Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den AG und bei Vereitlung der Leistung durch den AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB. B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal- ten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten. C) Xxxxx der Vertragspartner – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er un- berechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf der Erfüllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz. D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu. E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal- ten zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
C) Xxxxx der Vertragspartner Vertragspartner/die Vertragspartnerin – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er un- berechtigt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf der Erfüllung der des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz.
D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen
Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung Leis- tung für mehr als drei Monate durch den den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal- ten zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen ange- messenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
C) Xxxxx der Vertragspartner – Vertragspartner/die Vertragspartnerin - ohne dazu berechtigt zu sein – - vom Vertrag zurück oder begehrt er un- berechtigt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf der Erfüllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz.
D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Architektenleistungen
Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal- ten zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
C) Xxxxx der Vertragspartner Vertragspartner/die Vertragspartnerin – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er un- berechtigt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf der Erfüllung der des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz.
D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Appears in 1 contract
Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) . Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal- ten zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – - gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
C) . AGB HIPI ZT GmbH Stand 28.02.2018 Seite 2 Xxxxx der Vertragspartner – Vertragspartner/die Vertragspartnerin - ohne dazu berechtigt zu sein – - vom Vertrag zurück oder begehrt er un- berechtigt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf der Erfüllung der Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz.
D) . Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) . Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Appears in 1 contract
Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigtbe- rechtigt. Für den Fall des Rücktrittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- Leis- tungs- und Lieferungsver- pflichtungen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal- ten zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls - gegebe- nenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
C) Xxxxx der Vertragspartner – Vertragspartner/die Vertragspartnerin - ohne dazu berechtigt zu sein – - vom Vertrag zurück oder begehrt er un- berechtigt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf der Erfüllung der Vertrages Ver- trages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz.
D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Ziviltechnikerinnen Leistungen
Vertragsrücktritt. A) Neben den allgemeinen gesetzlichen Gründen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere bei Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder bei Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, bei Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate durch den den/die AG und bei Vereitlung der Leistung durch den den/die AG, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes Rück- trittes gelten die Bestimmungen des ABGB.
B) Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners Vertragspartners/der Vertragspartnerin sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhal- ten zu- rückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder – gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag zurückzutreten.
C) Xxxxx der Vertragspartner Vertragspartner/die Vertragspartnerin – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er un- berechtigt er/sie unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf der Erfüllung der des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzten Fall gilt Punkt A) letzter Satz.
D) Für den Fall des berechtigten Rücktrittes unserer Vertragspartner Vertragspartner/-innen steht uns nur das Entgelt für die Leistungen bis zur Wirksamkeit des Rücktrittes zu.
E) Der Rücktritt ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.
Appears in 1 contract