Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20.06.1980 (BGBI. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13.07.2022 (BGBI. I S. 1134) (AVBFernwärmeV) - Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen des FVU zur AVBFernwärmeV für den Anschluss an die Fernwärmeversor- gung und die Fernwärmeversorgung - Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten - Technische Anschlussbedingungen (TAB) - Muster-Widerrufsformular - Zusatzvereinbarung Die dem Vertrag beigefügten Anlagen sind wesentlicher Vertragsbe- standteil. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Anschlussnehmer, sämtli- che Anlagen erhalten zu haben. Die aktuell gültigen Fassungen finden Sie jederzeit auf unserer Homepage. Datum, Ort und Unterschrift Kunde
Vertragsanlagen. Die wichtigsten Informationen rund um Ihre Netzanschlüsse und zu deren Betrieb haben wir für Sie in den Anlagen zu diesem Netzanschlussvertrag zusammengefasst. Somit sind die folgenden Anlagen wesentlicher Vertragsbestandteil. Anlage 1: Übersicht Gesamtnetzanschlusskapazität Anlage 1.1: Technische Spezifikation Netzanschlussknoten Anlage 1.2: Technische Spezifikation Netzanschlussknoten – Niederspannung (bei Bedarf) Anlage 2: Allgemeine Bedingungen für Netzanschlüsse von Netzbetreibern an das Stromnetz Anlage 3: Grundregeln zur Netzführung Anlage 4: Regelungen für Neuanschlüsse und Anschlussänderungen (alternativ: „entfällt“) Anhang: Informationen zum Datenschutz
Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt:
Vertragsanlagen. Die Preise der Dienstleistungen sowie, falls erforderlich, die Standorte des Auftraggebers und die beauftragten Kontrollbereiche werden in den vom Auftraggeber zu unterzeichnenden Anlagen zu diesem Vertrag schriftlich festgelegt. Etwaige von der QAL ausgegebene und vom Auftraggeber übermittelte Vertragsergänzungen (Erfassungsbögen etc.) sind ebenfalls wesentlicher Bestandteil des Vertrages. Für die Bereiche „IFS“ und „Öko“ ist aufgrund spezifischer Systemvorgaben ferner eine entsprechende Zusatzvereinbarung verbindlich. Der Auftraggeber
1. verpflichtet sich, alle Anforderungen des zugrunde liegenden Kontrollkonzeptes des Systems während der gesamten Dauer des Vertrages in der jeweils aktuellen Version zu erfüllen und sich in ausreichendem Umfang mit den Anforderungen vertraut zu machen. Informationsunterlagen können jederzeit beim jeweiligen Systemgeber oder der QAL angefordert werden.
2. stellt der QAL alle Unterlagen und Angaben, die zur Durchführung der Leistung erforderlich sind, rechtzeitig zur Verfügung.
3. schafft alle räumlichen, technischen und personellen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der in diesem Vertrag festgelegten Audittätigkeiten.
4. sichert seine Mitwirkung zur ordentlichen Durchführung der Kontrollmaßnahmen sowie die Umsetzung von Korrekturmaßnahmen zur Erfüllung der Systemvorgaben zu.
5. nennt der QAL die zuständigen Ansprechpartner und die für die Umsetzung der vertraglichen Vereinbarungen und für die Vertragsbestimmungen zuständigen Personen.
6. gewährt den im Rahmen dieses Vertrags tätig werdenden Mitarbeitern bzw. Beauftragten der QAL während der normalen Arbeitszeit Zugang zu allen notwendigen Stellen im Betrieb, zu den Arbeitsprozessen, den Aufzeichnungen und Dokumenten sowie, wo notwendig, zum Personal. Dies gilt auch für Mitarbeiter des Systemgebers oder für vom Systemgeber oder der Akkreditierungsstelle beauftragte Auditoren im Rahmen von Begleitaudits. Dabei werden die Besucherrichtlinien des Auftraggebers stets von allen Beteiligten beachtet, sofern diese bekannt sind, und dem Inhalt dieses Vertrages nicht entgegenstehen.
7. verpflichtet sich, die QAL unverzüglich über wesentliche Änderungen schriftlich zu informieren, sofern sie in Verbindung mit dem Gegenstand dieses Vertrages stehen. Dies betrifft beispielsweise, aber nicht ausschließlich, • die Änderung der Rechts- oder Organisationsform, der wirtschaftlichen oder der Besitzverhältnisse, • eine Änderung in Organisation und Management, (z. B. Schlüsse...
Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt: Anlage 1: Schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Preisblatt Anlage 4: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fern- wärme vom 20.06.1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 04.11.2010 (BGBl. I S. 1483) (AVBFernwärmeV) Anlage 5: Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anlage 6: Muster „Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit und einer Vormerkung“ Diese Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, sämtliche Anlagen erhalten zu haben. Ort / Datum Unterschrift Kunde
Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt: Anlage 1: Schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer Anlage 2: Lageplan Anlage 3: Preisblatt zur Wärmeversorgung Anlage 4: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) (AVBFernwärmeV) Anlage 5: Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen der GEO zur AVBFernwärmeV für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung und für die Fernwärmeversorgung Anlage 6: Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anlage 7: Widerrufsformular Anlage 8: Information Datenschutz für sonstige betroffene Personen Diese Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, sämtliche Anlagen erhalten zu haben. Ort / Datum Unterschrift Kunde
Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt: Anlage 1: Individuelles Angebot Anlage 2: Muster Netzanschlussvertrag (entfällt) Anlage 3: Muster Fernwärmeversorgungsvertrag (bereits erhalten) Anlage 4: Aktuelles Preisblatt Anlage 5: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme vom 20.06.1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. September 2021 (BGBl. I S. 4591) (AVBFernwärmeV) (bereits erhalten) Anlage 6: Technische Anschlussbedingungen (TAB) (bereits erhalten) Anlage 7: Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten (bereits erhalten) Anlage 8: Muster Widerrufsformular Die dem Vertrag beigefügten Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Mit seiner Unterschrift am Vertragsende bestätigt der Anschlussnehmer, sämtliche Anlagen erhalten zu haben. Die Anlagen 2 bis 3 und 5 bis 7 wurden dem Kunden bereits mit früheren Vertragsdokumenten überreicht, auf eine erneute Beifügung zu diesem Netzanschlussvertrag wurde daher verzichtet. Gerne können diese Anlagen dem Kunden auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden
Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt: Anlage 1: Preisblatt Anlage 2: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fern- wärme vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25. Juli 2013 (BGBl. I S. 2722) (AVBFernwärmeV) Anlage 3: Ergänzende Allgemeine Versorgungsbedingungen der likra zur AVBFern- wärmeV für den Anschluss an die Fernwärmeversorgung und für die Fern- wärmeversorgung Anlage 4: Technische Anschlussbedingungen (TAB) Anlage 5: Muster-Widerrufsformular Diese Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, sämtliche Anlagen erhalten zu haben. Ort / Datum Unterschrift Kunde
Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt: Anlage 1: Schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers (sofernerforderlich) Anlage 2: Preisblatt Anlage 3: Muster-Widerrufsformular Anlage 4: Ergänzende Allgemeine Bedingungen (EAB) der GWO für den Anschluss an das Glasfasernetz Anlage 5: Technische Anschlussbedingungen (TAB) Mit seiner Unterschrift bestätigt der Anschlussnehmer, sämtliche Anlagen erhalten zu haben. (Ort und Datum) (Unterschrift Anschlussnehmer)
Vertragsanlagen. Dem Vertrag sind folgende Anlagen beigefügt: Anlage 1: Ergänzenden Allgemeinen Versorgungsbedingungen der SWC zur AVBFernwärmeV und zum Fernwärmeversorgungsvertrag der SWC Anlage 2: Preisblatt Anlage 3: Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) vom 20.06.1980 (BGBl. I S. 742), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722) Anlage 4: Technische Anschlussbedingungen Heizwasser (TAB-HW) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung Anlage 5: Muster Widerruf Formular Anlage 6: (nur wenn zutreffend) Zusatzvereinbarung zum Fernwärmeliefervertrag über die Bereitstellung von Heizungstechnik Anlage 7: (nur wenn zutreffend) Schriftliche Zustimmung Grundstückseigentümer Anlage 8: (nur wenn zutreffend) Lageplan Anlage 9: (nur wenn zutreffend) Angaben entsprechend WärmeLV Diese Anlagen sind wesentlicher Vertragsbestandteil. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, sämtliche Anlagen erhalten zu haben. Ort / Datum Unterschrift Kunde