Vertragsdauer/fristloseKündigung/ pauschalierter Schadensersatz Musterklauseln

Vertragsdauer/fristloseKündigung/ pauschalierter Schadensersatz. Die im Einzelvertrag festgelegte Vertragslaufzeit des Kurz./Miet-und /oder Service-Vertrages beginnt mit der Ablieferung, bzw. der Installation der Terminals. Nach Ablauf dieser Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch für ein weiteres Jahr, es sei denn, eine der Vertragsparteien hat den Vertrag zuvor schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt . Dies‘ gilt natürlich nicht für die Kurzmietverträge von ein paar Tagen bis max. 1 Jahr Laufzeit ! Beide Parteien sind aus wichtigem Grund zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Ein wichtiger Grund, der ec-cash-mobil zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere dann vor, wenn das Unternehmen für zwei Zahlungstermine mit der Entrichtung des jeweils geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgeltes in Verzug ist, oder ein Insolvenz-, Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird. Ec-cash-mobil hat außerdem ein Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung für den Fall, dass die Kreditwirtschaft den mit unserem Netzbetreiber geschlossenen Vertrag über die Zulassung als Netzbetreiber oder den Vertrag über die Zulassung als Konzentrator kündigt. Die ec-cash-mobil ist berechtigt, Unternehmen aus Bonitätsgründen oder anderen Gründen (bspw. bei negativer Wirtschaftsauskunft), die einen regelmäßigen Zahlungsverkehr mit dem Unternehmen in Frage stellen würden, vom Vertrag auszuschließen oder von vornherein abzulehnen. Eine Kündigung dieses Vertrages oder von Teilleistungen dieses Vertrages vor Ablauf der festen Vertragslaufzeit (siehe Einzelvertrag) ist grundsätzlich bis auf die ausdrücklich geregelten Ausnahmen nicht möglich. Sollte das Unternehmen während der Vertragslaufzeit seinen Geschäftsbetrieb vollständig oder zwar nicht vollständig, aber in einem solchen Maße einstellen, dass die Geschäftsgrundlage, auf der dieser Vertrag beruht, entfällt, ist das Unternehmen zur außerordentlichen fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. In diesem Fall hat das Unternehmen an die ec-cash-mobil eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des bis zum Ablauf der festen Vertragslaufzeit bei ordentlicher Kündigung fälligen Mietzinses zu zahlen. Bleibt bei einem von ec-cash-mobil genehmigten Besitzerwechsel das Terminal vor Ort, so muss ein neuer Vertrag mit dem neuen Unternehmen geschlossen werden. Erfolgt der übergang des Terminals auf das neue Unte...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.