Vertragsabschluss simpli Internet Musterklauseln

Vertragsabschluss simpli Internet. 1. Der Abschluss eines simpli Internet-Abonnements richtet sich grundsätzlich nach den Bestimmungen in II. B. 2. über das Zustandekommens eines simpliTV-Abonne- ments. Der Kunde kann ein simpli Internet-Abonnement zusammen mit dem simpliTV-Abon- nement unter zusätzlicher Angabe der vollständigen Internet ID der im Internet-Emp- fangsgerät (WLAN Router) befindlichen SIM-Karte bestellen. Der simpli Internet-Abonnementvertrag kommt bei schriftlicher, telefonischer Bestel- lung sowie bei Bestellung online durch die Bestätigung von simpli services per Post oder elektronisch zustande. Die – zumindest eingeschränkte – Freischaltung (siehe III. D. 3.) der SIM-Karte erfolgt mit der Versendung des Endgerätes bzw. der SIM-Karte. Zu einem schlüssigen Vertragsabschluss durch elektronische Freischaltung des Inter- net-Empfangsgerätes bei schriftlicher oder telefonischer Bestellung sowie bei Bestel- lung online kann es dann kommen, wenn innerhalb von sechs Monaten nach Deaktivie- rung einer SIM-Karte aufgrund der Kündigung des simpli-Internet Abonnements ein neues simpli Internet-Abonnement durch den Kunden unter Verwendung derselben SIM-Karte abgeschlossen wird (Wiederfreischaltung, siehe III. D. 4.).
Vertragsabschluss simpli Internet. 1. Der Kunde kann ein simpli Internet-Abonnement zusammen mit der Registrierung je nach verfügbaren Möglichkeiten z. B. in autorisierten Verkaufsstellen, an Messestän- den, bei Auswärts- bzw. Haustürgeschäften (im Folgenden „Bestellung vor Ort“) oder schriftlich (Post bzw. Fax) unter Verwendung des Anmeldeformulars oder online (xxxxxxXX.xx) oder telefonisch, jeweils aber nur unter vollständiger Angabe der im An- meldeformular oder online geforderten Daten, insbesondere • der Daten gemäß Punkt II. A. 3. (Empfangsadresse und Client ID) und • der vollständigen Internet ID der im Internet-Empfangsgerät (WLAN Router) befindli- chen SIM-Karte, bestellen. Der Kunde ist für die Richtigkeit der Daten verantwortlich. Das Anmeldefor- mular kann auch telefonisch angefordert werden.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.