Vertragsschluss; Vertragsgegenstand („Business Account Angebote“) Musterklauseln

Vertragsschluss; Vertragsgegenstand („Business Account Angebote“). 1.1.Verrechnungsfahrt
Vertragsschluss; Vertragsgegenstand („Business Account Angebote“). 1.1.Verrechnungsfahrt 1.1.1. Gegenstand: Im Fall eines diesbezüglichen Vertragsschlusses räumt FREE NOW seinen gewerblichen Vertragspartnern die Möglichkeit ein, die über FREE NOW vermittelten Taxifahrten auf der Grundlage einer monatlichen Rechnungsaufstellung abzurechnen und zu bezahlen (im Folgenden: „Verrechnungsfahrt“). Per Verrechnungsfahrt können ausschließlich Personenbeförderungsfahrten und keine Kurier- und Erledigungsfahrten abgerechnet und bezahlt werden. Werden über Verrechnungsfahrten andere Leistungen als Personenbeförderungen abgerechnet, behält sich FREE NOW das Recht vor, weitergehende Ansprüche geltend zu machen. Die Abrechnung der vermittelten Personenbeförderungen als Verrechnungsfahrt ist dem Vertragspartner nur bis zu dem zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Höchstbetrag der jeweils geschuldeten Bruttobeförderungsentgelte gestattet. Ein über den Höchstbetrag hinausgehendes Bruttobeförderungsentgelt (inkl. eines ggf. vom Taxifahrgast frei gewählten Trinkgeldes) wird von FREE NOW nicht als Verrechnungsfahrt angenommen und ist vor Ort direkt an das Taxiunternehmen entweder als Barzahlung oder in anderer zur Verfügung gestellten Weise zu bezahlen. 1.1.2. Vertragsschluss und Eröffnung Business Account: Der Vertragsschluss über das Angebot „Verrechnungsfahrt“ setzt voraus, dass der Vertragspartner zuvor den "Antrag für 1. Conclusion of contract; Subject matter of the contract (“Business Account Offers”) 1.1. Billing allowed trips 1.1.1. Subject matter: In the event of a respective conclusion of contract, FREE NOW will allow its commercial contractual partners to avail of monthly billing statements for the billing and payment of taxi trips arranged through FREE NOW (hereinafter: “billing allowed trip”). Billing allowed trips can be used for billing and paying for passenger trips only, not trips for courier deliveries or round-trips for errands. If services other than passenger trips are booked as billing allowed trips, FREE NOW reserves the right to file other claims. The maximum amount the contractual partner is allowed to bill for passenger trips is the maximum gross trip charge agreed upon between the contractual partners. FREE NOW will not consider trips where the gross trip charges (including voluntary tips by taxi passengers) exceed this maximum as billing allowed trips, and these must be paid directly to the taxi company on the spot either in cash or in some other manner provided. 1.1.2. Conclusion of contract and Opening of Bu...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.