Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
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Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtbe- rechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
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Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung Leis- tung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
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Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes Rück- trittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
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