Vertragsobjekt Musterklauseln

Vertragsobjekt. 2.1 Gegenstand des Mietvertrages sind ausschließlich jene Baulichkeiten, Flächen, technische Einrichtungen, Installationen sowie sonstiges Inventar, die im Mietvertrag ausdrücklich angeführt sind. Die Mitbenützung sonstiger Objekte muss zusätzlich vereinbart werden (das gilt insbesondere für zusätzliche VIP-Räume, extra Produktionsbüros, Backstage-Räume, Cateringraum, etc.).Die Benützung steht dem Mieter nur innerhalb der vereinbarten Zeit und zu dem vereinbarten Zweck zu.
Vertragsobjekt. Die Räume, Flächen und Einrichtungen der TFL werden von der TFL ausschließlich aufgrund der getroffenen Vereinbarungen (Nutzungsvereinbarungen) bereitgestellt und übergeben. Änderungen an diesen Räumen, Einrichtungen, etc. bedürfen der schriftlichen Zustimmung der TFL. Befestigungen von Dekorationen, Werbematerial, etc. am baulichen Objekt bedarf der gesonderten schriftlichen Genehmigung durch die TFL.
Vertragsobjekt. Die zu befördernden Sendungen sind ausschließlich Warensendungen und Dokumente. Nähere Spezifikationen zu den zu befördernden Sendungen sind in den jeweiligen Preislisten und Portfoliobeschreibungen der ICS einzusehen. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
Vertragsobjekt. Die Räume, Flächen und Einrichtungen im Congresszentrum ZEHNERHAUS Bad Radkersburg werden von der Kulturzentrum ausschließlich aufgrund der getroffenen Vereinbarung (Mietvereinbarung) bereitgestellt und übergeben. Jegliche Änderung an diesen Räumen, Einrichtungen etc. bedürfen der schriftlichen Zu- stimmung durch die Kulturzentrum. Befestigung von Dekorationen, Werbematerial etc. am baulichen Objekt bedürfen ebenfalls der schriftlichen Zustimmung durch die Kulturzentrum.
Vertragsobjekt. Die Räume, Flächen und Einrichtungen der WWH werden ausschließlich aufgrund der getroffenen Einzelvereinbarungen (Mietvereinbarungen) bereitgestellt und übergeben. Jegliche Änderungen an den bereitgestellten Räumen, Flächen und Einrichtungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der WWH. Die Befestigung von Dekorationen, Werbematerial oder ähnlichem bedarf einer gesonderten schriftlichen Genehmigung durch die WWH.
Vertragsobjekt. Vertragsgegenständliche Sendungen enthalten ausschließlich schriftliche Mitteilungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
Vertragsobjekt. Die Räume, Flächen und Einrichtungen des OÖNachrichten FORUM werden vom OÖNachrichten FORUM ausschließlich aufgrund der getroffenen Vereinbarungen (Mietvereinbarungen) bereitgestellt und übergeben. Änderungen an diesen Räumen, Einrichtungen, etc. bedürfen der schriftlichen Zustimmung des OÖNachrichten FORUM. Befestigungen von Dekorationen, Werbematerial, etc. am baulichen Objekt bedarf der gesonderten schriftlichen Genehmigung durch das OÖNachrichten FORUM.
Vertragsobjekt. Zur ausschließlichen Nutzung als Dauerkleingarten wird dem Pächter die in der Kleingartenanlage "Am Feringasee" gelegene pachtweise überlassen.
Vertragsobjekt. Faigle überträgt dem Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhältnis- ses die im Einzelvertrag unter dem Abschnitt Vertragsobjekt aufge- führte Hardware zu Eigentum gemäss den im Einzelvertrag und die- sen AGB genannten Bedingungen.
Vertragsobjekt. Faigle überlässt dem Kunden im Rahmen dieses Vertragsverhält- nisses die im Einzelvertrag unter dem Abschnitt Vertragsobjekt auf- geführte Hardware während der vereinbarten Vertragsdauer zum Gebrauch.