Common use of Vertragsstrafen bei Verzug Clause in Contracts

Vertragsstrafen bei Verzug. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertrags- strafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 10 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* vereinbart.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software

Vertragsstrafen bei Verzug. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertrags- strafenregelung Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 10 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* vereinbart.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software

Vertragsstrafen bei Verzug. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB wird im Rahmen der Erstellung die Vertrags- strafenregelung gemäß Anlage Nr. des Rahmenvertrages vereinbart. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Erstellungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 10 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* vereinbart. Zusätzlich werden sind im Rahmenvertrag Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 10 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart.

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Samples: Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software, Vertrag Über Die Erstellung Bzw. Anpassung Von Software