Vertragsbedingungen für freie Software Musterklauseln

Vertragsbedingungen für freie Software. 2.7.1 Soweit von NetzConcepte dem Kunden freie Software (Open Source Software) überlassen wird, weist NetzConcepte darauf ausdrücklich hin. Solche Software steht unter Lizenzbedingungen, die u.a. das freie Verändern, Kopieren und Weitergeben gestattet. Die Lizenzbedingungen der freien Software gelten gegenüber dem Kunden und sind von ihm zu beachten. 2.7.2 NetzConcepte ist berechtigt, soweit die Lizenzbedingungen der freien Software dies zulassen, Software sowohl als freie Software und als proprietäre Software anzubieten. Es gelten dann die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Lizenzbedingungen, auf die im Rahmen des Vertrages Bezug genommen wird. 2.7.3 Mit einer Lizenz gewährt NetzConcepte dem Kunden das Recht zur Verwendung der Software im Umfang der Lizenz selbst und im Rahmen dieser Vertragsbedingungen. Die Lizenzbedingungen der freien Software werden durch diesen Lizenzvertrag nicht eingeschränkt oder verändert. Alle zusätzlichen Rechte an einzelnen Paketen, die sich aus den Lizenzbedingungen zu diesen Paketen ergeben, werden dadurch ausdrücklich nicht eingeschränkt. Darüber hinausgehende Rechte werden nicht eingeräumt. 2.7.4 Jede Nutzung der freien Software entgegen diesen Vertragsbedingungen beendet unmittelbar die Nutzungsrechte des Zuwiderhandelnden. 2.7.5 Die Haftung von NetzConcepte sind beim Einsatz von freier Software auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 2.7.6 Mängelansprüche sind bei der Überlassung von freier Software ausgeschlossen.

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  • Vergütung und Zahlungsbedingungen 6.1 Die Höhe und die Fälligkeit der Vergütung für die Leistungen des Anbieters ergeben sich aus dem Auftragsblatt. 6.2 Zahlungen des Kunden erfolgen 14 Tage nach Rechnungsdatum oder durch Lastschrifteinzug zu Beginn des auf den Abrechnungsmonat folgenden Monats. Sollen die Zahlungen per Lastschrifteinzug erfolgen, so ermächtigt der Kunde den Anbieter, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Die Ermächtigung gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung des Xxxxxx zu sorgen. 6.3 Verursacht der Kunde im Lastschriftverfahren eine Rücklastschrift, z.B. durch ein nicht gedecktes Konto, so berechnet der Anbieter für den erhöhten Aufwand ein Entgelt von 10,00 €. 6.4 Der Anbieter erstellt zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung entweder per E-Mail-Versand an die angegebene Kunden-E-Mail oder im jeweiligen Kundenservicebereich bereit. Aktuelle und frühere Rechnungen können vom Kunden im PDF-Format eingesehen und heruntergeladen bzw. per E-Mail neu angefordert werden. Ein Rechnungsversand per E-Mail bzw. Download ist kostenlos. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Anbieter hierfür ein Entgelt von 2,50 € je Rechnung verlangen. 6.5 Der Anbieter kann die Vergütung mit einer schriftlichen Ankündigung von mindestens zwei (2) Monaten zum Ende eines Kalendermonats angemessen erhöhen. Kündigt der Kunde den Vertrag nicht ordentlich spätestens bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung der Vergütung wirksam werden soll, so gilt ab diesem Zeitpunkt die erhöhte Vergütung. Zahlungszeitraum und Höhe der Vergütung richten sich ebenso wie die Zahlungsweise nach dem Auftragsblatt. 6.6 Verzögert der Kunde die Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen, ist der Anbieter nach 4 vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zur Sperrung des Zugangs zur Software berechtigt. Der Vergütungsanspruch des Anbieters bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird nach Begleichung der Rückstände unverzüglich wieder freigeschaltet. Das Recht zur Zugangssperrung besteht als milderes Mittel auch dann, wenn der Anbieter ein Recht zur außerordentlichen Kündigung nach Ziffer 11.2 hat. 6.7 Die Vergütung sonstiger Leistungen richtet sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt des Anbieters.