Umfang der Lizenz Musterklauseln

Umfang der Lizenz. (1) Der Nutzer erwirbt kein Eigentum an der Software. Sämtliche Rechte mit Ausnahme der durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte verbleiben bei SMIT. Das eingeräumte Nutzungsrecht ist zeitlich auf die Laufzeit dieses Vertrags, im Fall einer Testlizenz auf die Laufzeit der Testperiode beschränkt und endet mit der Beendigung dieses Vertrags. (2) Für die Nutzung der Software richtet SMIT dem Nutzer für die Dauer seines Nutzungsrechts ein eigenes Software-Modul ein. Für den Zugriff auf dieses Modul und die Nutzung der Software darüber gilt die dem Nutzer erteilte Lizenz zu den in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen. (i) XXXX stellt gegebenenfalls Lizenzen für unterschiedliche Rollen und mit unterschiedlichen Berechtigungen zur Verfügung. Die für das jeweilige Softwareprodukt verfügbaren Lizenzen sind aus der jeweils aktuellen Preisliste ersichtlich. (ii) Der Nutzer erhält eine Konfigurationslizenz. Für die gleichzeitige Nutzung des Software-Moduls durch mehrere Zugriffsberechtigte hat der Nutzer weitere Nutzungsrechte zu den jeweils aktuell geltenden Konditionen von SMIT zu erwerben. Zusätzliche Lizenzen werden jeweils auf den Namen des Zugriffsberechtigten ausgestellt und sind nicht übertragbar. (iii) Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste. (3) Zur Nutzung der Software ist ein Internetzugang erforderlich. Der Nutzer erhält keine physische Kopie der Software und der Dokumentation. Weiter kann erforderlich sein, dass der Nutzer Speicher in der von SMIT zur Verfügung gestellten Cloud mietet, in der das Softwaremodul sodann eingerichtet wird. Hierfür entstehen zusätzliche Kosten laut aktueller Preisliste. (4) Der Nutzer ist nur dann berechtigt, die Software zu bearbeiten oder zu dekompilieren, wenn dies gesetzlich zulässig ist und nur dann, sofern die hierzu notwendigen Informationen nicht (ggf. auf Anfrage des Nutzers) durch SMIT zugänglich gemacht werden. (5) SMIT wird die Software wie folgt verfügbar machen: Über die jeweiligen Microsoft Stores. (6) Bei einem Verstoß gegen diese Lizenzbedingungen erlöschen mit sofortiger Wirkung sämtliche Nutzungsrechte des Nutzers. Er hat die Nutzung unverzüglich einzustellen.
Umfang der Lizenz. Die Lizenz wird dem Kunden hiermit eingeräumt als nicht-exklusiv, weltweit (vorbehaltlich anwendbarer Exportkontrollbestimmungen; es sei denn, dem Kunden wird im Vertrag aus- drücklich ein beschränktes Recht zur Nutzung der Services nur in einem bestimmten Ge- biet eingeräumt), nicht übertragbar und nicht unterlizenzierbar und beschränkt auf das Recht, die Software auf den eigenen Geräten des Kunden oder auf Geräten, die sich im unmittelbaren Besitz des Kunden befinden, zum Zwecke des Betriebs seiner eigenen Geschäftstätigkeit und innerhalb der Grenzen des im Vertrag festgelegten Nutzungsum- fangs zu installieren, auszuführen und zu nutzen. Die mit dem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte sind zeitlich auf die angegebene Lauf- zeit des Vertrages beschränkt und enden mit dessen Ablauf oder Kündigung. Autorisierte Benutzer Der Kunde darf die Nutzung seiner Lizenz nur den autorisierten Benutzern zur Verfügung stellen. "Autorisierter Benutzer" bedeutet: (i) wenn der Kunde eine natürliche Person ist, ausschließlich der Kunde; (ii) wenn der Kunde eine juristische Person ist, alle derzeitigen Mitarbeiter, Vertreter, Repräsentanten oder Zeitarbeitskräfte, die vom Kunden autorisiert sind, die Software oder die Services ausschließlich zur Unterstützung der internen Ge- schäfte des Kunden zu nutzen, vorausgesetzt, dass ein solcher Zugriff und eine solche Nut- zung auf die Erbringung von Dienstleistungen für den Kunden im Rahmen ihrer Beschäfti- gung oder ihres Auftrags beschränkt ist; oder (iii) in allen anderen Fällen vorbehaltlich der schriftlichen Zustimmung von TeamViewer. Der Kunde ist für die Handlungen und Unterlassungen seiner Autorisierten Benutzer sowie aller anderen Personen, die auf die Software und den Dienst unter Verwendung der vom Kunden bereitgestellten Zugangsdaten zugreifen und diese nutzen, wie für seine eigenen Handlungen und Unterlassungen verantwortlich. Alle Verpflichtungen des Kunden gemäß diesem EULA und dem jeweiligen Vertrag gelten für solche autorisierten Benutzer oder andere Personen in vollem Umfang, als wären sie Kunden im Sinne dieses EULA.
Umfang der Lizenz. 1.1 Der genaue Umfang der Nutzung und/oder die Art der Lizenz ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Sofern nicht anders vereinbart, räumt Beta Systems dem Kunden mit Zahlung der vollständigen Lizenzgebühr ein nicht ausschließliches (einfaches), zeitlich beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der von Beta Systems gelieferten Software ein. 1.2 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der von Beta Systems gelieferten Software zu erstellen. Die Sicherungskopie hat der Kunde als solche zu bezeichnen und mit der Firma „Beta Systems IAM Software AG“ als Rechteinhaberin sowie der Bezeichnung der Software deutlich zu kennzeichnen. Weitere Vervielfältigungen darf der Kunde nicht anfertigen. 1.3 Software, die auf eine bestimmte MIPS/MSU-Anzahl beschränkt ist, darf nur auf der im Softwarevertrag aufgeführten Hardware eingesetzt werden. Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, darf die CPU die Rechenleistung der gemäß Einzelvertrag lizenzierten Rechenleistung nicht überschreiten. Die zum Betrieb der Software notwendigen Lizenzschlüssel sind hardwarebezogen. 1.4 Die jeweils maßgeblichen MIPS/MSU-Werte berechnen sich nach den jeweils aktuellen Veröffentlichungen der Xxxxxx & Walker Group; falls solche Veröffentlichungen nicht zur Verfügung stehen, werden die Werte, die eine andere, der Watson & Walker Group vergleichbare Institution ermittelt hat, herangezogen. 1.5 Sofern nicht anderweitig geregelt, ist die Nutzung der Software nur für eigene Zwecke im eigenen Geschäftsbetrieb erlaubt. Insbesondere darf der Kunde die Software nicht für Dritte z.B. im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen nutzen. 1.6 Gewährt die einzelvertragliche Regelung die Nutzung durch verbundene Unternehmen, so hat der Kunde für die Einhaltung der Lizenzbedingungen durch das verbundene Unternehmen Sorge zu tragen. Er steht für etwaige Verstöße durch das verbundene Unternehmen wie für eigenes Verschulden ein. 1.7 Der Kunde ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Beta Systems nicht berechtigt, die gelieferte Software oder die zuge- hörigen Produktdokumentationen im Original oder in Kopie Dritten zugänglich zu machen, insbesondere Dritten zum Gebrauch zu über- lassen oder auf andere Weise zu verbreiten.
Umfang der Lizenz. 2.1 Der Kunde erhält ein dauerhaftes (siehe Nr. 3.1), nicht ausschließliches und nur nach Maßgabe der Nr. 2.7 übertragbares Nutzungsrecht an der Software, dessen Inhalt und Umfang sich nach den vorliegenden Allgemeinen Software-Lizenzbedingungen bemisst („Lizenz“). 2.2 Die Lizenz berechtigt den Kunden zum Einsatz der Software für seine eigenen betrieblichen Zwecke entsprechend der Beschreibung in der mitgelieferten Programmdokumentation: a) durch Installation und Nutzung auf der in der Auftragsbestätigung von Interflex aufgeführten Zahl von Computern, wobei es allein auf die Zahl der Installationen, nicht jedoch auf die Zahl der tatsächlichen Nutzer ankommt ("Single User Lizenz“); oder b) durch Installation auf der in der Auftragsbestätigung von Interflex aufgeführten Zahl von zentralen Datenverarbeitungseinheiten (Servern) und Nutzung durch die in der Auftragsbestätigung genannte Zahl maximal zulässiger paralleler Zugriffe auf die Software von Einzelarbeitsplätzen (Clients) aus ("Concurrent User Lizenz“). Nutzung im Sinne dieser Nr. 2.2 bedeutet das Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen und Spei- chern der Software zu Zwecken ihrer Ausführung und der Verarbeitung der Datenbestände auf dem System des Kunden, auf dem die Software installiert ist. 2.3 Eine vorübergehende oder dauerhafte Übertragung der Software auf eine andere Datenverarbeitungseinheit des Kunden ist in den Fällen der Nr. 2.2.b) nur dann zulässig, wenn die zentrale Datenverarbeitungseinheit, auf der die Software installiert ist, ausfällt und dadurch der Geschäftsablauf im Betrieb des Kunden nachhaltig gestört wird. In den Fällen der Nr. 2.2.a) setzt die Übertragung auf einen anderen Computer des Kunden voraus, dass die Software vorher von dem Computer, auf dem sie bisher installiert war, vollständig gelöscht wird. 2.4 Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software anzufertigen, die mit einer Kopie der Original-Kennzeichnung (inklusive des Copyright-Vermerks) kenntlich gemacht werden muss. Die Nutzung der Sicherungskopie ist nur bei Verschlechterung oder Untergang des von Interflex geliefer- ten Original-Datenträgers oder der auf den Computern (siehe Nr. 2.2.a)) oder der zentralen Da- tenverarbeitungseinheit des Kunden (siehe Nr. 2.2.b)) installierten Kopien der Software zulässig. Der Kunde unterliegt auch hinsichtlich der Nutzung der Sicherungskopie diesen Allgemeinen Software- Lizenzbedingungen. Im Übrigen ist der Kunde ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Interflex nicht...
Umfang der Lizenz. Durch die Softwarelizenz werden Ihnen lediglich bestimmte Rechte zur Nutzung der Software erteilt. Mindjet behält sich alle weiteren Rechte vor. Sofern Ihnen nach geltendem Recht trotz dieser Einschränkung nicht weitere Rechte eingeräumt werden, dürfen Sie die Software nur in der hierin ausdrücklich erlaubten Weise verwenden. Insbesondere ist es Ihnen nicht gestattet, • technische Einschränkungen der Software zu umgehen, • die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, außer insofern dies nach geltendem Recht ausdrücklich zulässig ist, • Kopien der Software über die hierin vorgesehene oder nach geltendem Recht zulässige Menge hinaus anzufertigen, • die Software zu veröffentlichen, so dass andere sie kopieren können, • die Software in rechtswidriger Weise zu verwenden, • die Software zu verleihen oder zu vermieten oder • die Software für gewerbliche Software‐Hosting‐Dienste zu nutzen.
Umfang der Lizenz. Unter der Voraussetzung, dass Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung einhalten, gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine beschränkte, widerrufliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche, persönliche, nicht unterlizenzierbare und nicht abtretbare Lizenz zur Installation und Nutzung der Anwendung auf einem einzelnen mobilen Gerät, das Sie besitzen oder kontrollieren.
Umfang der Lizenz. 2.1 KMS räumt dem Kunden ein zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Software ein. Dieses Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der entsprechenden Vergütung. 2.2 Wird die Software auf einem Netzwerk-Server oder ähnlichen Speichermedium installiert, so bedarf zwar das Speichermedium selbst nicht, jedoch jeder zugreifende Nutzer, der die Software von diesem Speichermedium erhält, einer eigenen Lizenz. 2.3 Software von KMS ist urheberrechtlich geschützt. Soweit KMS nicht selbst die Schutzrechte an der Software oder Teilen davon besitzt, so besitzt sie die Rechte, die die Weitergabe und Nutzung durch Dritte erlauben.
Umfang der Lizenz. Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als “Lizenz“ bezeichnet), die Software auf einem Computer zu installieren und zu benutzen. Der Lizenznehmer erkennt an, dass ihm die Software ausschließlich zur persönlichen Nutzung zur Verfügung gestellt wurde. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulässig. SEITE 1 ist für das Betriebssystem Microsoft Windows (7, 8, 10) entwickelt und getestet worden, aber ggf. mittels Emulationssoftware auch auf Apple Macintosh lauffähig. Hierfür kann aber keine Garantie übernommen werden. Eine Lizenz von SEITE 1 ist eine Einpersonen-Lizenz und darf auf bis zu drei Rechnern, egal welchen Betriebssystems, installiert werden, sofern gewährleistet ist, dass die Lizenz ausschließlich vom Lizenzinhaber genutzt wird. Mit Zahlung des Kaufpreises für die digitalen Inhalte unserer Produkte erteilen wir Ihnen ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der digitalen Inhalte. Die Nutzung unserer Produkte ist nur im Sinne der Beschreibung unserer Produkte gestattet, also einer Tätigkeit als Autor. Eine gewerbliche Nutzung unserer Produkte hierüber hinaus ist somit ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie Bücher, Artikel, Geschichten und Drehbücher mit dem Produkt erstellen, veröffentlichen und vertreiben dürfen.
Umfang der Lizenz. Jede dem Endnutzer gewährte Lizenz für die lizenzierten und nutzerdefinierten Anwendungen muss sich auf eine nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der lizenzierten oder nutzerdefinierten Anwendung auf allen Apple-Produkten beschränken, die der Endnutzer besitzt oder kontrolliert, und die gemäß den in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apple Media Services festgelegten Nutzungsregeln zulässig ist, mit der Ausnahme, dass eine solche lizenzierte Anwendung von anderen Accounts, die mit dem Käufer verbunden sind, über die Familienfreigabe, Volumenlizenzen oder über Nachlasskontakte aufgerufen und genutzt werden kann. Ausschließlich in Verbindung mit bestimmter von Apple lizenzierter Software muss der EULA einen Kunden, der eine nutzerdefinierte App vertreibt, dazu berechtigen, eine einzige Lizenz Ihrer kostenlosen nutzerdefinierten Programme an mehrere Endnutzer zu verteilen.
Umfang der Lizenz. Ein Lizenznehmer mit Outsourcing-Lizenz ist berechtigt, unter Verwendung der lizenzierten Software Leistungen ausschließlich für im Lizenzzertifikat angegebene Dritte zu erbringen.