Common use of Vertragsrücktritt Clause in Contracts

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist die Comexis GmbH mit der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden im Verzug, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so ist der Kunde be- rechtigt, 30 Tage nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungen, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin, hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist a) Entspricht das gelieferte Produkt nicht Ihren Vorstellungen, so nehmen wir es innerhalb von 30 Werktagen nach Erhalt der Ware zurück, wobei Xxxxxxxx nicht als Werktage gelten. Die fristgerechte Absendung der Ware ist ausreichend. Senden Sie die Comexis Ware frei Haus an folgende Adresse: Schloffer Arbeitsschutz GmbH Xxxxxxxxxxx 0 X-0000 Xxxx xxx Xxxx Die vom Kunden geleistete Zahlung wird Zug um Zug zurückerstattet. Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, die mit der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden Rücksendung der Ware verbundenen Kosten und Versandspesen zu tragen. Unfrei retournierte Sendungen werden von der Schloffer Arbeitsschutz GmbH nicht angenommen. Die Firma Schloffer Arbeitsschutz GmbH ist ausdrücklich berechtigt, im Verzug, so vereinbaren Falle des Rücktrittes des Kunden vom zurückzuerstattenden Betrag die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfristhier genannten Ansprüche abzuziehen und lediglich die Differenz zur Überwei- sung zu bringen. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so Im Falle des Rücktrittes ist der Kunde be- rechtigtZug um Zug verpflichtet, 30 Tage die empfangene Leistung originalverpackt zurückzustellen und der Schloffer Arbeitsschutz GmbH ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Minderung des gemeinen Wertes der Leistung zu zahlen. Beschädigte, benutzte oder abgenutzte Ware, individuell angefertigte Ware, Sonderanfertigungen oder bedruckte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen. b) Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Scha- denersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstan- denen Xxxxxxxx zu begehren. c) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungs- verpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder - gegebenen- falls nach deren Ablauf Setzung einer angemessenen Nachfrist - vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat . d) Xxxxx der Kunde Anspruch - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungender Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, maximal aber auf 100nach unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des AuftragswertsBrutto- rechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin, hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.

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Samples: General Terms and Conditions

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Comexis GmbH mit Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im Verzug, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so letzteren Fall ist der Kunde be- rechtigtverpflichtet, 30 Tage nach deren Ablauf unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz ( §§ 5 a f f Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Iinnerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Xxxxxxxx nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des E i n l a n g e n s d e r Wa r e b e i m Fall Ve r b r a u c h e r b z w. b e i Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungen, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenein Rücktritt nicht möglich. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin, hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist 7.1 Nimmt der Kunde ein ordnungsgemäß bestelltes Produkt nicht ab oder erklärt der Kunde bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die Comexis GmbH mit einen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, dass er diese nicht abnehmen werde, kann Xxxxxxxxxx Schleiftechnik die Ware auf Kosten des Kunden bei sich oder in einem Fremdlager einlagern oder ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz statt der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden Leistung verlangen. Befindet sich der Kunde im VerzugAbnahmev- erzug, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so ist der Kunde be- rechtigt, 30 Tage nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungen, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, er nach einer Mahnfrist Verzugsdauer von mehr als 14 Tagen die Vertragserfüllung anfallenden Lagerkosten zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenbezahlen. 8.4 7.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 Falle eines vom Kunden veranlassten Vertragsrücktritts der Firma Grimminger Schleiftechnik, insbesondere wegen Zahlungsverzuges oder im Fall eines Vertragsrücktritts des 4.2 oder einer sonstigen vom Kunden auf seinen eigenen Wunsch hinveranlassten unberechtigten Rückabwicklung des Vertrages nach Lieferung und der Rücknahme gelieferter Waren, hat die Comexis GmbH Xxxxxxxxxx Schleiftechnik Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung Schadensersatz und auf Ausgleich für Aufwendungen. 7.3 Grimminger Schleiftechnik hat Anspruch auf pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 3030 % des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für Nettoauftragsvolumens. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z. B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält Grimminger Schleiftechnik Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 75,00 EUR zzgl. MwSt. und die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener KostenFahrtkosten- pauschale 0,90 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, maximal aber auf 100% des Auftragswertsnach denen der Kunde Kosten zu tragen hat. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des 7.4 Es ist sowohl Grimminger Schleiftechnik unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbhmöglich, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung geringeren Schaden von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige AbzügeGrimminger Schleiftechnik darzulegen und unter Beweis zu stellen. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist die Comexis GmbH mit der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden Bei Annahmeverzug, bei vom Kunden zu vertretender Un- möglichkeit, von ihm zu vertretendem Zufall oder anderen im VerzugBereich des Kunden gelegenen wichtigen Gründen, insbe- sondere die Einleitung eines Insolvenz-verfahrens über das Vermögens des Kunden oder bei Abweisung eines Konkurs- antrags mangels Masse sowie bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 14 Tagen ist xxxxxxx xxxxx der sonne® solarverbund gmbh zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er noch nicht von beiden Seiten zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes hat xxxxxxx xxxxx der sonne® solarverbund gmbh bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 30 % des Brutto- rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstan- denen Xxxxxxxx zu begehren. Für den Fall des Rücktrittes bei einer vom Kunden zu vertretenden Unmöglichkeit oder einem vom Kunden zu vertretenden Zufall hat xxxxxxx xxxxx der sonne® solarverbund gmbh nur das Recht, das Erfüllungs- interesse zu verlangen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist xxxxxxx xxxxx der sonne® solarverbund gmbh von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflicht-ungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Voraus-zahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so vereinbaren hat xxxxxxx xxxxx der sonne® solarverbund gmbh die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht einXxxx, so auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufheb- ung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde be- rechtigtverpflichtet, nach Xxxx von xxxxxxx xxxxx der sonne® solarverbund gmbh einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 Tage nach deren Ablauf % des Bruttorechnungsbetrages oder den tat- sächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Bei Vertrags- abschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall einer Beendigung innerhalb von 7 Arbeits- tagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Arbeitstage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertrags gemäss Artikel 8.1 Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten ZahlungenRücksendung der Ware sowie sonstige mit dem Vertragsab- schluss verbundenen Spesen von xxxxxxx xxxxx der sonne® solarverbund gmbh zu tragen. Bei Dienstleistungen, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenein Rücktritt nicht möglich. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin, hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist die Comexis GmbH mit der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden im Verzug, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so ist der Kunde be- rechtigt, 30 14 Tage nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungen, maximal aber auf 100% Zahlungen abzüglich des Auftragswertsvertraglich vereinbarten Xxxxx von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.2 abgenommenen Teilen der Leistun- gen. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin, hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes (vereinbarter Pauschalbetrag bzw. im Ver- trag , zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 2 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 8.6 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 8.5 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten (insbesondere Reisekosten) sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen 5.2 abgenommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 8.7 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Engineering Leistungen

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist 5.1. Aus wichtigen Gründen, insbesondere bei Eröffnung eines Konkursverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder bei Abweisung eines solchen mangels Masse behält sich BP NETworks den Rücktritt vom geschlossenen Vertrag vor, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. 5.2. Tritt der Auftraggeber – ohne dazu berechtigt zu sein – vom rechtsverbindlich geschlossenen Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, ist BP NETworks berechtigt, nach eigener Xxxx entweder auf die Comexis GmbH mit Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im Verzugletzteren Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Stornogebühr in Höhe von mindestens 33 1/3 % des Bruttorechnungsbetrages bzw. der Bruttovertragssumme (berechnet auf die Mindestvertragslaufzeit) zu bezahlen. Werden durch BP NETworks im Hinblick auf die Erteilung des Auftrages Konzepte oder Entwürfe präsentiert, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfristhat BP NETworks Anspruch auf ein angemessenes Entgelt für dieselben, welche sich – falls nicht vorab vereinbart – anhand der Stundenaufzeichnung von BP NETworks orientiert. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht einDie Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches behält sich BP NETworks ausdrücklich vor. Weitere Schadenersatzansprüche wie zB. Versand- oder Bearbeitungskosten sind gesondert zu verrechnen. 5.3. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft mit Endverbrauchern im Sinne des österreichischen KSchG, so ist der Kunde be- rechtigtAuftraggeber berechtigt, 30 Tage innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen nach deren Ablauf vom Erhalt der Ware ohne Angabe von Gründen den Vertrag zurückzutretenzu widerrufen, außer es handelt sich um Waren die in Absätzen 5.4. und 5.5 beschrieben werden. Die Frist gilt ab dem Tag an dem der Auftraggeber oder ein von Xxx benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber BP NETworks mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 8.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss 5.4. Jegliche Rückgabe- und/oder Umtauschgarantie gilt nicht für Ware, die nach Kundenspezifikation angefertigt worden ist oder wird bzw. bei Sonderbestellungen. Der Auftraggeber ist darauf nicht gesondert hinzuweisen. 5.5. Von jeglichem Rücktrittsrecht ausgenommen sind Verträge über Audio- oder Videoaufzeichnungen, Software bzw. Verbrauchsmaterialien wie Tinten, Toner, Papier, Software, Akkus, Datenträger, Batterien usw als auch Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten die aus hygienischen Gründen nicht zur Rückgabe geeignet sind (z.B. Headsets). sofern die gelieferten Stücke entsiegelt oder die Verpackung geöffnet wurde. 5.6. Bei einem Vertragswiderruf laut Fernabsatzgeschäft mit Endkunden sind alle Zahlungen, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt die BP NETworks vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Kunde Lieferkosten (mit Ausnahme der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin, hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener zusätzlichen Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt bei BP NETworks eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet BP NETworks dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es im Ermessen der Comexis Gmbhsei denn, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmenes wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In diesem keinem Fall verringert sich werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Rücksendung der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 Waren hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 unverzüglich und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an BP NETworks über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet wurden, zu erfolgen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Waren vor Ablauf der Schriftform Frist von vierzehn Tagen versendet werden. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren übernimmt der Auftraggeber. Für einen etwaigen Wertverlust der Waren muss der Auftraggeber nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch GegenparteiFunktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 5.7. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei Der Auftraggeber hat kein Recht, von einem gültig geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn die Sache keinen Mangel aufweist und die Nachbesserung im Sinn von Abschnitt 12. nicht innert 5 Arbeitstagenmehrmals in einem unzumutbaren Rahmen fehlgeschlagen ist, so auch nicht wenn es sich um ein Verbrauchergeschäft handelt. Dieser Absatz gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatumnicht, wenn es sich um ein Geschäft im Sinne des Fernabsatzgesetztes (KSchG §5a-j) Siehe hierzu auch Absatz 5.3.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist (1) Bei Zahlungsverzug (Pkt. IV. 3. und 4.), Annahmeverzug (Pkt. V. 6.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. (2) Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Comexis GmbH mit Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im Verzug, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so letzteren Fall ist der Kunde be- rechtigtverpflichtet, 30 Tage nach deren Ablauf unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 25% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen - beispielsweise Entwertung bzw. Abnützung der Waren, Entschädigung für eigene Transportkosten, etc. - und anderes mehr bleiben uns vorbehalten. (3) Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall einer Beendigung innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Xxxxxxxx nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertrags gemäss Artikel 8.1 Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten ZahlungenRücksendung der Ware zu tragen. Bei Dienstleistungen, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutretenein Rücktritt nicht möglich. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin(4) Falls Sie von Ihrem Vertrag zurücktreten möchten, hat die Comexis drucken Sie unser Rücktrittsformular aus und senden Sie das ausgefüllte Formular per Email an xxxx@xxxxx-xxxxxxxxxxxx.xx. Download Blaha Gartenmöbel GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.- Rücktrittsformular (PDF)

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist die Comexis GmbH mit der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden im Verzug, so vereinbaren die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so ist der Kunde be- rechtigt, 30 Tage nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. 8.2 Im Fall Falle einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungenausbleibenden, maximal aber auf 100% des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen nicht richtigen, nicht vollständigen oder mit der Zahlung in Verzug, so nicht rechtzeitigen Selbstbelieferung ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH MaxSolar berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. MaxSolar ist weiterhin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist, eine Eidesstattliche Versicherung nach § 802c Absatz 2 ZPO abgegeben oder das lnsolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde. 8.4 10.1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Produkte an einen Verbraucher (Lieferantenregress nach §§ 478, 479 BGB). 10.2. Der Haftungsausschluss nach vorstehendem Ziffer 10.1 gilt nicht (i) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; (ii) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit; (iii) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (iv) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit MaxSolar nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haftet. 10.3. Im Fall Falle einer Beendigung Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von MaxSolar für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf die Deckungssummen ihrer jeweiligen Haftpflichtversicherung beschränkt, auch wenn es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Die Deckungssumme je Schadensereignis beträgt EUR 1.000.000 (eine Million) pauschal für Personen und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden). 10.4. Der Kunde ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass MaxSolar das installierte Produkt als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder installierten Produkts werben darf. MaxSolar ist verpflichtet, bei Nennung des installierten Produktes als Referenzanlage keine Personendaten und keine detaillierten Ortsdaten zu nennen und zu veröffentlichen, die einen Rückschluss auf den Kunden und den Standort des Produktes zulassen. 12.1. Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit diese AGB nichts Anderes bestimmen. 12.2. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung bzw. Gefahrübergang. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.‌ 12.3. Unberührt bleiben gesetzliche Verjährungsregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist von MaxSolar (§ 438 Abs. 3 BGB), für Ansprüche im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hinLieferantenregress (§ 479 BGB), hat die Comexis GmbH Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher aus dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) sowie für die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% des Auftragswertsin Ziffer 11.2. und 11.3. genannten Schadensersatzansprüche. In diesen Fällen gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 12.4. Soweit MaxSolar dem Kunden gemäß Ziffer 11 wegen oder infolge eines Mangels Schadensersatz schuldet, gelten die in dieser Ziffer 14 geregelten Verjährungsfristen auch für konkurrierende außervertragliche Schadensersatzansprüche, wenn nicht die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) im Fall eines Vertragsrücktritts Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führt. Die Verjährungsfristen des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis Gmbh, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien zu einem Vertragsrücktritt berechtigt. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unberührt.‌ 13.1. Es gilt das Recht der Schriftform und erhält Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf – CISG) finden keine Anwendung. 13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus unserer Geschäftsbeziehung zum Kunden, einschließlich dieser AGB, ist der Geschäftssitz von MaxSolar in Traunstein (Amtsgericht Traunstein, Landgericht Traunstein), soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. MaxSolar ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. 13.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit erst der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine schriftliche Rückbestätigung durch GegenparteiRegelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. 13.4. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das RücktrittsdatumMündliche Nebenabreden bestehen nicht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsrücktritt. 8.1 Ist Nimmt der Käufer eine ordnungsgemäß bestellte Ware nicht ab oder erklärt der Käufer bereits vor Lieferung wörtlich oder sinngemäß, auch durch Schweigen auf eine entsprechende schriftliche Aufforderung, die Comexis GmbH mit der Vertragserfüllung gegenüber vertraglich vereinbarten Terminen aus eigenem Verschulden im Verzugeinen entsprechenden Hinweis auf die Rechtsfolgen dieses Absatzes enthält, so vereinbaren daß er diese nicht abnehmen werde, kann die Parteien gemeinsam eine angemes- sene Nachfrist. Hält die Comexis GmbH auch diese Nachfrist nicht ein, so ist der Kunde be- rechtigt, 30 Tage nach deren Ablauf Firma Kettnaker ohne weitere Mahnung vom Vertrag zurückzutretenzurücktreten und Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Als pauschalen Schadensersatz kann die Firma Kettnaker 30 % des Bestellpreises ohne Abzug fordern. Dies gilt auch für den Fall des Vertragsrücktritts der Firma Kettnaker nach 5.3. 8.2 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.1 hat der Kunde Anspruch auf Rück- erstattung sämtlicher bis zum Rücktrittsdatum geleisteten Zahlungen, maximal aber auf 100% Zahlungsverzuges des Auftragswerts. 8.3 Kommt der Kunde mit der Erbringung von für die Vertragserfüllung notwendiger Interaktionen oder mit der Zahlung in Verzug, so ist die Comexis GmbH berechtigt, nach einer Mahnfrist von 14 Tagen die Vertragserfüllung zu suspendieren. Falls der vertragswidrige Zustand durch den Kunden nicht innert 14 Tagen nach erteilter Mahnung behoben wird, ist die Comexis GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 8.4 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 Käufers oder im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin5.3., hat die Comexis GmbH Kettnaker Anspruch auf eine Um- triebsentschädigung von 30% Schadensersatz, insbesondere auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassungen und Wertminderung wie folgt: 8.3 Für infolge des Auftragswertes zuzüglich sämtlicher für Vertrages gemachte Aufwendungen, wie z.B. Hin- und Rücktransport- sowie Montagekosten usw. erhält die Vertragserfüllung bis zum Zeitpunkt Firma Kettnaker Ersatz in jeweils entstandener Höhe. Die Stundenpauschale je Mitarbeiter beträgt 50,00 EUR zzgl. MwSt. und die Fahrtkostenpauschale 0,90 EUR pro km zzgl. MwSt. Diese Kostenansätze gelten auch in den übrigen Fällen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen der Käufer Kosten zu tragen hat. Tel. +00 (0)0000 00 00-0 Fax +00 (0)0000 0000-00 xxxx@xxxxxxxxx.xxx xxx.xxxxxxxxx.xxx 8.4 Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten folgende Pauschalsätze: Möbel: innerhalb des Vertragsrücktritts nachweislich aufgelaufener Kosten, maximal aber auf 100% 1. Halbjahres 30 v.H. des Auftragswerts.Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 2. Halbjahres 40 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Halbjahres 50 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Halbjahres 60 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 3. Jahres 65 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 4. Jahres 70 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 5. Jahres 75 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge innerhalb des 6. Jahres 80 v.H. des Bestellpreises ohne Abzüge 8.5 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.3 oder Es ist sowohl der Firma Kettnaker unbenommen, statt den Pauschalsätzen für Schadensersatz, Aufwendungen und Wertminderung einen höheren Schaden zu beweisen und geltend zu machen, als auch dem Käufer möglich, einen geringeren Schaden der Firma Kettnaker darzulegen und unter Beweis zu stellen. Befindet sich der Käufer im Fall eines Vertragsrücktritts des Kunden auf seinen eigenen Wunsch hin liegt es im Ermessen der Comexis GmbhAbnahmeverzug, die Lieferung oder einen Teil derselben zurückzunehmen. In diesem Fall verringert sich der Betrag gemäss Artikel 8.4 um den Einkaufspreis der zurückgenommenen Lieferung abzüglich allfälli- ger Kosten der Comexis GmbH für die Rücksetzung hat er nach einer Verzugsdauer von kundenspezifischen Konfigurationen, der Kosten für den Rückschub der Lieferung an den Lieferanten sowie vom Lieferanten geltend gemachten Rücknahmekosten oder sonstige Abzüge. 8.6 Ist eine Vertragserfüllung durch die Comexis GmbH aus Gründen ausserhalb ihres Einflussbe- reichs oder aufgrund höherer Gewalt dauerhaft nicht möglich bzw. verzögert sich die Ver- tragserfüllung aus solchem Gründen voraussichtlich um mehr als 3 Monate, so sind beide Par- teien 14 Tagen die anfallenden Lagerkosten zu einem Vertragsrücktritt berechtigtbezahlen. Die Lagerkosten betragen 5,00 EUR pro Stellplatz und Tag. 8.7 Im Fall einer Beendigung des Vertrags gemäss Artikel 8.6 hat die Comexis GmbH Anspruch auf sämtliche durch die mit der Vertragsauflösung verbundenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten sowie auf den vertraglich vereinbarten Wert von bereits gemäss Artikel 5.1 und 5.5 ab- genommenen Teilen der Lieferungen und Leistungen. Darüberhinausgehende Aufwendungen gehen zulasten der Comexis GmbH. 8.8 Ein Vertragsrücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform und erhält Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch Gegenpartei. Erfolgt eine Rückbestätigung der Gegenpartei nicht innert 5 Arbeitstagen, so gilt das Ablaufdatum dieser Frist als das Rücktrittsdatum.

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