VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND Musterklauseln

VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND. 1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist der in der Mitgliedschaftsvereinbarung bzw. auf der Club-Webseite genannte Betreiber des Mrs.Sporty Clubs (nachstehend nur „Mrs.Xxxxxx“ oder „Club“ genannt). 1.2 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschaftsbedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Ziffer 8) und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen geltenden und im Club aushängenden Hausordnung die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Club zu nutzen. Mrs.Sporty behält sich vor, den Club an Feiertagen geschlossen zu halten. 1.3 Die Nutzung der Einrichtungen des Clubs ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich. 1.4 Kann das Mitglied die vereinbarten Leistungen aufgrund von Ereignissen, die weder das Mitglied noch Mrs.Xxxxxx zu vertreten haben und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, nicht im Club in Anspruch nehmen, behält sich Mrs.Xxxxxx während dieses Zeitraums vor, die vereinbarten Leistungen ausschließlich online oder als digitale Leistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks und behördlicher Anordnung der Clubschließung. Nimmt das Mitglied diese Leistungen in Anspruch, bleibt die Pflicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags bestehen. Mrs.Xxxxxx wird das Mitglied unverzüglich darüber informieren, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen im Club vorübergehend nicht möglich ist.
VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND. 1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist der in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannte Betreiber des Mrs.Sporty Clubs (nachstehend nur „Mrs.Xxxxxx“ oder „Club“ genannt). 1.2 Mrs.Xxxxxx ist zur Vergabe von Zugängen und Freischaltungen sowie zur Administration von Accounts auf der Online-Plattform Xxx.Xxxxxx@xxxx sowie der Online-Trainingsplattform Pixformance berechtigt. Die Bereitstellung der Plattform Xxx.Xxxxxx@xxxx und darauf angebotener Inhalte erfolgt durch die Sporty Gateway GmbH, als Betreiberin der Plattform Xxx.Xxxxxx@xxxx. Die Bereitstellung der Plattform Pixformance und darauf angebotener Inhalte erfolgt durch die Pixformance Sports GmbH, als Betreiberin der Plattform Pixformance. 1.3 Club-Onlinemitgliedschaft Basic: Das Mitglied erhält für die Dauer der vereinbarten Laufzeit Zugang zur Online-Plattform Xxx.Xxxxxx@xxxx für die Nutzung von Live Classes und Videocontents. 1.4 Club-Onlinemitgliedschaft: Das Mitglied erhält für die Dauer der vereinbarten Laufzeit zusätzlich Zugang zur Trainingsplattform Pixformance (inkl. Trainings App) für ein individuelles Trainingsprogramm.
VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND. 1.1 Vertragspartner des Mitglieds ist der in der Mitgliedschaftsvereinbarung genannte Betreiber des athletic womanSportstudios (nachstehend nur „athletic woman“ oder „Studio“ genannt). 1.2 Das Mitglied erhält das Recht, entsprechend diesen Mitgliedschaftsbedingungen während der ausgehängten Öffnungszeiten (siehe Ziffer 8) und entsprechend der ergänzend zu diesen allgemeinen Mitgliedschaftsbedingungen geltenden und im Studio aushängenden Hausordnung die zur Verfügung stehenden Sporteinrichtungen im Studio zu nutzen. athletic woman behält sich vor, den Club an Feiertagen geschlossen zu halten. 1.3 Die Nutzung der Einrichtungen des Studios ist nur bei Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises möglich. 1.4 Kann das Mitglied die vereinbarten Leistungen aufgrund von Ereignissen, die weder das Mitglied noch athletic woman zu vertreten haben und die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbar waren, nicht das Studio in Anspruch nehmen, behält sich athletic woman während dieses Zeitraums vor, die vereinbarten Leistungen ausschließlich online oder als digitale Leistungen zu erbringen. Dies gilt insbesondere bei höherer Gewalt oder ähnlichen Ereignissen, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks und behördlicher Anordnung der Studioschließung. Nimmt das Mitglied diese Leistungen in Anspruch, bleibt die Pfiicht zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags bestehen. athletic woman wird das Mitglied unverzüglich darüber informieren, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen im Studio vorübergehend nicht möglich ist.
VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND. 2.1 Der Vertrag zur Lieferung der Waren wird zwischen dem Kunden und Order Local geschlossen (Frachtvertrag). 2.2 Gegenstand des Frachtauftrages ist der Transport von Gütern, die sich für die Beförderung mit Fahrrädern oder Personenkraftwagen und ähnlichen Fahrzeugen im Sinne des § 1 Ziff. 28 Freistellungsverordnung zum GüKG vom 08.06.1993 eignen. 2.3 Eine Sendung im Sinne dieser Regelungen ist der Transport eines oder mehrerer Güter durch Order Local für einen Kunden, unabhängig von der Anzahl der Abhol- oder Bestimmungsorte sowie der Anzahl der Packstücke (Waren), soweit diese insgesamt ein Gewicht von 20 kg nicht überschreiten. 2.4 Vom Transport aus rechtlichen oder sicherheits-technischen Gründen ausgeschlossen sind folgende Güter: • Güter für deren Transport es einer gesonderten Genehmigung bedarf (z.B. Gefahrgut), • Güter, die der Exklusivlizenz § 51 PostG unterliegen (Postmonopol) und nicht von dieser ausgenommen sind, • Güter von denen sonst eine Gefahr ausgeht oder deren Verkauf oder Transport bestimmten besonderen Regelungen unterliegt, wie insbesondere aber nicht ausschließlich: o Güter, die besonderer Behandlung bedürfen, wie z.B. Transport in bestimmter Lage oder mit außergewöhnlich fragilen Eigenschaften, o Güter, deren Transport, Besitz und/oder Lagerung gegen geltendes Recht verstoßen, o Schusswaffen, Waffenteile sowie Munition im Sinne des § 1 Waffengesetz, o geldwerte Dokumente wie Sparbücher, Schecks jeglicher Art und ähnliches, o Pre-Paid-Karten, Telefonkarten, o außergewöhnlich wertvolle Güter wie Edelsteine, Schmuck und Bargeld, o Güter, die den Wert von 500 Euro überschreiten, o rezeptpflichtige Arzneimittel, o sterbliche Überreste, o lebende Tiere. 2.5 Der Kunde und Order Local können im Einzelfall Vereinbarungen über die Lieferungen von Gütern im Sinne der Ziffer 2.4. treffen soweit eine Lieferung rechtlich möglich ist. Hierzu bedarf es jedoch einer gesonderten Vereinbarung, welche schriftlich im Sinne § 126 BGB zu treffen ist.
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Related to VERTRAGSPARTNER, VERTRAGSGEGENSTAND

  • Vertragsgegenstand Mit Abschluss dieser Zusatzvereinbarung erhält der Kunde die Abrechnung der Energie- und Was- serlieferungen für das ausgewählte Vertragskonto als elektronische Rechnung (PDF-Datei im Kun- denportal der Stadtwerke Augsburg). Die elektronische Rechnung oder die Information zum Abrufen der Rechnung im Kundenportal erhält der Kunde als E-Mail. Gleichzeitig entfällt damit eine ge- druckte Rechnung. Wird gemäß § 40 b Abs. 1. Nr. 3 EnWG dennoch eine jährliche Papierrechnung (unentgeltlich) gewünscht, bitten wir um Kontaktaufnahme an: Stadtwerke Augsburg Energie GmbH, Kundencenter, Xxxxx Xxx 0, 00000 Xxxxxxxx, Tel. 0000 0000 0000, E-Mail: xxxxxxxxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx. Sofern der Kunde eine unterjährige Rechnung wählt, ist er ver- pflichtet, bei monatlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des Abrechnungsmonats, bei vierteljährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des dritten Abrechnungsmonats, bei halbjährlicher Abrechnung den Zählerstand des letzten Tages des sechsten Abrechnungsmo- nats bis zum dritten Werktag des Folgemonats – nach Aufforderung durch die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH – mitzuteilen. Soweit der Kunde für einen bestimmten Abrechnungszeitraum trotz entsprechender Verpflichtung keine Ablesedaten übermittelt hat oder der Lieferant aus anderen Gründen, die er nicht zu vertreten hat, den tatsächlichen Verbrauch nicht ermitteln kann (etwa, weil keine Messwerte bzw. vom Messstellenbetreiber rechtmäßig ermittelten Ersatzwerte verfügbar sind), kann der Lieferant den Verbrauch nach §40 a Abs. 2 EnWG auf der Grundlage der letzten Ablesung oder bei einem Neukunden nach dem Verbrauch vergleichbarer Kunden jeweils unter an- gemessener Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse schätzen. Nach zwei Schätzungen ist die Stadtwerke Augsburg Energie GmbH berechtigt, die Ablesung durch einen Beauftragten durch- führen zu lassen, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt werden. Eine unterjährige Abrechnung kann immer nur mit Beginn eines Monats (monatliche Abrechnung, d. h. jeweils zum 1. eines Monats), eines Kalendervierteljahres (vierteljährliche Ab- rechnung, d. h. zum 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober) oder eines Kalenderhalbjahres (halb- jährliche Abrechnung, d. h. zum 1. Januar und 1. Juli) aufgenommen werden.

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragspartner Stadtwerke Düren GmbH, Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx Geschäftsführung: Dipl.-Ing. Xxxxxxxx Xxxxxx

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsparteien Im Rubrum des Grundstückskaufvertrages sind zunächst die Vertragsparteien präzise zu bezeichnen. Sind Gesellschaften Vertragsparteien, sind diese mit ihrer Firma bzw. ihrem Namen, dem Sitz, der Geschäftsanschrift und den Handelsregisterangaben (soweit vorhanden) in die Urkunde aufzunehmen. Darüber hinausgehend sollten stets, insbesondere aber bei der Beteiligung von Gesellschaften, die genauen Vertretungsverhältnisse in der Urkunde in einer Weise aufgenommen und nachgewiesen werden, die einerseits gegenüber dem Grundbuchamt, andererseits aber auch zu späteren Zeitpunkten gegenüber der anderen Vertragspartei oder auch gegenüber Dritten den Nachweis der ordnungsgemäßen Vertretung der Vertragsparteien bei der Beurkundung er- möglicht. Ist an dem Vertrag eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, so ist diese nach der jüngsten Rechtsprechung selbst rechtsfähig1 und damit als solche Partei des Grundstückskaufvertrages. Ferner hat der BGH jüngst die formelle Grundbuchfähigkeit der GbR bestätigt.2 Die GbR kann künftig unter ihrem Namen im Grundbuch eingetragen werden. Die Bezeichnung der ein- zelnen Gesellschafter ist dagegen nicht mehr erforderlich, sondern dient ledig- lich der Identifizierung bei fehlendem Namen oder der Unterscheidung der 228 229 1 Vgl. BGH v. 29.1.2001 – II ZR 331/00, BGHZ 14ł, 341 ff. 2 BGH v. 4.12.2008 – V ZB 74/08, WM 2009, 171 ff. GbR von anderen Gesellschaften mit gleichem Namen. Ob bei Änderungen im Gesellschafterbestand oder bei Umbenennung der Gesellschaft eine Grundbuchberichtung oder lediglich eine Richtigstellung erforderlich ist, ist umstritten (siehe dazu auch Rz. 50).1 Auch künftig sollte bei der Vertrags- gestaltung aber sorgfältig darauf geachtet werden, dass in dem Grundstücks- kaufvertrag die Gesellschaft mit ihrem aktuellen Namen bezeichnet wird und ggf. zur Klarstellung sämtliche GbR-Gesellschafter namentlich genannt wer- den. Darüber hinausgehend sollte festgestellt werden, ob die aktuelle Bezeich- nung der Gesellschaft noch mit dem eingetragenen Namen identisch ist. Soll- te dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, noch vor der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages oder im Zusammenhang damit Kontakt mit dem Grundbuchamt aufzunehmen, um entweder durch einen von Amts wegen durchzuführenden Berichtigungsvermerk oder einen Grundbuchberichtigungs- antrag eine Aktualisierung/Richtigstellung der Bezeichnung zu erlangen. Siehe dazu auch Rz. 50.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.