Vertragsstrafen bei Verzug. Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festgelegten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB wird bei Verzug der Leistung die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. vereinbart. Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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Samples: Systemvertrag, Systemvertrag, Systemvertrag
Vertragsstrafen bei Verzug. Verzug bei Erstellung des Gesamtsystems Systemlieferung* oder Teillieferung* Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe auch bei Überschreitung der für die einzelnen Meilensteine im Termin- und Leistungsplan gemäß Nummer 8 festgelegten Termine. Die Summe der vorstehenden Vertragsstrafen ist auf den in Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB festgelegten Höchstbetrag anzurechnen. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB gilt die dort aufgeführte Vertragsstrafe nicht bei Überschreitung der für die Teilabnahmen Teillieferungen* gemäß Nummer 8 9 festgelegten Termine. Abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB wird bei Verzug der Leistung Systemlieferung* oder Teillieferung* die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. Nr. vereinbart. Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 7.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems Systemlieferung* vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT SystemSystemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 14.4.1 15.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
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Samples: It System Delivery Contract, It System Delivery Agreement