Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen Musterklauseln

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. 3.4.1 Der Pflegevertrag wird, soweit nichts anderes vertraglich vereinbart ist, für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird. 3.4.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bleibt hiervon unberührt.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Falls nichts anderes vereinbart ist, wird der Support-Vertrag für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. 4.6.1. Die Pflege beginnt mit der Lieferung der Vertragssoftware. Der exakte Zeitpunkt ist in der Auftragsbestätigung festgelegt. 4.6.2. Der Pflegevertrag hat im Allgemeinen eine Laufzeit von 24 Monaten nach der ersten Rechnungsstellung der Pflegegebühr. Verbindlich ist die Vertragslaufzeit aus der Auftragsbestätigung bzw. der Information zur Softwarepflege. Der Pflegevertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, es sei denn, eine Partei kündigt den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende. Die Kündigung muss mittels eingeschriebenen Briefs erfolgen und dem Vertragspartner spätestens am 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. 4.6.3. Der Pflegevertrag verlängert sich automatisch auf mindestens 24 Monate beim Nachkauf eines oder mehrerer Softwaremodule, die in den Pflegevertrag einbezogen werden. Diese Verlängerung erfolgt auch, wenn sich aus anderen Gründen der Umfang der zu pflegenden Softwaremodule ändert. 4.6.4. Das Recht beider Parteien zur Kündigung des. Pflegevertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. ISD steht ein solches Recht insbesondere dann zu, wenn der Kunde über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten mit einer fälligen Zahlung in Rückstand geraten ist.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen a) Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem und beträgt zunächst ein Jahr. b) Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn nicht vom Lizenznehmer oder Lizenzgeber durch schriftliche Mitteilung min- destens vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. 1. Bei Bestellung wird zeitlich ein Vertrag mit einer Anfangslaufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Anmeldung und Registrierung durch den Kunden. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien nach der Anfangslaufzeit und auf Quartalsende beendet werden. 2. Unter Einhaltung einer Frist von dreissig (30) Tagen zum Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. am Ende jedes Quartals ist der Kunde berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen oder den Anteil seiner Definierten Nutzer gemäss jeweils aktueller Preisliste anzupassen. 3. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen.
Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen. Sofern nichts anderes vereinbart wird, wird der Vertrag unbefristet ohne Mindestlaufzeit geschlossen. Der Kunde ist berechtigt, einen unbefristeten Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von vier (4) Wochen zum Letzten eines jeden Kalendermonats schriftlich zu kündigen. TeleCare sendet eine schriftliche Bestätigung über die Kündigung an den Kunden. TeleCare hat das Recht, einen unbefristeten Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat schriftlich zu kündigen.

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  • Vertragslaufzeit und Kündigung 5.1 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat, sofern der Kunde keine längere Laufzeit beauftragt hat. Der Vertrag verlängert sich automatisch um einen Monat, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich zum Monatsende gekündigt wird. Die Wiederaufnahme eines Nutzungsverhältnisses ist unter Berechnung der Wiederanschlusskosten nach Umfang des handwerklichen Aufwands möglich. Muss das Vertragsverhältnis seitens des Kunden aus anderem wichtigem Grund vorzeitig beendet werden, ist der Telekommunikationsnetzbetreiber berechtigt den ihm daraus entstandenen Schaden dem Kunden zu berechnen (z.B. Nachberechnung von zur Verfügung gestellter Hardware für eine bestimmte Laufzeit). 5.2 Die vereinbarten Preise entsprechend der gültigen Preisliste, sind zum 3. eines Monats ohne Abzug fällig und werden vom Auftragnehmer über das genannte Bankkonto eingezogen, im Übrigen erfolgt keine gesonderte Rechnungslegung. Für jede nicht eingelöste bzw. zurück gereichte Lastschrift hat der Kunde dem Telekommunikationsnetzbetreiber die ihm entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das Kosten auslösende Ereignis zu vertreten hat. Alle Entgelte incl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sind ab Bereitstellung zu zahlen. Einmalige Preise sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen. 5.3 Kommt der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils dieser Preise oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der den monatlichen Preis für zwei Monate erreicht, in Verzug, so kann der Netzbetreiber den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt dem Telekommunikationsnetzbetreiber vorbehalten. Gerät der Telekommunikationsnetzbetreiber mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so richtet sich die Haftung nach den Bestimmungen der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung. Der Kunde ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Telekommunikationsnetzbetreiber eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist nicht einhält, die mindestens vier Wochen betragen muss.

  • Vertragslaufzeit, Kündigung 12.1. Soweit der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht befristet geschlossen wurde, läuft er auf unbe- stimmte Dauer. In der ersten Woche des Einsatzes des Zeitarbeitnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Arbeitstag zu kündigen. Im Übrigen steht beiden Parteien das Recht zu, die Vereinbarung mit einer Frist von drei Arbeitstagen zum Ende einer Kalenderwoche zu kündigen, falls die Parteien keine andere Regelung treffen. 12.2. Davon unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Beiden Vertragsparteien steht ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Monatsfrist zum Monatsende zu, wenn das AÜG grundsätzlich geändert werden sollte. Der Personaldienstleister ist insbesondere zur fristlosen Kündigung dieser Ver- einbarung berechtigt, wenn 12.2.1. die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers beantragt ist, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wurde oder ein sol- ches droht. 12.2.2. der Auftraggeber eine fällige Rechnung auch nach erfolgter Mahnung und Fristsetzung nicht ausgleicht. 12.2.3. der Auftraggeber gegen die Zusicherungen und Verpflichtungen im Sinne von Ziff. 10.4. verstößt. 12.2.4. der Auftraggeber eine Preisanpassung nach Ziff. 8.8. nicht akzeptiert. 12.3. Eine Kündigung dieser Vereinbarung durch den Auftraggeber ist nur wirksam, wenn sie gegenüber dem Personaldienstleister in Textform erklärt wird. Die durch den Personaldienstleister überlassenen Zeitar- beitnehmer sind zur Entgegennahme von Kündigungserklärungen nicht befugt.

  • Vertragliche Kündigungsregeln Für die Rahmenvereinbarung zum Abschluss von Edelmetallgeschäften gelten die in Nr. 18 und 19 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ für den Kunden und die Bank festgelegten Kündigungsregeln. Aufträge zum Abschluss von Edelmetallgeschäften können vom Kunden bis zum Abschluss des Ausführungsgeschäftes gekündigt werden.

  • Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat.

  • Folgen der Vertragsbeendigung Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht an der Software. Der Lizenzschlüssel wird deaktiviert. Die Software kann somit nicht weiter genutzt werden.

  • Vertragsbeendigung Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens 3 Monate vor Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.

  • Beendigung des Vertragsverhältnisses Der Vertrag kann im beiderseitigen Einvernehmen oder durch Kündigung eines Vertragspartners beendet werden. Im Übrigen endet das Vertragsverhältnis mit dem Tod der Bewohnerin/des Bewohners.

  • Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. 2. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

  • Laufzeit und Kündigung 5.1 Diese Vereinbarung tritt am in Kraft und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine separat geschlossene Zuordnungsvereinbarung tritt zu diesem Zeitpunkt außer Kraft. Im Fall der Verwendung als Modul zum Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag tritt diese Vereinbarung zeitgleich mit dem Netznutzungsvertrag / Lieferantenrahmenvertrag, jedoch frühestens zum , in Kraft. Wird der Lieferantenrahmenvertrag gekündigt, endet auch die Laufzeit des Moduls Zuordnungsvereinbarung. 5.2 Diese Vereinbarung kann ungeachtet der vorstehenden Ziffer auch von beiden Parteien gesondert schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist jeweils zum Ersten eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten möglich. 5.3 Ansprüche zwischen den Vertragsparteien, die während der Laufzeit dieses Vertrages entstanden sind, bleiben von der Beendigung dieses Vertrages unberührt.

  • Vertragsdauer, Kündigung 5.1 Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für Verträge über Vodafone- Dienstleistungen eine erstmalige Mindestlaufzeit von 24 Monaten und eine Kündigungsfrist von einem Monat. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Kündigungen müssen in Textform erfolgen. 5.2 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können, soweit nicht ab- weichend vereinbart, von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat in Textform gekündigt werden. 5.3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.