Angebot und Annahme. Alle Angebote von BASF sind freibleibend und unverbindlich sowie als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, BASF ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme durch BASF zustande. Weicht diese von der Bestellung ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot von BASF.
Angebot und Annahme. Die Angebote des Verkäufers sind nicht bindend, sondern als Aufforderung an den Käufer zu verstehen, dem Verkäufer ein Kaufangebot zu machen. Der Vertrag kommt durch die Bestellung des Käufers (Angebot) und die Annahme des Verkäufers zustande. Weicht diese von der Bestellung ab, gilt dies als neues freibleibendes Angebot des Verkäufers.
Angebot und Annahme. 1.2.1 Vom Auftragnehmer dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum vom Auftragnehmer. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Servicebedingungen vom Auftragnehmer.
1.2.2 Angebote vom Auftragnehmer haben eine Bindefrist von 30 Tagen, sofern sie nicht als freibleibend bezeichnet sind.
1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung vom Auftragnehmer.
Angebot und Annahme commehrs Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Auf Bestellungen kommen alle Verträge mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung von commehr, spätestens mit Übergabe der Ware an den Kunden, zustande. commehr hat die Annahme innerhalb einer Woche zu erklären. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Angebot und Annahme. Die Angebote von Hänseler sind nicht bindend, sondern verstehen sich ausschliesslich als Einladung zur Offertstellung. Der Vertrag entsteht mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung von der Hänseler AG, dass die Bestellung angenommen wird (Auftragsbestätigung), oder mit der wider- spruchslosen Ausführung der Bestellung. Auf andere Weise kommt kein Vertrag zustande, insbesondere nicht durch Stillschweigen auf eine Be- stellung oder durch konkludentes Verhalten. Weicht eine Auftragsbestäti- gung von einer Bestellung ab, gilt dies als neues Angebot der Hänseler AG, welches für beide Parteien zum verbindlichen Vertragsinhalt wird, wenn ihm nicht innert 14 Tagen widersprochen wird.
Angebot und Annahme müssen sich dabei entsprechen (sog. korrespondierende Willenserklärungen: denn will V verkaufen und K kaufen, kommt ein Vertrag zu Stande) • dürfen aber nicht „kongruent“ (deckungsgleich) sein oder miteinander übereinstimmen: denn will V verkaufen und möchte K auch verkaufen, kommt doch gerade kein Vertrag zu Stande!
Angebot und Annahme. 1. Alle Angebote von Paridaans en Liebregts in Bezug auf ihre Arbeiten, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich und können von Paridaans en Liebregts innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Mitteilung über die Annahme ihres Angebots widerrufen, zurückgezogen oder geändert werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Ein Angebot von Paridaans en Liebregts ist fünfzehn (15) Tage nach seinem Datum gültig, es sei denn, mit dem Angebot wird eine andere Gültigkeitsdauer angegeben oder die Gültigkeitsdauer wurde von Paridaans en Liebregts vor ihrem Ablauf schriftlich verlängert.
3. Wurde ein Angebot von Paridaans en Liebregts unterbreitet, kommt ein Vertrag zwischen Paridaans en Liebregts und der Gegenpartei zustande, indem die Gegenpartei das Angebot von Paridaans en Liebregts annimmt oder indem Paridaans en Liebregts die Arbeiten (Vertrag) im Namen der Gegenpartei ausführt. Nur das Angebot von Paridaans en Liebregts oder die Rechnung für die Ausführung der Arbeiten (Vertrag) gilt als korrekte Wiedergabe des Inhalts des Vertrags.
4. Wenn kein Angebot von Paridaans en Liebregts unterbreitet wird, kommt ein Vertrag zwischen den Parteien erst durch die schriftliche Annahme durch Paridaans en Liebregts oder die Ausführung der Arbeiten (Vertrag) im Namen der Gegenpartei zustande. Nur die schriftliche Annahme der Arbeiten (Vertrag) durch Paridaans en Liebregts oder die Rechnung für die Ausführung des Vertrags gilt als korrekte Wiedergabe des Inhalts des Vertrags.
5. Fehler in einem Angebot sind für Paridaans en Liebregts nicht bindend.
6. Das Senden von Angebote und/oder (anderen) Unterlagen durch die Gegenpartei verpflichtet Paridaans en Liebregts niemals zur Annahme einer Vereinbarung, es sei denn, dies ist ausdrücklich und schriftlich von Paridaans en Liebregts bestätigt worden.
7. Änderungen und/oder Ergänzungen eines zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags sind nur dann gültig, wenn diese Änderungen und/oder Ergänzungen von Paridaans en Liebregts und der Gegenpartei schriftlich und eindeutig akzeptiert wurden.
Angebot und Annahme. 3.1 Das Zustandekommen des Vertrages mit dem Kunden wird bewirkt durch die Bestätigung des Lieferan- ten in Textform unter Angabe des geplanten Lieferbeginns. Der tatsächliche Lieferbeginn hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Energielieferanten, Zustimmung der Netzanmeldung durch den Netzbetreiber etc.) erfolgt sind.
3.2 Für die Erdgas- oder Stromversorgung wird ein bereits bestehender Anschluss an das Netz des örtlichen Netzbetreibers vorausgesetzt. Unabhängig von den oben aufgeführten Festlegungen gelten daher die jeweils gültigen Bedingungen des Anschlussvertrages mit dem örtlichen Netzbetreiber.
Angebot und Annahme. 1.2.1 Von NetzConcepte dem Kunden vorvertraglich überlassene Gegenstände (z.B. Vorschläge, Testprogramme, Konzepte) sind geistiges Eigentum von NetzConcepte. Sie dürfen nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wenn kein Vertrag zustande kommt, sind sie zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis die Regelungen dieser Vertragsbedingungen von NetzConcepte.
1.2.2 NetzConcepte kann Angebote von Kunden innerhalb von vier Wochen annehmen. Angebote von NetzConcepte sind freibleibend.
1.2.3 Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsleitung von NetzConcepte.
1.2.4 Darstellungen in Testprogrammen, Prospektbeschreibungen, auch im Internet, sind, soweit nicht ausdrücklich durch NetzConcepte bestätigt, keine Beschaffenheitsbeschreibungen. Dies insbesondere, weil die Produkte ständiger Anpassung unterliegen und sich die Angaben auch auf zukünftige Entwicklungen beziehen können. Vertragsgegenstand sind ausschließlich die im Vertrag bezeichneten Produkte mit den in der Funktionsbeschreibung und Handbüchern angegebenen Eigenschaften, Merkmalen und Verwendungszweck. Andere oder weitergehende Eigenschaften und/oder Merkmale oder ein darüber hinausgehen- der Verwendungszweck gelten nur dann als vereinbart, wenn sie ausdrücklich durch NetzConcepte schriftlich bestätigt werden.
1.2.5 Soweit im Rahmen von Angeboten oder vorvertraglicher Korrespondenz von NetzConcepte Kostenvoranschläge oder Aufwandschätzungen übermittelt werden, übernimmt NetzConcepte hierfür grundsätzlich nur eine Gewähr, wenn dies in dem Angebot oder der sonstigen Korrespondenz ausdrücklich schriftlich bestätigt wird.
1.2.6 Bestellt der Kunde auf elektronischem Wege, wird NetzConcepte den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellung dar, sie kann aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden.
1.2.7 Die Annahme einer Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung durch Zulieferer von NetzConcepte. Der Vorbehalt entfällt, wenn die Nichtlieferung von NetzConcepte zu vertreten ist. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Eine bereits erhaltene Gegenleistung wird NetzConcepte erstatten.
Angebot und Annahme. 2.1. Sämtliche in welcher Form auch immer von oder im Namen der Horti-Consult unterbreiteten Angebote zur Lieferung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen sind unverbindlich und können jederzeit widerrufen werden.
2.2. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er von der Horti-Consult schriftlich bestätigt wurde oder wenn die Horti-Consult bei Ausbleiben einer Bestätigung ihre diesbezügliche Zustimmung mit dem Beginn der Vertragsausführung signalisiert hat.
2.3. Änderungen die Art und/oder den Umfang der auszuführenden vertraglichen Vereinbarung betreffend sind nur gültig, falls und sofern sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden. Gegebenenfalls damit einhergehende Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.
2.4. Die Horti-Consult ist dazu berechtigt, bei oder nach Vertragsabschluss vor der (weiteren) Vertragserfüllung zwecks Absicherung der vertraglichen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen vom Vertragspartner die Erbringung einer Sicherheitsleistung zu verlangen, wobei die Horti-Consult bei deren Verweigerung oder Unterlassung das Recht hat, den Vertrag aufzulösen, ohne damit dem Vertragspartner gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden.
2.5. Die Horti-Consult ist dazu berechtigt, wenn sie dies zur ordnungsgemäßen Ausführung des ihr erteilten Auftrags für notwendig oder wünschenswert erachtet, Dritte mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten zu beauftragen, wobei die damit einhergehenden Kosten an den Vertragspartner weitergegeben werden.
2.6. Der Vertragspartner ist dazu verpflichtet, der Horti-Consult rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich sind. Sollten der Horti-Consult die für eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, ist die Horti-Consult dazu berechtigt, die Erfüllung der
2.7. Falls vereinbart wurde, dass die Vertragsausführung in Phasen erfolgt, kann die Horti- Consult die Ausführung der zu einer nachfolgenden Phase gehörenden Teile aussetzen, bis sich der Vertragspartner schriftlich mit den Ergebnissen der vorhergehenden Phase einverstanden erklärt hat.