. Anlegers ab. Dieser kann im Nachhinein jederzeit bei der Emittentin angefordert werden. Die Schuldverschreibungsbedingungen und der Wertpapierprospekt sowie etwaige Nachträge sind während der Laufzeit dauerhaft abrufbar.
Vertrags- und Kommunikationssprache. Vertrags- und Kommunikationssprache der Parteien des Treuhandvertrages ist Deutsch.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.