Vertragsgestaltung der Weiterleitung. Grundlage der Weiterleitung muss ein Rechtsverhältnis sein, das die Geltung dieser Ver- wendungsrichtlinien zwischen der Bewilligungsempfängerin und der oder dem Dritten sicherstellt. Darin muss insbesondere ein Prüfungsrecht der DFG (Ziff. 8) sowie ein Prü- fungsrecht der Bewilligungsempfängerin vereinbart werden. Der DFG sind auf Verlangen etwaige Erstattungsansprüche der Bewilligungsempfänge- rin gegen den Letztempfänger oder die Letztempfängerin abzutreten, die aufgrund einer Verletzung des Rechtsverhältnisses entstehen, auf dem die Weiterleitung von der Be- willigungsempfängerin an den Letztempfänger oder die Letztempfängerin beruht.
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Samples: Förderverträge, Funding Agreement
Vertragsgestaltung der Weiterleitung. Grundlage der Weiterleitung muss ein Rechtsverhältnis sein, das die Geltung dieser Ver- wendungsrichtlinien zwischen der Bewilligungsempfängerin und der oder dem Dritten sicherstellt. Darin muss insbesondere ein Prüfungsrecht der DFG (Ziff. 8) sowie ein Prü- fungsrecht der Bewilligungsempfängerin 7) vereinbart werdenwer- den. Der DFG sind auf Verlangen etwaige Erstattungsansprüche der Bewilligungsempfänge- rin gegen den Letztempfänger oder die Letztempfängerin abzutreten, die aufgrund einer Verletzung des Rechtsverhältnisses entstehen, auf dem die Weiterleitung von der Be- willigungsempfängerin an den Letztempfänger oder die Letztempfängerin beruht.
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Samples: Förderverträge, Funding Agreement
Vertragsgestaltung der Weiterleitung. Grundlage der Weiterleitung muss ein Rechtsverhältnis sein, das die Geltung dieser Ver- wendungsrichtlinien Verwendungsrichtlinien zwischen der Bewilligungsempfängerin und der oder dem Dritten Drit- ten sicherstellt. Darin muss insbesondere ein Prüfungsrecht der DFG (Ziff. 8) 7) sowie ein Prü- fungsrecht Prüfungsrecht der Bewilligungsempfängerin vereinbart werden. Der DFG sind auf Verlangen etwaige Erstattungsansprüche der Bewilligungsempfänge- rin Bewilligungsempfän- gerin gegen den Letztempfänger oder die Letztempfängerin abzutretenoder den Letztempfänger, die aufgrund einer Verletzung Verlet- zung des Rechtsverhältnisses entstehenRechtsverhältnisses, auf dem die Weiterleitung von der Be- willigungsempfängerin Bewilligungsempfän- gerin an den Letztempfänger oder die Letztempfängerin beruht, entstehen, abzutreten.
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Samples: Förderverträge
Vertragsgestaltung der Weiterleitung. Grundlage der Weiterleitung muss ein Rechtsverhältnis sein, das die Geltung dieser Ver- wendungsrichtlinien zwischen der Bewilligungsempfängerin und der oder dem Dritten DFG sicherstellt. Darin muss insbesondere ein Prüfungsrecht der DFG (Ziff. 8) sowie ein Prü- fungsrecht der Bewilligungsempfängerin 7) vereinbart werdenwer- den. Der DFG sind auf Verlangen etwaige Erstattungsansprüche der Bewilligungsempfänge- rin gegen den Letztempfänger oder die Letztempfängerin abzutreten, die aufgrund einer Verletzung des Rechtsverhältnisses entstehen, auf dem die Weiterleitung von der Be- willigungsempfängerin an den Letztempfänger oder die Letztempfängerin beruht.
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Samples: Funding Agreement
Vertragsgestaltung der Weiterleitung. Grundlage der Weiterleitung muss ein Rechtsverhältnis sein, das die Geltung dieser Ver- wendungsrichtlinien zwischen der Bewilligungsempfängerin und der oder dem Dritten sicherstellt. Darin muss insbesondere ein Prüfungsrecht der DFG (Ziff. 8) sowie ein Prü- fungsrecht der Bewilligungsempfängerin vereinbart werden. Der DFG sind auf Verlangen etwaige Erstattungsansprüche der Bewilligungsempfänge- rin gegen den Letztempfänger oder die Letztempfängerin abzutretenoder den Letztempfänger, die aufgrund einer Verletzung des Rechtsverhältnisses entstehenRechtsverhältnisses, auf dem die Weiterleitung von der Be- willigungsempfängerin Bewilligungsempfängerin an den Letztempfänger oder die Letztempfängerin beruht, entstehen, abzutreten.
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